Aufrufe & Appelle

Hervorgehoben



Bis hierher und nicht weiter! Wir protestieren gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen Oberst Jacques Baud und den Kriegskurs der EU


Fordert die Freilassung des sozialistischen Kriegsgegners Bogdan Syrotiuk aus einem ukrainischen Gefängnis!


Waffenstillstand sofort! Sofortiger Stopp aller Waffenlieferungen an die Ukraine! Kein Krieg gegen Russland! Abzug aller Atomraketen aus Europa!


Freiheit für Julian Assange! Aufruf des Komitees zur Verteidigung von Julian Assange und Chelsea Manning …


Kein Krieg gegen den Irak! – Kein Blut für Öl und Macht! Aufruf der Initiative gegen den Irak-Krieg vom November 2002…


Der Kunst-„Fall“ Rudolph Bauer

Von Paulo H. Bruder – 6. Juli 2026

SEK vor der Haustüre
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt (Overtone-Magazin).

Ein Beispiel politischer Justiz in „unserer Demokratie“.

Das NS-Regime benötigte die Gestapo und ein Reichspropaganda-Ministerium. „Unsere Demokratie“ kann sich auf die Mainstream-Medien, die Meldestellen sowie den kriminalpolizeilichen Top-down-Mechanismus und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft verlassen.

Das NS-Regime reglementierte die Schriftsteller durch die Zwangs-Mitgliedschaft in der Reichs-Schrifttums-Kammer. Kritische Autoren wurden ausgeschlossen oder gar nicht erst aufgenommen. Sie erhielten Publikationsverbot, und die meisten waren gezwungen zu emigrieren. „Unsere Demokratie“ kann sicher sein, dass die Mitglieder des in der Gewerkschaft ver.di organisierten Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller den Regierungskurs widerspruchslos befolgen und Kritiker ausgrenzen. Einer Schrifttums-Kammer bedarf es nicht.

Das NS-Regime brandmarkte die nicht genehme Kunst als nicht-völkisch und organisierte die Ausstellung „Entartete Kunst“. „Unsere Demokratie“ lässt Kunstschaffende durch Polizeikommandos überfallen, klagt sie an, verfolgt sie und bestraft sie strafrichterlich. Die Galerien und Großverlage scheuen die mutige Präsentation kritischer Künstler und ihrer Werke.

Die folgende Chronologie ist exemplarisch für die Art und Weise, wie in „unserer Demokratie“ mit antitotalitären und antimilitaristischen Künstlern und ihren Werken verfahren wird. Sie werden – wie im Fall des Politikwissenschaftlers und Künstlers Rudolph Bauer und seiner antimilitaristischen und Corona-kritischen Bildmontagen – zum Opfer einer gerechtigkeitsblinden politischen Justiz in der Tradition ihres mörderischen Wirkens unter dem deutschen Nazi-Regime.

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EuGH setzt Privatpersonen, die Inhalte von RT Deutsch weiterverbreiten, drakonischen Strafen aus

Von Norbert Häring – 6. Juli 2026

Symbolbild (mit KI erstellt)

Mit einem Urteil vom 2. Juli hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Partei in einem Propagandakrieg gemacht. Ohne die Konsequenzen für das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit zu prüfen, hat er geurteilt, dass Privatpersonen, die einmalig, ohne kommerzielles Interesse und ohne ausländische Einflussnahme korrekte Inhalte von EU-sanktionierten Medien weiterverbreiten, Straftäter sind.

Das Landgericht Saarbrücken hatte den EuGH gefragt, ob der Betreiber eines Blogs, der sich nur über freiwillige Spenden finanziert, ein „Betreiber“ im Sinne von Artikel 2f Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates ist. Dieser besagt:

„Es ist den Betreibern verboten, Inhalte durch die in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind.“

Der russische Sender RT Deutsch ist in dem erwähnten Anhang XV aufgelistet. Drei Bürgern wurde die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Weiterverbreitung von Videos von RT Deutsch in vier Fällen über den Blog www.traugottickeroth.com vorgeworfen. Die Netzseite wurde von der Polizei beschlagnahmt. Für das vorgeworfene Vergehen sieht das deutschen Außenwirtschaftsgesetz in §18 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor, im Fall professionellen Agierens eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr.

In seinem Urteil vom 2. Juli 2026 kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass es für die „Betreiber“-Eigenschaft nicht darauf ankommt, ob eine zugrundeliegende Tätigkeit kommerzieller Natur ist. Auch rein privates, nichtkommerzielles Verbreiten sei strafbar. Dazu erklärt das Gericht ein erläuterndes Dokument der EU-Kommission für irrelevant, in dem die „Betreiber“-Eigenschaft einerseits auf professionell-kommerzielle Tätigkeiten begrenzt wird und andererseits in einer Liste verdeutlicht wird, welche Arten von Plattformen als Verpflichtete gemeint sind.

In den Antworten der Kommission zu „Häufig gestellten Fragen“ in Sachen Medien und Russland-Sanktionen, wird in Punkt 4 zum einen gefragt, ob die Verordnung auch Verpflichtungen für andere als Betreiber von Kabel-, Satelliten- und Internet-Fernsehen, Internet-Provider und online Video-Sharing-Plattformen begründet. Die Antwort ist, dass die Liste nicht abschließend sei und auch „Caching Dienste“, Suchmaschinen, Social Media Anbieter und Hosting Anbieter mit gemeint sind. Das ist alles weit weg von privaten, nicht kommerziellen Bloggern oder Inhabern von Social Media Accounts.

In Punkt 6 wird problematisiert, dass „Betreiber“ kein definierter Begriff ist. Hierzu stellt die Kommission fest, dass „sich das Verbot sich auf jede Person, Gruppe oder Organisation bezieht, „die einer kommerziellen oder professionellen Tätigkeit nachgehen, die die Verbreitung der in Rede stehenden Inhalte oder deren Ermöglichung oder Begünstigung beinhaltet“.

Diese Erläuterungen hätten keine Rechtskraft, wischt das Gericht sie beiseite, und unternimmt eine eigene Festlegung der Reichweite des Begriffs. Dabei lässt sie sich ausschließlich vom erklärten Ziel leiten, das die im Rat versammelten Regierungen mit der Verordnung verfolgen, nämlich Vorteile im Propagandakrieg mit Russland zu erzielen.

Dabei macht sich das Gericht ohne jede Prüfung alle Aussagen der EU-Regierungen in diesem Propagandakrieg als korrekt und für die zu entscheidende Frage rechtlich relevant zu eigen. Dazu gehört zum Beispiel unter Randnummern 50 bis 55 des Urteils die „nicht-provozierte und ungerechtfertigte militärische Aggression“ Russlands gegen die Ukraine, die durch die Sanktionen beendet werden solle, und die Behauptung, dass RT Deutsch die öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU durch systematische Manipulation und Verzerrung der Fakten gefährde.

Die Verordnung würde im Hinblick auf diese Ziele ineffektiv, wenn sie — wie von der Verteidigung in Einklang mit der EU-Kommission vorgebracht — nur für kommerzielle, gewinnorientierte Medienaktivitäten gälte, argumentiert das Gericht. Dabei setzt es die erklärten Ziele des EU-Rats absolut und verzichtet auf jede Abwägung mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.

Wer in der Urteilsbegründung nach diesen Grundrechten sucht, sucht vergebens. Sie tauchen nur auf, wo das Gericht den „Erwägungsgrund“ 10 des Rates für seine Verordnung zitiert, wonach die restriktiven Maßnahmen angeblich in Einklang mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit stünden. Das Gericht erachtet es nicht für nötig, sich damit zu befassen. So kommt es zu der extrem weiten Definition:

„Eine natürliche Person, die eine Website betreibt, indem sie auf dieser Inhalte veröffentlicht, die von in Anhang XV dieser Verordnung aufgeführten juristischen Personen, Einrichtungen oder Stellen stammen, und die aus dem Betrieb dieser Website ausschließlich Einnahmen aus freiwilligen Beiträgen Dritter in Form von Spenden oder Geschenken erzielt, fällt unter den Begriff „Betreiber“ im Sinne dieser Bestimmung.“

Diese weite Definition wird im Urteilstext über den konkreten Fall hinaus noch stärker ausgeweitet, indem betont wird, dass es überhaupt nicht auf das Professionelle oder Kommerzielle der Tätigkeit ankommt, also auch rein privates Verbreiten ohne jede damit verbundene Einkommenserzielung strafbar ist. Außerdem komme es nicht darauf an, wie selten oder oft die Weiterverbreitung stattfindet. Daraus muss man wohl schließen, dass auch das einmalige Weiterverbreiten eines Inhalts von RT Deutsch oder eines anderen sanktionierten Mediums über einen rein privaten, nichtkommerziellen Social-Media-Account strafbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn der verbreitete Inhalt unbestritten 100% faktentreu sein sollte. Auch eine Einflussnahme aus dem Ausland auf den „Betreiber“ muss nicht vorliegen. Mit der Reichweite der Weiterleitung befasst sich das Gericht nicht, sodass man schließen darf, dass es auch darauf nicht ankommt. Im Extremfall kann dann ein Facebook-Nutzer mit einem Account mit 20 Followern mit Gefängnisstrafe bedroht werden, wenn er einen Inhalt von RT Deutsch verlinkt.

Fazit

Indem der EuGH

  • die maximale Wirksamkeit von Sanktionen gegen Russland zur alleinigen Richtschnur seines Urteils macht,
  • dafür die Bedeutung für die Meinungs- und Informationsfreiheit gänzlich ausblendet
  • und die Definition der Verpflichteten weit über den Kreis derer hinaus ausdehnt, die nach Einschätzung der EU-Kommission vom einschlägigen Paragrafen der Sanktionsverordnung gemeint sind,

agiert er wie eine Partei im Propagandakrieg von NATO und EU mit Russland und nicht wie eine unabhängige Instanz der Rechtsprechung, die unparteiisch EU-Recht anwendet und dabei miteinander in Konflikt stehende Rechte und Rechtsgrundsätze angemessen zum Ausgleich bringt. Solche oberste Richter sind eine Schande für die EU und verursachen mehr Schaden durch Delegitimierung als es RT Deutsch je könnte.

Nebenher schießt der EuGH auch noch einen Giftpfeil auf alle unbotmäßigen Medien, die sich durch freiwillige Spenden finanzieren. Dazu mehr in einem separaten Beitrag mehr.

[Zum Originalbeitrag auf norberthaering.de]

Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.

Die europäische NATO (II)

Von German-Foreign-Policy.com – 6. Juli 2026

Berlin und Brüssel geben vor dem NATO-Gipfel Fortschritte beim Aufbau der „europäischen NATO“ bekannt. Washington lobt dies und setzt dabei auf deutsche Führung.

Verteidigungsminister Boris Pistorius und führende NATO-Generäle melden rasche Fortschritte bei der Europäisierung der NATO. Wie der NATO-Oberbefehlshaber für Europa, US-General Alexus Grynkewich, bestätigt, haben es die europäischen NATO-Staaten innerhalb von nur wenigen Wochen geschafft, eine größere Zahl an US-Militärflugzeugen, -Kriegsschiffen und -Truppenteilen zu ersetzen, die Washington Anfang Juni aus der NATO „ausgemeldet“ hatte. Anstatt der US-amerikanischen stehen nun europäische Einheiten für einen etwaigen Einsatz bereit. Vergangene Woche hat Pistorius zudem die Nutzung des 1. Deutsch-Niederländischen Korps im estnischen Valga als taktisches Hauptquartier für sämtliche NATO-Operationen in Estland und Lettland offiziell freigegeben. Es betätigt sich parallel zum deutsch-polnisch-dänischen Multinationalen Korps Nordost in Szczecin, das weiterhin als Hauptquartier für Operationen in Polen und Litauen fungiert. Der Aufbau der „europäischen NATO“ wird in Washington gelobt. Im Pentagon ist von einer „NATO 3.0“ die Rede, die die USA entlasten und so US-Operationen andernorts ermöglichen soll. Washington lobt dabei auch die deutsche Führung.

Unabhängig von den USA

An Plänen, die Aktivitäten der europäischen Mitgliedstaaten in der NATO so auszubauen, dass das Bündnis im Fall der Fälle auch ohne die USA operationsfähig wäre, wird bereits seit Anfang vergangenen Jahres systematisch gearbeitet – angestoßen durch den zweiten Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump und durch die Ungewissheit, ob er die USA, wie mehrmals angedroht, womöglich tatsächlich aus der NATO führen wird. Preschten damit zunächst einzelne NATO-Staaten vor, so hat den Bestrebungen, wie das Wall Street Journal im April berichtete, Ende vergangenen Jahres die Entscheidung von Bundeskanzler Friedrich Merz, Deutschland werde sich ihnen anschließen, einen kräftigen Schub verpasst. Konkret geht es darum, die bislang auf allen Ebenen – personell wie materiell – prägende US-Präsenz durch Offiziere bzw. Waffensysteme aus Europa zu ersetzen. So rückten bei der jüngsten größeren Personalrochade, die Anfang Februar angekündigt wurde, europäische Generäle auf die Kommandeursposten des Joint Force Command in Neapel sowie des Joint Force Command in Norfolk (US-Bundesstaat Virginia) vor, die beide bis dahin von US-Generälen gehalten wurden. Auch NATO-Manöver werden in wachsender Anzahl unter europäischer Leitung oder sogar ausschließlich mit europäischen Truppen geführt (german-foreign-policy.com berichtete [1]).

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Trumps faschistische Kampagne gegen Widerstand von links: US-Gerichte verurteilen 15 „Prairieland“-Demonstranten zu 556 Jahren Haft

Von Jacob Crosse – 5. Juli 2026

Das Urteil von Texas im Konflikt um das Abschiebegefängnis „Prairieland“ stellt ein besonders drakonisches politisches Strafverfahren in der neueren Geschichte Amerikas dar. Dort haben Bundesrichter 15 Angeklagte zu insgesamt 556 Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Obendrein ist das Urteil ein Testfall für die Trump-Regierung, die versucht, jeden Widerstand gegen die Einwanderungsbehörde ICE, gegen Faschismus und Kapitalismus als „inländischen Terrorismus“ zu brandmarken.

Am 30. Juni wurden sieben Angeklagte zu insgesamten 106 Jahren und zwei Monaten Haft in einem Bundesgefängnis verurteilt. Bis auf einen hatten alle sieben ein Teilschuldbekenntnis abgelegt. Mehrere von ihnen kooperierten mit der Staatsanwaltschaft, um die drohenden jahrzehntelangen Haftstrafen zu verringern. Dennoch erhielt jeder von ihnen eine mehr als einjährige und die meisten eine mehrjährige Haftstrafe in einem Bundesgefängnis. Ines Soto wurde zu 50 Jahren Haft verurteilt, Joy Gibson und Rebecca Morgan zu je 15 Jahren, Lynette Sharp und John Thomas zu jeweils 110 Monaten, Seth Sikes zu sechs Jahren und Nathan Baumann zu 22 Monaten.

Das Ausmaß der Strafen ist außergewöhnlich. Vergleichbare Haftstrafen werden normalerweise bei Mord, versuchtem Mord an Polizeibeamten, Sexhandel mit Kindern oder wiederholtem sexuellem Missbrauch von Kindern verhängt. Die 50-jährige Haftstrafe für Ines Soto, die faktisch einer lebenslangen Haftstrafe gleichkommt, ist besonders erschreckend. Sie war nicht an der Planung der Protestaktion beteiligt, traf unabhängig von den anderen ein und entfernte sich, als Sicherheitspersonal die Auflösung der Demonstration anordnete. Sie hatte den Schauplatz bereits verlassen, bevor der ehemalige Marinesoldat Benjamin Song angeblich auf einen Polizeibeamten aus Alvarado schoss und ihn verletzte. Dennoch stufte die Regierung Soto als „Terroristin“ ein und erwirkte eine Strafe, die faktisch einer lebenslangen Haft gleichkommt.

Die sechs Angeklagten, die sich vor den Urteilen am Dienstag schuldig bekannten, taten dies nur in dem Anklagepunkt „Bereitstellung materieller Unterstützung für Terroristen“. Unter dem Terrorismusvorwurf wurden zahlreiche unterschiedliche mutmaßliche Taten zusammengefasst, von der reinen Anwesenheit bei der Protestveranstaltung über Sachbeschädigung bis zur angeblichen Fluchthilfe für Benjamin Song nach den Schüssen. Nathan Baumanns Anwalt erklärte, sein Mandant habe nur zugegeben, Graffiti gesprüht zu haben, wurde aber dennoch zu 22 Monaten Haft in einem Bundesgefängnis verurteilt.

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„Und jeden Tag erhalten wir von Deutschland, was wir brauchen“ – Bald auch geflüchtete Ukrainer?

Von Florian Rötzer – 5. Juli 2026

Die Ukraine holt ihre „Helden“ zurück und baut ihnen ein Pantheon. Der Anfang wurde mit OUN-Führer Melnyk gemacht. Bild: president.gov.ua/CC BY-ND-NC-4.0

Die EU will die Regierung in Kiew nicht nur mit Geld, Sanktionen und Waffen unterstützen, sondern auch damit, Männer im wehrfähigen Alter zwischen 23 und 60 Jahren keinen automatischen Schutzstatus wie bislang mehr zu gewähren, wenn sie nach dem Kriegsrecht die Ukraine nicht verlassen dürfen. Die Ukraine habe die Europäische Kommission darum gebeten. Gerne kommt man Kiew also auf Kosten der Ukrainer entgegen, die nicht für die EU und die Regierung in Kiew kämpfen und sterben wollen.

So viel zum Schutz der Menschenrechte und der Würde des Menschen. Das Vorhaben dürfte auch aus dem Interesse derjenigen politischen Vertreter entstehen, die sicher sein können, nicht eingezogen zu werden, wenn der Ernstfall eintritt. Auf diesen und die geforderte Kriegstüchtigkeit will man sich aber schon vorbereiten, weil man dann auch Soldaten und Soldatinnen braucht, die für die Staaten in den Krieg ziehen und die mit Gewalt, wie in der Ukraine schon länger vorgeführt, dazu gezwungen werden, wenn nicht kämpfen, töten oder diesen Staat verteidigen wollen. Das Recht auf Leben und die unantastbare Würde muss ausgehebelt werden.

Deutschland muss ich hier auch wieder hervortun. Bundeskanzler Merz will Deutschland wieder zur Militärmacht machen und hat das Vorbild der Ukraine, die dazu auch ihre „Helden“ der Nation feiert, die für Massaker verantwortlich waren und mit den Nazis kollaboriert haben. Auserwählte werden in ein Pantheon gebracht, im Militär, vor allem in den Freiwilligenverbänden, gibt es viele, die mit Nazi-Symbolen kokettieren, was nun auch staatlicherseits bekräftigt wurde, indem Präsident Selenskij dem Operationszentrum Nord der ukrainischen Spezialeinsatzkräfte den Ehrennamen „Helden der UPA“ verliehen hat. In Polen gab es einen Aufschrei, die Bundesregierung duckt sich weg. Läuft hier insgeheim die deutsche und die ukrainische Tradition wieder zusammen?

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Donbass-Krieg: Deutscher Augenzeuge besucht von ukrainischen Drohnen zerstörtes Schüler-Wohnheim in Starobelsk

Von Ulrich Heyden – 5. Juli 2026

Das zerstörte Schulgebäude von Starobelsk (Foto Marco Samm)

In den vergangenen vier Wochen werden das russische Kernland und die von Russland eroberten Regionen fast täglich von ukrainischen Drohnenattacken gegen zivile Ziele, Schulen, Autobusse und Privathäuser überzogen. Diese Massivität erinnert an die Jahre 2014 bis 2021, als die ukrainische Armee und rechtsradikale Bataillone Wohngebiete in den 2014 auf Basis des von der UNO garantierten Selbstbestimmungsrechts der Völker gegründeten Volksrepubliken Donezk und Lugansk mit Artillerie, Raketen und aus Suchoi-Kampfflugzeugen beschossen. Der deutsche Aktivist Marco Leo Samm aus Freiburg im Breisgau besuchte Anfang Juni das Wohnheim und das College von Starobelsk, in dem am 22. Mai 21 Schüler durch ukrainische Drohnen getötet wurden.[1] 

Zu dem Drohnenangriff auf das Wohnheim in Starobelsk erklärte Kiew, in den zerstörten Schulgebäuden habe sich eine „russische Kommandozentrale“ befunden. Auf einer von Russland initiierten Sitzung des UNO-Sicherheitsrates erklärten westliche Delegationen, die Vorwürfe Russlands könnten nicht überprüft werden. 

Nur eine Handvoll deutscher freier Journalisten und Aktivisten berichten aus den Gebieten im Donbass, welche von Kiew seit 2022 nicht mehr kontrolliert werden. Zu ihnen gehört der Friseur-Meister Marco Leo Samm. 

Langwierige Anreise

Die Anreise nach Lugansk war nach Angaben von Samm nicht ganz einfach. Er flog von Kaliningrad nach Moskau und fuhr dann weiter mit dem Nachtzug nach Rostow am Don. Von dort wurde er von Vertretern der Volksrepublik Lugansk mit dem Auto abgeholt. So konnte Samm die Grenze zwischen der Volksrepublik Lugansk und der Russischen Föderation, die immer noch sehr streng kontrolliert wird, ohne große Verzögerungen überqueren. 

Samm war 2018 schon mal als Wahlbeobachter in Lugansk gewesen. Seitdem hat er mit der Stadt Kontakt gehalten. In der Verwaltung von Lugansk war man froh, ihn wieder zu sehen. 

Wie kommt nun ausgerechnet ein Friseur-Meister in den Teil des Donbass, der 2022 von der russischen Armee erobert wurde? Das hängt offenbar mit der Familiengeschichte des Friseur-Meisters zusammen. Er kommt aus einer multiethnischen Familie. Viele seiner Familienangehörigen wurden während der deutschen Besatzungszeit in Lettland ermordet und in den Wäldern vor Riga verscharrt. Das habe ihn veranlasst, sich mit Geschichte und Politik tiefer zu beschäftigen. Nach einer Ausbildung zum Friseur ging er frustriert über die politische Starrheit in der damaligen DDR, noch vor dem Mauerfall, in den Westen. Er begann eine Ausbildung als Maskenbildner am Staatstheater Oldenburg. 25 Jahre war er Unternehmer und Meister im Friseurhandwerk. Heute ist er freiberuflich in verschiedenen Bereichen tätig.

Was sah der Reisende aus Freiburg in Starobelsk?

Am 3. Juni fuhr Marco Samm mit dem Auto in Begleitung eines Vertreters der Volksrepublik Lugansk nach Starobelsk. Die Stadt liegt 120 Kilometer nördlich von Lugansk und etwa 70 Kilometer östlich der Front. In der Stadt leben 16.000 Menschen. 

Was sah der Beobachter aus Freiburg in Starobelsk? „Rechts und links von der Straße sah man ein zerstörtes Areal, auf der einen Seite das Schüler-Wohnheim, auf der anderen Seite das College mit seinen Hörsälen. Ich sah eine Schneise von 200 bis 300 Metern, die zerstört war. Die Gebäude waren von zehn Drohnen oder mehr angegriffen worden. Auch Privathäuser und ein Ball-Saal waren zerstört. Um die Häuser gab es einen Park. Dort gab es einen Krater von einer Explosion.“ Militärische Einrichtungen habe er in Starobelsk nicht gesehen. Aber dass man auf den Straßen der Volksrepublik Lugansk immer wieder Militärlaster sehe, sei in der Region nichts Ungewöhnliches. 

Sein Besuch sei nicht angekündigt worden, erzählt Samm. Er habe den Rektor des Colleges getroffen. In der Schule fanden Aufräumarbeiten statt. Der Schutt wurde weggeräumt. 

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Die Privatisierung der Menschenverfolgung

Von Günther Burbach – 5. Juli 2026

Die US-Einwanderungsbehörde ICE hat rund 1,5 Millionen Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus durch private Auftragnehmer verfolgen, überprüfen und fotografieren lassen. Damit ist eine neue Schwelle überschritten. Der Staat überwacht nicht mehr nur selbst. Er lagert die Suche nach Menschen an Firmen aus.

Ein Mann steht vor seiner Wohnungstür. Draußen warten keine uniformierten Beamten, sondern private Ermittler. Sie haben seinen Namen, sein Geburtsdatum, ein Foto, vielleicht seine Telefonnummer, seine alte Adresse, seine E-Mail-Adresse. Sie sollen herausfinden, ob er wirklich dort wohnt. Wenn nötig, sollen sie ihn fotografieren. Möglichst schnell, denn Schnelligkeit wird bezahlt.

Das klingt nach einem dystopischen Thriller. Tatsächlich beschreibt es ein Programm der US-Einwanderungsbehörde ICE. Nach Recherchen der Washington Post begann ICE Ende 2025 ein landesweites „Skip Tracing“-Programm, um rund 1,5 Millionen Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus durch private Auftragnehmer verfolgen, überprüfen und fotografieren zu lassen. Die Unternehmen sollen zunächst digitale Spuren nutzen und, wenn nötig, physisch vor Ort auftauchen. Für schnelle Treffer sind finanzielle Anreize vorgesehen.

Aus staatlicher Macht wird ein Geschäftsmodell

Damit ist eine neue Schwelle überschritten. Der Staat überwacht nicht mehr nur selbst. Er lagert die Suche nach Menschen an Firmen aus. Aus staatlicher Macht wird ein Geschäftsmodell. Aus Verwaltung wird Jagdlogik. Aus Daten werden Kopfgeldstrukturen.

Parallel dazu wächst in den USA eine technische Infrastruktur, die das Ganze beschleunigt. Eine aktuelle Recherche des Guardian berichtet, dass ICE und die Grenzschutzbehörde CBP im Jahr 2026 Verträge mit Überwachungstechnik-Firmen im Umfang von 513 Millionen Dollar vergeben haben sollen. 2025 waren es demnach etwas über 310 Millionen Dollar, 2013 weniger als 50 Millionen. Genannt werden unter anderem Palantir und Anduril, also Unternehmen, die längst nicht mehr nur Software liefern, sondern an der Schnittstelle von Polizei, Militär, Grenze und Datenanalyse arbeiten.

Hier geht es nicht um ein einzelnes Programm und auch nicht um eine technische Spielerei. Hier entsteht ein Markt, dessen Ware nicht mehr ein Auto, ein Telefon oder eine Maschine ist. Die Ware ist der Mensch: sein Gesicht, seine Adresse, sein Bewegungsmuster, seine Kontakte, sein Aufenthaltsstatus, seine Wahrscheinlichkeit, am nächsten Ort gefunden zu werden.

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Griechenland droht im Falle weiterer Drohnenvorfälle mit dem Ende der Unterstützung für Kiew

Von TASS (Übersetzung: Thomas Röper) – 5. Juli 2026

In den letzten Monaten wurden in griechischen Gewässern zwei ukrainische Seedrohnen gefunden, wogegen Griechenland heftig protestiert hat. Nun wurde bekannt, dass Griechenland der Ukraine mit einem Ende der Unterstützung droht, wenn sich solche Fälle wiederholen.

Stammleser des Anti-Spiegel kennen die russischen Telefonstreich-Experten Vovan und Lexus, die sich darauf spezialisiert haben, berühmte und wichtige Persönlichkeiten unter falschem Namen anzurufen und ihnen dabei interessante – und oft auch brisante – Informationen zu entlocken. Für alle, die von den beiden noch nichts gehört haben, gibt es am Ende dieses Artikels weitere Informationen.

In letzter Zeit ist es ihnen gelungen, als angeblicher Rustem Umerow, dem Sekretär des Ukrainischen Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates, mit den Nationalen Sicherheitsberatern europäischer Staaten zu sprechen. Über deren Telefonate mit den Sicherheitsberatern der Präsidenten Estlands und Litauens habe ich bereits berichtet.

Nun haben sie ein Telefonat veröffentlicht, das sie mit dem Nationalen Sicherheitsberater des griechischen Ministerpräsidenten geführt haben, das Original finden Sie hier auf Englisch.

Der Hintergrund des Telefonates waren die Funde ukrainischer Seedrohnen in griechischen Gewässern. Da in Deutschland darüber nur sehr spärlich und auch verspätet berichtet wurde, können Sie die Details hier nachlesen.

Aus Zeitgründen schreibe ich keine eigene Zusammenfassung des Gesprächs, sondern übersetze die Meldung der TASS darüber. Bei Interesse können Sie anhand des Originals selbst überprüfen, wie treffend sie die Zusammenfassung der TASS finden. […]

In Griechenland wurde erklärt, ein weiterer Drohnenvorfall würde Kiew die Unterstützung Athens entziehen

Diese Aussage machte Thanos Dokos, der Nationale Sicherheitsberater des griechischen Ministerpräsidenten, in einem Gespräch mit den russischen Prankstern Vovan und Lexus, die als der Sekretär des Ukrainischen Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates Rustem Umerow mit ihm sprachen.

MOSKAU, 2. Juli (TASS). Ein weiterer möglicher Zwischenfall mit einer ukrainischen Drohne in griechischen Gewässern könnte Kiew die Unterstützung Athens entziehen, erklärte Thanos Dokos, der Nationale Sicherheitsberate des griechischen Ministerpräsidenten, in einem Gespräch mit den russischen Prankstern Vovan und Lexus.

Vovan und Lexus sprachen als der Sekretär des Ukrainischen Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates Rustem Umerow mit dem griechischen Politiker.

„Es ist Touristensaison, und der Schiffsverkehr hat zugenommen. Natürlich ist es wichtig, die Notwendigkeiten des Krieges von Ihrer Seite zu verstehen. Wir sollten alles daransetzen, solche Vorfälle künftig zu verhindern“, erklärte Dokos.

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Aktuelle Entwicklungen im Ukrainekrieg

Von Michael Silnizki – 5. Juli 2026

Screenshot Drohnenvideo von Soldaten, die die russische Fahne zeigen, soll die Einnahme von Konstatinowka belegen (Overtone-Magazin].

Berichte aus Russland und der Ukraine.

1. Die Eroberung von Konstantinowka

    Am 4. Juli 2026 berichteten die russischen Medien: „Konstantinowka ist gefallen, russische Truppen stürmen Druschkowka.“ Das russische Verteidigungsministerium veranstaltete eine Pressekonferenz zur vollständigen Befreiung der Stadt Konstantinowka (ukr. Kostjantyniwka) in der Volksrepublik Donezk (VRD).

„Die Linien und Stellungen wurden auf der Grundlage eines gut entwickelten Systems von Straßen und Eisenbahnen, Wasserbauwerken, zehn Industriegebieten und zwölf Siedlungen in der Nähe der Stadt errichtet“, erklärte Generaloberst Sergei Rudskoi (Chef der Hauptoperationsdirektion des Generalstabs der russischen Streitkräfte).

Nach Angaben des Militärdepartements umfasste das Verteidigungssystem von Konstantinowka zwei Linien, mehr als 150 Kilometer Schützengräben und Panzerabwehrgräben mit drei Reihen von Barrieren sowie zwanzig Bataillonsbereiche.

Die erste Linie, die sich über 30 Kilometer lang erstreckte, bildete ein durchgehendes Netz aus Schützengräben, Verbindungsgängen und Sprengkörpern. Die zweite, bis zu 35 Kilometer lange Linie, ruhte auf einer Kaskade von Wasserreservoiren und umfasste über 30 Kilometer unterirdische Versorgungsleitungen. Innerhalb der Stadt selbst haben die ukrainischen Streitkräfte über 80 Barrieren und über 50 befestigte Stellungen errichtet, vom Bahnhof bis hin zu Schulen, Kindergärten und Fabriken.

Generaloberst Rudskoi betonte, dass Konstantinowka neben Slavjansk, Kramatorsk und Druschkowka eine der vier „Festungsstädte“ sei, die die Hauptverteidigungslinie der ukrainischen Streitkräfte im Donbass bilden.

„Das Kiewer Regime misst dieser Stadt eine besondere Symbolik bei und verlieh ihr 2025 den Ehrentitel ‚Heldenstadt der Ukraine‘“, bemerkte er. Um diese Linie zu halten, hat es sieben Brigaden (45 Bataillone) mit bis zu 15.500 Soldaten zusammengezogen, darunter die nationalistischen „Ljut´“-Formationen.

Trotz aller Bemühungen gelang es den ukrainischen Einheiten jedoch nicht, die Stadt zu halten. „Während der Offensive banden die Angriffsverbände der Heeresgruppe „Süd“ den Feind in Kämpfen um die östlichen und südöstlichen Stadtteile, kesselten Kostjantyniwka von den Flanken ein und sicherten die Feuerkontrolle über die wichtigsten Nachschubwege“, erklärte Rudskoi.

Die Isolation der Garnison und die Schwierigkeiten bei der Truppenrotation ermöglichten es den russischen Truppen in die Stadtgrenzen vorzurücken. Das eroberte Gebiet umfasste mehr als 66 Quadratkilometer.

Laut dem Generaloberst erteilte das Oberkommando der ukrainischen Streitkräfte den Befehl, diese Festung bis zum Schluss zu halten, um den Westen von seiner Fähigkeit zu überzeugen, den Vormarsch der russischen Armee aufhalten zu können. „Infolge dieses scheinbaren Erfolgs erlitten die ukrainischen Streitkräfte erneut erhebliche Verluste“, behauptete Rudskoi.

„Bei der Operation verlor der Feind etwa 13.500 Soldaten, 14 Panzer, 283 gepanzerte Kampffahrzeuge, 1.400 Fahrzeuge, 200 Feldartilleriegeschütze und acht MLRS-Werfer.“

Die Stadt steht nun vollständig unter der Kontrolle der russischen Einheiten, die die Viertel von kleinen Gruppen militanter Kämpfer säubern. Generaloberst Rudskoi bestätigte, dass Truppen in allen Teilen Kostjantyniwkas, von den südlichen bis zu den nördlichen Ausläufern, präsent sind.

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Interview mit der „Weltwoche“: Roger Köppel im Gespräch mit Thomas Röper

4. Juli 2026

Roger Köppel, der Chefredakteur der Weltwoche, ist in Moskau und hat sich mit Thomas Röper zu einem Gespräch über die aktuelle politische Lage und die Kriegsgefahr in Europa getroffen.

Im Mai 2014 habe ich der Schweizer Weltwoche ein Interview gegeben, und seitdem stand die Idee im Raum, dass auch Roger Köppel, der Chefredakteur der Weltwoche, und ich mal ein Gespräch führen. Herr Köppel und ich hatten bisher aber noch nicht einmal direkten Kontakt, sondern der Kontakt lief über die Redaktion der Weltwoche.

Angesichts der wachsenden Kriegsgefahr in Europa, vor der sowohl Roger Köppel als auch ich immer eindringlicher warnen, habe ich die Weltwoche kontaktiert und an die Idee erinnert. Und wie es der Zufall wollte, stellte sich heraus, dass sowohl Herr Köppel als auch ich derzeit in Moskau sind. So haben wir uns am Freitag spontan auf dem Roten Platz zu einem Gespräch über die Politik der EU, die Sanktionen gegen EU-Bürger wie mich und natürlich die wachsende Kriegsgefahr in Europa getroffen, das die Weltwoche am Samstagmorgen online gestellt hat.

[Zum Beitrag auf dem Anti-Spiegel]