Globale Gleichheit legt bis zum 15. September 2025 eine Sommerpause ein. In dieser Zeit stellen wir auf dieser Seite nur ein reduziertes Angebot an neuen Nachrichten, Analysen und Hintergrundinformationen zur deutschen und internationalen Politik zur Verfügung.
Israel und die Türkei befinden sich in einem Wortgefecht, nachdem Israel einen Luftwaffenstützpunkt in Nordsyrien in der Nähe der größten Stadt des Landes, Aleppo, bombardiert hat – mit der Begründung, türkische Streitkräfte hätten sich angeblich darauf vorbereitet, dort stationiert zu werden. Syrien bestritt die Darstellung der israelischen Regierung.
Ein Artikel von Majdi Halabi bei The Media Line wirft mehr Licht auf Israels Kalkül. Ihm zufolge „klassifiziert die israelische Sicherheitsdoktrin eine Bedrohung nicht nach ihrer Legitimität, sondern nach ihren Auswirkungen auf die Freiheit des Luftverkehrs.“
Halabi führt weiter aus: „Ein konventionelles Radar, das von einem Mitglied der Nordatlantik-Vertragsorganisation betrieben wird, schränkt israelische Flugzeuge stärker ein als eine schultergestützte Rakete in den Händen eines Mitglieds einer bewaffneten Gruppe. Nach diesem Maßstab werden legitime Partnerschaft und illegitime Infiltration gleichgesetzt – und die Sanierung einer Start- und Landebahn wird zum Grund für deren Bombardierung.“ Wie auch immer man zu den Vorzügen einer solchen Politik stehen mag, sie folgt einer gewissen Logik, die auf ihre eigene Weise Sinn ergibt.
Im Grunde sollte Israels jüngster Bombenangriff auf Syrien ein Szenario von der Türkei vollendeter Fakten verhindern, bei der Ankara zunächst Israels Bewegungsfreiheit in der Luft über Nordsyrien einschränken würde, um diese De-facto-Flugverbotszone dann schrittweise weiter nach Süden auszudehnen – wobei die Türkei wahrscheinlich parallel dazu auch Streitkräfte in diese Richtung verlegen würde. Je näher türkische Kampfflugzeuge und andere Streitkräfte an Israel stationiert sind, desto weniger Zeit hat Israel, in einer Krise zu reagieren – worauf sich Israels politische Entscheidungsträger nun angesichts der Eskalation der israelisch-türkischen Rivalität nach dem 7. Oktober vorbereiten.
Der türkische Einfluss auf Syrien ist für Israel ein sensibleres Thema denn je, nachdem Anfang dieses Monats die „islamische NATO“ zwischen der Türkei, Saudi-Arabien und Pakistan angekündigt wurde. Syrien und Jordanien liegen zwischen der Türkei und Saudi-Arabien und könnten nach der vollständigen Wiederinbetriebnahme der Hedschas-Eisenbahn durch die Türkei, die alle vier Länder verbindet, noch stärker unter deren militärisch-strategischen Einfluss geraten, bis hin zu dem Schritt, dass sie zu faktischen Protektoraten, wenn nicht sogar zu Vollmitgliedern (wenn auch nur nominell) des angekündigten Militärbündnisses werden. Dieses Szenario wurde hier näher erläutert.
So wie der Wettstreit zwischen China und Japan um Korea Ende des 19. Jahrhunderts letztendlich zu einem Krieg zwischen beiden Ländern führte, könnte auch der Wettstreit zwischen Israel und der Türkei um Syrien zu Beginn des 21. Jahrhunderts letztendlich zum gleichen Ergebnis führen. Dieses ließe sich jedoch durch kreative Diplomatie abwenden, sofern Damaskus den politischen Willen dazu hat. „Die russisch-syrischen Beziehungen sind in eine neue Ära eingetreten“, nachdem Anfang August eine Absichtserklärung zwischen Moskau und Damaskus über die Zukunft der russischen Stützpunkte in Syrien unterzeichnet wurde, die nun zu gemeinsamen Ausbildungszentren werden sollen.
Dieses neue gemeinsame Ausbildungsmodell könnte dazu führen, dass Russland seine Rolle als Schutzmacht Syriens behält, anstatt der Türkei diese Rolle zu überlassen – wie Israel befürchtet, was dann einen Krieg zwischen beiden Ländern unvermeidlich machen würde. Die Einschränkung besteht jedoch darin, dass Russland wahrscheinlich Israels Bedenken respektieren würde, indem es einschränkt, wen es ausbildet (d. h. keine „ehemaligen“ Terroristen) und mit welcher Ausrüstung. Ebenso würde Moskau, sollte Damaskus gemeinsamen russisch-syrischen Zollkontrollen entlang der Hedschas-Eisenbahn zustimmen, sicherstellen, dass keine Waffen und dergleichen weiter nach Süden transportiert werden.
Zwar schränkt der oben genannte Vorschlag die syrische Souveränität erheblich ein, doch ist er der realistischste Weg, einen israelisch-türkischen Krieg um Syrien abzuwenden. Russland würde auf diese Weise sein Sicherheitsdilemma im Wesentlichen neutralisieren und Syrien so den Wiederaufbau ermöglichen, ohne dass es einen weiteren großen Krieg befürchten müsste. Die Arabische Republik könnte weiterhin eng mit der Türkei in den Bereichen Handel und Investitionen zusammenarbeiten, doch eine militärisch-sicherheitspolitische Zusammenarbeit käme nicht in Frage, was die Bedenken des jüdischen Staates mildern würde.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
[Zum Originalbeitrag in englischer Sprache auf dem Substack-Blog des Autors.]
Zum Autor: Andrew Korybko ist ein in Moskau lebender US-amerikanischer politischer Analyst, der sich auf die geopolitische Entwicklung sowie insbesondere den globalen systemischen Übergang zur Multipolarität spezialisiert hat.
Koalition will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen
„Zufällig” kurz vor der Sommerpause, beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD, versteckt in einem Reformpaket unter Ziffer 32, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) „verständlicher“ und „transparenter“ zu machen. Das hört sich schön an, ist aber de facto eine Abschaffung des Informationszugangs. Es betrifft nicht nur Presse und Bürgerinitiativen, sondern auch Abgeordnete, Unternehmen, Vereine und Nicht-Deutsche oder im Ausland Lebende. Demnächst soll nur noch Auskunft bekommen, wer ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen kann, Korruptionsbekämpfung und die Aufdeckung von Seilschaften werden dafür nicht ausreichen. Es geht um die Abschaffung des IFG – wissend, dass der Zugang zu staatlichen Informationen Grundlage der freien Meinungsbildung ist. Zum Beispiel, wenn ein Bürger überlegt, welchem Politiker er seine Stimme geben soll. Ist es übertrieben, von einer Abschaffung der Demokratie zu sprechen?
Wir sprachen dazu mit dem Berliner Rechtsanwalt Christoph Partsch, Autor eines Kommentars zum IFG und zum Bundesarchivgesetz.
Deutschland hat sich mit der Verabschiedung des IFG, das 2006 in Kraft trat, sehr schwer getan; es entstand gegen den Widerstand der Verwaltung. Und es war von vorneherein halbherzig, denn die Geheimdienste waren von der Auskunftspflicht ausgenommen, dank einer sogenannten „Bereichsausnahme“ . Der damalige Bundesinnenminister Otto Schily hatte noch bis zum Schluss versucht, das IFG zu verhindern. Es war das letzte Gesetz der Regierung aus SPD und Grünen, die sozusagen der kommenden Kanzlerin Angela Merkel noch ein Ei ins Nest legen wollten, das sie in ihrer eigenen Regierungszeit nicht befolgen wollten. Und Frau Merkel tat dann alles, um der neuen Informationsfreiheit Grenzen zu setzen.
Christoph Partsch: Richtig, das IFG war eines der ganz wenigen Gesetze, welches aus der Mitte des Parlaments ohne bzw. gegen die Ministerialverwaltung eingebracht wurde, und es war schon interessant, welche absurden Gründe dagegen im Gesetzgebungsprozess vorgetragen wurden. So behaupteten die Vertreter des Bundesinnenministeriums in der Sachverständigenanhörung tatsächlich, dass sie nicht alle Gesetze kennen würden, weswegen sie die Gesetze, die das IFG einschränken sollten, nicht abschließend aufzählen könnten. Auch wurde 2006 der wirtschaftliche Niedergang Deutschlands vorausgesagt, wenn das Gesetz in Kraft treten würde.
Sie veröffentlichten 2013 einen umfassenden juristischen Kommentar zum IFG, sozusagen ein Standardwerk für die Gerichte im Umgang mit dem Gesetz. Haben sich die Gerichte daran gehalten?
Christoph Partsch: Der Kommentar erfreut sich großer Beliebtheit, weil er klein und prägnant ist. Das Standardwerk ist mittlerweile der Großkommentar von Prof. Friedrich Schoch geworden. Der Mindset der Verwaltungsgerichte ist aber sehr nahe der Verwaltung, sodass entgegen unseren Kommentaren kein Argument der Verwaltung abseitig genug ist, als dass es nicht insbesondere von den Berliner Gerichten geradezu begierig aufgegriffen würde.
Noch liegt erst ein Entwurf des Koalitionsausschusses auf dem Tisch, also noch kein fertiger Gesetzesvorschlag, und es scheint, als rühre sich Widerstand in den politischen Parteien, sogar bei der SPD. Worum geht es im Konkreten?
Christoph Partsch: Die Änderungswünsche der Verwaltung versuchen, das IFG leerlaufen zu lassen. Anspruchsberechtigt sollen nur noch EU-Bürger in Deutschland und Deutsche in Deutschland sein. Anspruchsberechtigt sollen nicht Personen sein, denen ein eigenes Auskunftsrecht zur Verfügung steht, also Presse und Abgeordnete, die sich auf das Presserecht bzw. auf den Anspruch des Parlaments auf Information stützen können. Ich bin gespannt, ob sich die Abgeordneten dies bieten lassen, denn das IFG gibt ihnen ja ein Einsichtsrecht. Anspruchsberechtigt sollen nicht juristische Personen sein, das geht sowohl gegen Presseverlage wie auch das Portal FragDenStaat. Dazu sollen noch weitreichende Bereichsausnahmen für die angeblich durch IFG-Anfragen sicherheitsgefährdeten Behörden kommen.
Dies würde alle Ausländer, damit auch ausländische Medien, ausschließen. Die New York Times hatte, zumindest juristisch erfolgreich, auf Herausgabe der Chats von Ursula von der Leyen in Sachen Corona/ Pfizer geklagt. So etwas soll demnächst vor deutschen Gerichten unmöglich sein. Auch deutsche Auslandskorrespondenten wie ich wären ausgeschlossen. Ich war durch meine Recherchen in Argentinien darauf gestoßen, dass die Version des Mossad, den Nazi-Offizier Adolf Eichmann entführt zu haben, eine Lüge ist, und habe den Bundesnachrichtendienst verklagt. Nachdem die 60-jährige maximale Schutzfrist verflossen war, habe ich erneut gegen den BND geklagt, Sie vertreten mich. Wären in Zukunft solche Klagen unzulässig?
Christoph Partsch: Für die Nachrichtendienste bestand schon immer nach § 3 Nr. 8 IFG eine Bereichsausnahme, weswegen Sie auf Grundlage des Bundesarchivgesetzes [BverwG] klagen. Aber auch dort hat man bereits 2017 eine Änderung eingeführt, die nach der letztlich politisch zu nennenden Auslegung des BverwG zu einem Leerlaufen des archivrechtlichen Zugangsanspruchs führt. Hier müsste das Bundesverfassungsgericht eingreifen, das aber seit einem Jahrzehnt keine Entscheidung mehr pro Informationsfreiheit getroffen hat.
Der Referentenentwurf erlaubt nur noch Anträge „natürlicher Personen“, also nicht mehr von Vereinen, Verlagen oder NGOs wie FragDenStaat, die bisher Antragstellern geholfen haben, bürokratische Hürden zu überwinden.
Christoph Partsch: FragDenStaat und die Verlage sind sicherlich diejenigen, über die die meisten Anfragen in der Vergangenheit kamen. Die Änderung ist unsinnig, weil sie leicht dadurch umgangen werden kann, dass dann in Zukunft Einzelpersonen die Klagen treuhänderisch für Verlage etc. führen. Durch die Verschärfung des IFG müssten diese mit Missbrauchvorwürfen rechnen.
In Zukunft sollen die Bearbeitungsgebühren erhöht und die Deckelung aufgehoben werden. Jemand, der einen Antrag stellt, muss also mit vier- oder fünfstelligen Gebühren rechnen; er weiß ja nicht, was die Behörde zur Erfüllung seines Antrags unternimmt und in Rechnung stellen wird. Das wird dann vollmundig “im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip” genannt.
Christoph Partsch: Ja, dazu kommt, dass man die Gebühren kostendeckend gestalten will, was die langsame und personalintensive Behörde privilegiert gegenüber der, die die Informationsfreiheit durch Digitaliseriung sachgerecht organisiert. Die Vorschläge dünsten die nur psychopathologisch zu nennende Abwehrhaltung der Beamten des BMI aus. Denn es gibt ja keinerlei Empirie oder Untersuchungen, die diese Abwehrmechnanismen rechtfertigen würde. Im Gegenteil, Schleswig-Holstein hat sich gerade auf 400 Seiten bescheinigen lassen, dass das IFG dort gut funktioniert
Gleichzeitig legte das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur „Reform des Nachrichtendienstrechts“vor. Dahinter steckt wohl, die bereits bestehenden Bereichsausnahmen des IFG (für die Geheimdienste) zu erweitern auf Bundeskanzleramt, BMI und das Verteidigungsministerium, sowie auf nicht genannte andere Stellen des Bundes, soweit dort nachrichtendienstliche Infos vorliegen. Könnten damit alle Bundesbehörden – und die Landesbehörden werden sicher nachziehen – behaupten, sie hätten eine „nachrichtendienstliche Information“ und pauschal die Auskunft verweigern?
Christoph Partsch: Richtig ist, dass es im IFG eine Lücke gab, wonach Behörden, die die Aufsicht über einen Nachrichtendienst hatten, nicht unter die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 fielen. In vorauseilendem Gehorsam und rein politisch argumentiert haben die Berliner Gerichte solche Klagen an einer angeblich mangelnden Verfügungsbefugnis scheitern lassen, was natürlich peinlicher Unsinn war.
Das Problem ist aber, dass mittlerweile eine ganze Reihe von Behörden behaupten, sie müssten gleich den Nachrichtendiensten eine Bereichsausnahme erhalten. Meines Erachtens kann man tatsächlich bestehende Sicherheitsnotwendigkeiten über den § 3 Nr. 4 IFG regeln. Danach ist der Informationszugang ausgeschlossen, wenn es spezielle Gesetze oder Verordnungen zur Sicherheit gibt. Meist halten aber die Behörden nicht die Sicherheitsvoraussetzungen für eine Einstufung ein, wollen aber gleichzeitig sich darauf berufen. Das sollte verhindert werden und da wirkt das IFG in seiner jetzigen Fassung erzieherisch. Das ist aber politisch nicht gewollt.
Würde das auch für die Finanz-Verwaltung gelten, wie das Bundesministerium für Finanzen, die Bundesbank, die KfW etc. – also die Behörden, die das Geld der Bürger verwalten und – davon könnte man in einer Demokratie ausgehen – ihnen gegenüber Rechenschaft über die Verwendung ihrer Steuergelder ablegen? Sie vertreten mich ebenfalls in dem Rechtsstreit gegen die Bundesbank, die sich weigert offenzulegen, mit wie vielen Milliarden und zu welchem Zinssatz sie der Bayer AG EZB-Gelder zur Verfügung gestellt (oder geschenkt) hat, um die US-Firma Monsanto zu kaufen.
Christoph Partsch: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Verfahren über die Offenlegung ihrer Untätigkeit im Rahmen des HypoReal Desasters geführt, bis sie dann über die EU erreicht hat, dass es ein angebliches “Aufsichtsgeheimnis” gibt, was die deutschen Gerichte auch ohne jede Hinterfragung als Ausschlussnorm akzeptiert haben. Ebenso haben die Nachrichtendienste eine Third Party Rule* eingeführt, wonach Informationen von oder zu anderen Geheimdiensten angeblich als Ausdruck eines Gentleman-Agreements nicht herausgegeben werden dürfen. Auch das hat das BVerwG ohne jede Hinterfragung akzeptiert.
Es ist ebenso spannend wie frustrierend zu sehen, wie die Gerichte an diesen Punkten rechtswidrig vor der Exekutive einknicken. In dem von Ihnen erwähnten Fall hat die Bundesbank aber als Behörde gehandelt und nicht aufsichtsrechtlich. Beim IFG und anderen Auskunftsrechten ignorieren die Gerichte leider die grundlegenen rechtsmethodischen Regeln, um zu dem Ergebnis zu kommen, welches sie politisch für richtig halten. Wie Schoch sagt, sind rechtspolitische Fragen aber nicht durch die Gerichte zu klären, sonderen durch den Gesetzgeber.
* Anmerkung der Redaktion: Laut der Antwort der Bundesregierung (18/12297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke(18/12035) ist die „Third-Party-Rule“ eine „allgemein anerkannte Verhaltensregel der internationalen Kooperation im Sicherheits- und Nachrichtenbereich“. Es handle sich dabei jedoch nicht um ein absolutes Verbot der Weitergabe von Informationen, sondern um ein „Verbot mit Zustimmungsvorbehalt“. Dabei behalte sich „die eine Information übermittelnde Stelle in der Sache das Informationsbeherrschungsrecht vor“. Vor einer Weitergabe sei daher das Einverständnis der die Information übermittelnden Stelle einzuholen. (Quelle) Wikipedia führt ergänzend aus: „Nach der Third Party Rule sind Informationen von ausländischen Nachrichtendiensten und über die Zusammenarbeit mit diesen der parlamentarischen Kontrolle grundsätzlich entzogen. Strikt auf Geheimhaltung ausgerichtete und verpflichtete unabhängige Kontrollinstanzen, die nicht in das Parlament und dessen politische Kommunikationszusammenhänge eingebunden sind, gelten nicht als Dritte im Sinne der Third Party Rule.[4] Dies ist in Deutschland der Unabhängige Kontrollrat.[5] Auch die vorgesetzten Behörden der Nachrichtendienste innerhalb der Exekutive werden nicht als Dritte angesehen. In die deutsche Gesetzgebung hat die Third Party Rule beispielsweise in § 6 Abs. 1 Kontrollgremiumgesetz Einzug gehalten. “
[Der Beitrag erschien zuerst im Overtone-Magazin. Er wurde für die Zweitveröffentlichung auf Globale Gleichheit redaktionell leicht verändert und um eine Anmerkung ergänzt.]
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Autorin. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen bei der Autorin.
Khan Yunis im Gaza-Streifen nach den Bombardierungen der israelischen Armee
Zur deutschen Staatsräson gehört die Sicherheit eines Staates, der Genozid an einer Bevölkerungsgruppe verübt.
Im September 2025 stellte eine unabhängige Untersuchungskommission der Vereinten Nationen fest, dass Israel in Gaza Völkermord begeht. Dies ist keine Randmeinung, kein Kommentar einer einzelnen Organisation, sondern die nach eigener Einschätzung der Vereinten Nationen „bislang autoritativste UN-Feststellung“ zu diesem Vorwurf. Gleichzeitig hält die deutsche Bundesregierung unverändert daran fest, dass die Sicherheit ebendieses Staates zur deutschen Staatsräson gehöre. Was bedeutet es, wenn beides zugleich wahr ist?
Eine Feststellung mit Gewicht
Am 16. September 2025 veröffentlichte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zu den besetzten palästinensischen Gebieten, ein vom UN-Menschenrechtsrat eingesetztes, aber unabhängiges Expertengremium, einen 72-seitigen Bericht. Die Vorsitzende der Kommission, die frühere UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay, formulierte das Ergebnis unmissverständlich: „The Commission finds that Israel is responsible for the commission of genocide in Gaza“ ‒ die Kommission stellt fest, dass Israel für die Begehung von Völkermord in Gaza verantwortlich ist (1).
Die Kommission kam nach zweijähriger Untersuchung zu dem Schluss, dass israelische Behörden und Sicherheitskräfte vier der fünf in der Völkermordkonvention von 1948 definierten Genozidhandlungen begangen hätten: Tötung, das Zufügen schwerer körperlicher oder seelischer Schäden, die gezielte Herbeiführung von Lebensbedingungen, die auf die Zerstörung der Gruppe berechnet sind, sowie Maßnahmen zur Geburtenverhinderung (2). Als Beleg für den erforderlichen Vorsatz zog die Kommission unter anderem dokumentierte Aussagen hochrangiger israelischer Regierungsvertreter heran.
Gemäß dem Rechtsgrundsatz „Audiatur et altera pars“ ‒ „auch die Gegenseite muss gehört werden“ – einem Grundsatz, der zum Kern eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört, ist hier zu erwähnen, dass Israel den Bericht umgehend als „verzerrt und falsch“ zurückwies und dem Gremium vorwarf, Hamas-Propaganda zu wiederholen (3). Diese Zurückweisung Israels gehört deshalb zur Vollständigkeit der Darstellung, ändert aber nichts daran, dass die Feststellung selbst von einem durch die Vereinten Nationen eingesetzten Fachgremium stammt, nicht von einer Aktivistengruppe oder einem einzelnen Kommentator.
Wichtig zur Einordnung: Ein Urteil des Internationalen Gerichtshofs, das Völkermord im Rechtssinne rechtsverbindlich feststellt, gibt es bis heute nicht ‒ das seit Dezember 2023 laufende Verfahren zwischen Südafrika und Israel befindet sich weiterhin im Hauptsacheverfahren. Die Kommission ist ein Untersuchungsgremium, kein Gericht. Doch was sie vorlegt, ist keine vage Vermutung, sondern eine sorgfältig hergeleitete, öffentlich einsehbare Tatsachenfeststellung eines UN-Mandatsträgers.
Sollte die „japanische Frage“ (in Ermangelung eines besseren Begriffs) nicht bald friedlich gelöst werden, wird das Risiko eines Ausbruchs des Dritten Weltkriegs in Nordostasien sprunghaft ansteigen.
Der chinesische Botschafter in Russland, Zhang Hanhui, veröffentlichte anlässlich des 80. Jahrestags des Tokioer Kriegsverbrechertribunals – Japans Version der Nürnberger Prozesse, die den meisten Westlern unbekannt ist – einen aktuellen Artikel bei der staatlich finanzierten Nachrichtenagentur TASS. Zhang verwies eingangs auf Fakten zur Remilitarisierung Japans unter Verstoß gegen die Kairoer und Potsdamer Erklärungen sowie gegen die Kapitulationsurkunde Japans. Dazu gehören verschiedene Raketen- und Marineentwicklungen, Waffenexporte und das Verteidigungsweißbuch 2026.
In diesem Zusammenhang schrieb Zhang: „Tokio strebt zudem aktiv die Teilnahme an relevanten militärischen Mechanismen der NATO an und beschleunigt damit seine Integration in das Nordatlantikbündnis.“ Anschließend wies er darauf hin, dass „Japan seine kolonialen Eroberungen rechtfertigt und die Rechtmäßigkeit der Rückgabe Taiwans an China leugnet“. Am beunruhigendsten für China ist vielleicht, dass sein historischer Rivale, der für den Völkermord an rund 35 Millionen Chinesen verantwortlich ist, mit Atomwaffen liebäugelt und diese, sollte die Entscheidung dazu fallen, in Massen produzieren könnte.
Angesichts der wiederauflebenden regionalen Bedrohung durch Japans rasche Remilitarisierung und die Atomwaffendiskussion, erklärte Zhang abschließend: „China und Russland sind bereit, gemeinsam mit anderen Ländern, die sich der Verteidigung der historischen Gerechtigkeit und der internationalen Rechtsordnung verschrieben haben, das korrekte Verständnis der Geschichte des Zweiten Weltkriegs entschlossen zu wahren, jegliche Versuche einer Wiederbelebung des japanischen Militarismus entschlossen zu unterbinden, den hart erkämpften Frieden zu sichern und die Bildung einer gerechteren und rationaleren internationalen Ordnung zu fördern.“
Japans rasche Remilitarisierung und die Diskussionen über Atomwaffen stellen daher auch für Russland eine ernsthafte Bedrohung dar, die entweder präventiv neutralisiert werden kann, indem die USA „AUKUS+“ radikal reformieren, um Japans führende Rolle darin zu beseitigen, wie hier vorgeschlagen, oder indem Russland und China dies präventiv mit militärischen Mitteln tun. Beide Staaten hätten gemäß Japans Status‘ als „Feindstaat“ laut der UN-Charta das völkerrechtliche Recht dazu. Doch in diesem Szenario könnten die USA aufgrund ihres Verteidigungsabkommens mit Japan mit Vergeltungsmaßnahmen drohen und damit den Dritten Weltkrieg riskieren.
Früher waren Nordkoreas Atomwaffenprogramm und -tests die Ursache für regionale Krisen in Nordostasien, doch nun hat Japan durch seine Remilitarisierung und seine eigenen Atomwaffendiskussionen diese Rolle übernommen. Während Nordkoreas vorgenannte Schritte nur einen atomar bewaffneten Staat bedrohen, bedrohen Japans Schritte zwei, und deren gemeinsamer amerikanischer Rivale ist Tokios Verbündeter im Rahmen des gegenseitigen Verteidigungsabkommens. Wenn die „japanische Frage“ (in Ermangelung eines besseren Begriffs) nicht bald friedlich gelöst wird, wird das Risiko, dass in Nordostasien der Dritte Weltkrieg ausbricht, sprunghaft ansteigen.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Zum Autor: Andrew Korybko ist ein in Moskau lebender US-amerikanischer politischer Analyst, der sich auf die geopolitische Entwicklung sowie insbesondere den globalen systemischen Übergang zur Multipolarität spezialisiert hat.
Der Westen unternimmt niemals etwas, ohne dabei einen eigenen Vorteil im Blick zu haben.
Die Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS) hat Ende Juli die nigerianisch-marokkanische Offshore-Pipeline offiziell gebilligt. Der Bau dieses 25-Milliarden-Dollar-Megaprojekts soll 2028 beginnen und sich über 4.000 Kilometer entlang der westafrikanischen Küste erstrecken, um die EU jährlich mit 30 Milliarden Kubikmetern (bcm) Gas zu versorgen. Die gestiegene Bedeutung Nigerias für die EU wird diesen offiziellen BRICS-Partner noch stärker unter westlichen Einfluss stellen, und dasselbe gilt für den von ihm angeführten ECOWAS-Block.
Zwar entsprechen die 30 bcm nur etwa einem Fünftel dessen, was Russland früher in der Blütezeit ihres Energiehandels an die EU lieferte, doch tragen sie dennoch zur Ankurbelung der Wirtschaft der Union bei und werden vermutlich auch günstiger sein als das LNG, das die EU seit der Verhängung von Sanktionen gegen Russland im Jahr 2022 in großem Umfang aus den USA importiert. Engere Beziehungen zwischen der EU und Nigeria werden die unter Trump 2.0 immer enger werdenden Beziehungen zwischen den USA und Nigeria ergänzen, was letztendlich dazu führen könnte, dass sie Nigeria dazu befähigen, als ihr regionaler Auftrags-Vollstrecker zu fungieren.
Obwohl Nigeria die vermutete Anti-Terror-Invasion in Mali, die sein Verteidigungsminister Anfang Mai angedeutet hatte, noch nicht durchgeführt hat – und die, sollte sie jemals stattfinden, wahrscheinlich zum Zweck eines Regimewechsels erfolgen würde –, kann das Land diese Rolle in Zukunft mit westlicher Unterstützung dennoch übernehmen. Sollte die Sahel-Allianz, zu der Mali gehört, den gegenwärtigen Angriff im Stil eines syrischen Hybridkriegs überstehen, ist ein vom Westen unterstützter Krieg Nigerias gegen diesen Block nicht auszuschließen – ein Krieg, an dem sich möglicherweise auch andere ECOWAS-Staaten beteiligen würden.
Die BBC zitierte den Energieexperten und ehemaligen nigerianischen Regierungsberater Charles Majomi mit der Einschätzung, dass „[die nigerianisch-marokkanische Pipeline] einen Wandel gegenüber den derzeitigen Modellen signalisiert, bei denen Gas typischerweise aus afrikanischen Ländern gefördert, im Ausland raffiniert und verarbeitet und dann zum drei- oder vierfachen Preis zurück in afrikanische Länder geliefert wird“. Es wäre natürlich eine positive Entwicklung für die anderen ECOWAS-Staaten, Gas zu einem deutlich günstigeren Preis zu erhalten, aber der Westen tut nie etwas, ohne dabei einen eigenen Vorteil im Blick zu haben.
In diesem Fall soll die Stärkung ihrer Volkswirtschaften dazu führen, dass sie mehr Rüstungsgüter aus dem Westen kaufen, was insgesamt eine Stärkung ihrer Streitkräfte zur Folge hätte – mit dem Ziel, die ECOWAS in einen mächtigeren, von Nigeria geführten Militärblock zu verwandeln. Während Guinea und Togo aufgrund ihrer pragmatischen Beziehungen zur Sahel-Allianz und ihrer wachsenden Verbindungen zu Russland möglicherweise eine Beteiligung an einer Kampagne gegen die Staaten der Sahel-Allianz ablehnen würden, wird erwartet, dass sich die übrigen Staaten daran beteiligen, sollte es dazu kommen. Zudem sind sie ohnehin bereits pro-westlich ausgerichtet.
Insgesamt betrachtet fördert die nigerianisch-marokkanische Pipeline zwar tatsächlich die wirtschaftlichen Interessen aller beteiligten Länder, ist aber auch von Natur aus geopolitisch geprägt, da das langfristige Ziel darin besteht, den westlichen Einfluss in den ECOWAS-Staaten zu festigen, die zudem strategisch wichtige Küstenstaaten sind. Das Konzept des „Globalen Westens“ dehnt sich daher von seinem nordatlantischen Kern aus und umfasst nun nicht nur die Verbündeten der USA im asiatisch-pazifischen Raum, die Golfstaaten, Israel und Lateinamerika, sondern nun auch Westafrika.
Offen gesagt gibt es nichts, was die chinesisch-russische Entente tun könnte, um die nigerianisch-marokkanische Pipeline zu stoppen, und jeder Versuch, dies dennoch zu tun, würde als Versuch dargestellt werden, die Entwicklung der westafrikanischen Staaten zu behindern – zum Nachteil der „Soft Power“ dieser beiden Länder. Was sie jedoch tun können, ist, ihre Unterstützung für die Sahel-Allianz zu verstärken und ihr Bestes zu geben, um Nigeria im neuen Kalten Krieg wieder auf ihre Seite zu ziehen. Das ist viel leichter gesagt als getan, aber nicht unmöglich, sodass sie es vielleicht bald versuchen werden.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
[Zum Originalbeitrag in englischer Sprache auf dem Substack-Blog des Autors.]
Zum Autor: Andrew Korybko ist ein in Moskau lebender US-amerikanischer politischer Analyst, der sich auf die geopolitische Entwicklung sowie insbesondere den globalen systemischen Übergang zur Multipolarität spezialisiert hat.
Präsident Selenskij bei der Beisetzung der Gebeine des Nationalhelden Jewhen Konowalez, den Gründer und Führer der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN). Bild: president.gov.ua/CC BY-NC-ND-4.0
Wieder wurden die Gebeine eines der nationalen „Helden“ der Ukraine in die Ukraine überführt und mit großem Pomp begraben – vorläufig, weil alle toten Helden in einem erst zu errichtenden Pantheon versammelt werden sollen, um die nationale Identität zu zementieren. Dieses Mal handelte es sich nach Andrij Melnyk (Ukraine holt ihre Nationalhelden heim) um Jewhen Konowalez, den Gründer und Führer der Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) von 1929 bis 1938, aus der OUN-M von Melnyk und OUN-B von Bandera hervorging, die zeitweise mit den Nazis kollaborierten und an Massakern an Polen und Juden beteiligt waren. Man darf gespannt sein, wann Bandera aus München heimgeholt wird. Konowalez arbeitete wie Bandera und Melnyk mit dem deutschen Geheimdienst gegen Polen und den Bolschewismus zusammen. 1938 wurde er durch einen Anschlag getötet
Wieder war die Spitze der Regierung beim Begräbnis anwesend. Präsident Selenskij hielt die Rede, in der von den dunklen Seiten der OUN und der Folgeorganisationen, also von nicht die Rede war, sondern nur vom edlen Kampf für die Unabhängigkeit und der Souveränität der Ukraine: „Mit ihm hat die Ukraine einen Teil ihrer selbst zurückgewonnen – ihr Gedächtnis, die ukrainische Erfahrung, unsere nationale Geschichte – die Geschichte all jener, die zu verschiedenen Zeiten für die Ukraine, für unsere Unabhängigkeit und unseren souveränen Staat gelebt und gekämpft haben. Oberst Jewhen Konowalets ist eine solche Persönlichkeit. Sein Schicksal – zugleich heldenhaft und tragisch – ist wie ein Symbol für diese gesamte Epoche unserer Geschichte.“
Gefeiert wird eine gesäuberte Geschichte, die es erlaubt, die Helden der Gegenwart direkt mit den nationalistischen, aber von ihren rassistischen und auch faschistischen Ideologien befreiten Organisationen und Kämpfern für Unabhängigkeit im 20. Jahrhundert zu verbinden (Die Heldenverehrung der ukrainischen Nationalisten: „Ob es jemandem passt oder nicht – scheiß drauf“). Treibende Kraft hinter dieser nationalistischen Inszenierung scheint der ehemalige Militärgeheimdienstchef Budanov und jetzige Leiter des Präsidialamts zu sein.
Interview mit Jacques Baud über die über ihn verhängten Sanktionen der EU, die Situation im Ukraine-Krieg, die Fehleinschätzung des Westens und die Lage im Nahen Osten, wo wir „lediglich Terrorismus und Migrationsströme ‚gewonnen’“ haben und die Länder auf Distanz zu den USA gehen.
Wir danken Zeitgeschehen im Fokus für die Möglichkeit der Übernahme des Gesprächs, das Thomas Kaiser mit Jaques Baud führte. Das Gespräch ist in der aktuellen Ausgabe ZiF 13 vom 19. August erschienen.
Thomas Kaiser: Sie stehen seit mehr als einem halben Jahr unter Sanktionen der EU. Wie wirkt sich das auf Ihr Leben aus?
Jacques Baud: Die humanitäre Ausnahmeregelung, die ich beantragt habe, ist nach sechs Monaten – also Ende Juni – abgelaufen. Damit sie weiterhin Gültigkeit hat, musste ich erneut einen Antrag stellen. Diesen habe ich bereits anfangs Mai eingereicht. Wir schreiben heute den 13. August, und ich habe noch immer keinen Zugang zu meinem Geld. Anscheinend hat das Finanzministerium diese Ausnahmeregelung bewilligt, jedoch gebe es im Moment niemanden, der die Befugnis habe, sie zu unterschreiben.
Seit Anfang Juli habe ich gar keinen Zugriff mehr auf mein Geld, ich kann nichts mehr kaufen, kein Benzin tanken, keine Rechnungen bezahlen und so weiter. Ich bin auf Überlebenshilfe durch andere angewiesen.
Ihr Konto bei der UBS ist immer noch eingefroren?
Jacques Baud: Jein. Meine Schweizer Rente wird auf mein Schweizer Konto überwiesen. Da mein belgisches Konto gesperrt ist, kann ich das Geld nicht von meinem Schweizer Konto auf mein belgisches Konto überweisen. Ich kann mein Schweizer Konto nicht nutzen, um in Belgien Einkäufe zu tätigen. Das ist eine Folge der Entscheidung der EU. Ich hatte diese Verzögerung einkalkuliert. Da bestimmte Ausgaben für Juli vorgesehen waren, wollte ich Zahlungen bereits im Juni vorziehen. Doch die UBS hat – ohne Erklärung – bestimmte Zahlungen von der Schweiz nach Belgien gesperrt. Infolgedessen zögert die belgische Regierung nun, wie erwartet, mit der Genehmigung dieser humanitären Ausnahmeregelung, und ich bin mit meinen Zahlungen im Verzug.
Könnte die UBS den Zugang problemlos gewähren?
Jacques Baud: Tatsächlich gibt es keinen Grund, mir den Zugang zu meinen grundlegenden Bankkonten zu verwehren. Es gibt ein Urteil des EuGH, wonach sanktionierte Personen Zugang zu ihrem Bankkonto haben müssen. Die in Europa zu beobachtende Sanktionswelle ohne gerichtliche Entscheidung steht im Widerspruch zum Recht. Die rechte Hand weiß nicht, was die linke tut. Die Sanktionen waren als außenpolitische Maßnahmen konzipiert und werden nun im Rahmen der Innenpolitik umgesetzt. Die EU ist dysfunktional. Mein Beispiel veranschaulicht diese Verwirrung deutlich.
Wenn der EuGH so entschieden hat, dann muss doch der Entscheid umgesetzt werden.
Jacques Baud: In der Theorie schon …
Man weiß gar nicht, wie man das kommentieren soll.
Jacques Baud: Die EU-Charta legt die „Werte“ fest, für die die EU steht. Doch sie setzt sie nicht um. Sie befindet sich nicht im Krieg, verhält sich aber so, als wäre sie es. Die EU hat eine Art Paranoia entwickelt, die es rechtfertigt, Menschen präventiv zu bestrafen. Wir sind hier sehr weit vom Rechtsstaat entfernt und viel näher an der Sowjetunion, die Menschen ebenfalls präventiv in Gulags steckte.
Das Video ist nur 25 Sekunden lang. 25 Sekunden Schreien ums Leben. 25 Sekunden Kampf. Der Mann, der augenscheinlich in der Ukraine zwangsrekrutiert werden soll, hat großes Glück. Durch Männer, die ihm zu Hilfe eilen, entkommt er den Menschenfängern. Das Video hat Glenn Diesen, Professor für Politikwissenschaft in Norwegen, über seinen Kanal mit rund 185.000 Followern auf der Plattform X geteilt. Die furchtbaren Zwangsrekrutierungen auf offener Straße in der Ukraine sind seit langem bekannt. Ein großer Teil der deutschen Politiker und Journalisten nimmt diese Zustände hin. Die 25 Sekunden zeigen dem Betrachter, was aus der sogenannten „westlichen Wertegemeinschaft“ geworden ist. Sie ist zu einer offenen Kloake verkommen, die stinkt, dass es einem schlecht wird.
Das Europa der Menschenrechte gibt es nicht mehr. Es ist tot. Die Ukraine-Politik der vorgeblich „Guten“ geht im wahrsten Sinne des Wortes über Leichen.
Deutschland hat die Ukraine mit bisher rund 100 Milliarden Euro finanziell unterstützt. Wie menschlich verkommen ist eine Politik, die einem Land Geld gibt, das bei der Rekrutierung seiner Soldaten Gewalt einsetzt? Wie verfault ist eine europäische „Wertegemeinschaft“, die sich hinter ein Land stellt, das Männer für den Fronteinsatz von der Straße in Busse zerrt? Wie verrottet ist ein Journalismus, der in Anbetracht der herzzerreißenden Videos die sogenannte „Busifizierung“ nicht anprangert, um Handlungsdruck auf die Politik auszuüben?
Ein Land, das überfallen wird, verdient Unterstützung. Ein Land, das in die Barbarei abgedriftet ist, verdient keinen Cent mehr. Wenn ein Staat bei einem Krieg seine Staatsbürger gegen deren ausdrücklichen Willen unter Einsatz von Gewalt von der Straße aufgreift, um sie dann, wenn sie als „wehrfähig“ klassifiziert wurden, an die Front zu schicken, ist zu dem geworden, was er vorgibt zu bekämpfen. Er ist das Monster vor unseren Augen. Kein Staat darf das Recht haben, einen Bürger dazu zu zwingen, einen „Feind“ zu töten. Kein Staat darf das Recht haben, einen Bürger in eine Situation zu bringen, in der er gezwungen ist, sich selbst töten zu lassen. Beides passiert in der Ukraine.
Das Jobcenter Leverkusen hat eine Stelle zur „Bekämpfung von Leistungsmissbrauch“ ausgeschrieben, um insbesondere „Arbeitsverweigerern“ das Handwerk zu legen. Die gibt es zwar kaum, nur als „Scheinriese“ in den Medien, für den die Regierung aber eigens das Bürgergeld abgeschafft und ein noch härteres Sanktionsregime installiert hat. Steuerbetrügern begegnet die Politik dagegen mit Samthandschuhen oder gar nicht, weil die Finanzämter personell ausgeblutet sind. Ein Text über fehlende Verhältnismäßigkeiten und falsche Verhältnisse.
Es existieren allerhand Begriffe für Menschen, die aus Gründen, die Außenstehende nicht kennen, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können oder wollen und deshalb auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind: Sozialschmarotzer, Sozialbetrüger, Faulpelze, Arbeitsverweigerer. Nimmt man den herrschenden Diskurs, geprägt durch konservative bis reaktionäre Akteure bis hin zu solchen aus der sogenannten politischen Mitte, müsste es von derlei inkriminierten Personen sehr, sehr viele geben. Und wenn man allen das Handwerk legte und sie für ihr missbräuchliches Tun oder Nichtstun abstrafte, postulieren besagte Stimmen, dann blieben der öffentlichen Hand enorme Kosten erspart.
Nun die Realität: Nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im Jahr 2025 lediglich 0,8 Prozent aller Bürgergeldempfänger beziehungsweise 31.000 Personen von Mittelkürzungen unterschiedlichen Umfangs betroffen, die aufgrund von Verweigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit gegen sie verhängt worden sind. Die Zahl sogenannter Totalverweigerer, jener Menschen also, die „wiederholt Arbeit verweigern, ohne dafür einen wichtigen Grund vorweisen zu können“ und denen deshalb für die Dauer von zwei Monaten der komplette Regelsatz gestrichen wurde, bewegte sich zwischen April 2024 und Juni 2025 in einem „niedrigen zweistelligen Bereich“, also unter der Marke von 50. So steht es in einer Studie des an die BA angegliederten Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Von David Martirosjan (Übersetzung/Einleitung: Thomas Röper) – 20. August 2026
Anfang Juni gab es in Armenien Parlamentswahlen, die die pro-westliche Regierung laut offiziellen Angaben deutlich gewonnen hat. Seitdem geht die Regierung unerwartet brutal gegen die Opposition vor, deren Vertreter massenhaft verhaftet und enteignet werden. Warum gibt es dagegen keinen Protest im Land?
Seit den Wahlen in Armenien vom 7. Juni dieses Jahres sammle ich die Meldungen aus dem Land. Armenien ist ein kleines, aber geopolitisch sehr wichtiges Land und der Westen investiert viel Geld und Mühe darin, das eigentlich traditionell Russland nahestehende Armenien an sich zu binden. Diese Aufgabe soll der vor fast zehn Jahren in einer Farbrevolution an die Macht gekommene Ministerpräsident Paschinjan umsetzen.
Dessen Partei hat die Wahlen vor drei Monaten deutlich gewonnen und eigentlich hätte man erwarten müssen, dass die Unterdrückung der Opposition nach dem deutlichen Wahlsieg nachlässt, die bereits während des Wahlkampfes begonnen hat und sogar von der OSZE kritisiert und von deutschen Medien wie dem Spiegel erwähnt wurde. Das ist selten, denn normalerweise stellen Medien wie der Spiegel umkämpfte pro-westliche Länder gerne als regelrechte Musterdemokratien dar und verschweigen die dortige Unterdrückung der Opposition. Das können wir in der Ukraine, in Moldawien und anderen Ländern beobachten, weshalb ich die Berichte über Armenien bemerkenswert fand. Der Spiegel hat darüber beispielsweise unter der Überschrift „Entscheidung im Südkaukasus – Festnahmen und Skandale überschatten Wahl in Armenien“ berichtet.
Aber in den Tagen und Wochen nach der Wahl ging die systematische Verfolgung aller Regierungskritiker erst richtig los, worüber es im Westen natürlich keine Berichte gab. Ich habe die Meldungen gesammelt, um irgendwann eine detaillierte Chronologie der Ereignisse zu veröffentlichen, wozu ich bisher nicht gekommen bin. Nun hat ein Experte in der TASS in einem Artikel erklärt, warum es in Armenien keinen Widerstand gegen die brutale Zerschlagung der Opposition gibt und ich habe seinen Artikel übersetzt. In den nächsten Tagen schreibe ich auch den Artikel über die detaillierte Chronologie der Ereignisse. […]
David Martirosjan erklärt, warum das Festhalten an der Vergangenheit die Zukunft verspielt.
Kaum hatte die Zentrale Wahlkommission Armeniens die Ergebnisse der Parlamentswahlen im Juni, bei denen die Regierungspartei „Ziviler Vertrag“ das Mandat zur Regierungsbildung errang, festgestellt, wurde das Land von einer Kampagne gewaltsamen Drucks gegen Regierungsgegner erfasst. Dutzende führende Politiker und Hunderte Aktivisten führender politischer Kräfte, von Gagik Tsarukjan bis Samvel Karapetjan, gerieten ins Visier. Das offensichtliche Ziel dieser massiven Welle von Verhaftungen und Durchsuchungen ist die vollständige Zerschlagung der Opposition vor den wichtigen Kommunalwahlen im Oktober 2026 und die vollständige Monopolisierung der Macht im Land.
Wer betroffen ist
Laut offiziellen Angaben wurden per Ende Juli 2026 287 Oppositionelle strafrechtlich verfolgt. Von denen wurden 263 festgenommen, 121 in Untersuchungshaft genommen oder unter Hausarrest gestellt, die übrigen wurden anderen restriktiven Maßnahmen unterworfen.
Das wichtigste Paradoxon der Situation besteht darin, dass diese groß angelegte Säuberung keine Massenproteste ausgelöst hat. Dabei versucht die Regierung nicht einmal, die Motive ihres Vorgehens zu verschleiern.Ministerpräsident Nikol Paschinjan hat offen einen Kurs der Enteignung und Zerstörung der wirtschaftlichen Basis seiner Gegner verkündet. Er erklärte offen, die Oppositionsführer müssten „hungern“, mit anderen Worten, ihnen müsse die finanzielle Unterstützung vollständig entzogen werden, um so ihren Einfluss auf Wahlen zu eliminieren.