Keine Mehrheit für AfD-Antrag zu Waffenstillstand zwischen Ukraine und Russland im Bundestag

Von afsaneyebahar.com – 21. Januar 2024

Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach einer „Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland“ am 18.01.2024 im Bundestag gescheitert. Für den Antrag der Fraktion zu einem Waffenstillstand zwischen der Ukraine und Russland kam keine Mehrheit zustande.

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-russland-ukraine-983234

Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Forderung nach einer „Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland“ gescheitert. In namentlicher Abstimmung haben sich am Donnerstag, 18. Januar 2024, 605 Abgeordnete gegen einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutschlands Verantwortung für Frieden in Europa gerecht werden – Eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland“ (20/5551) gewendet, 75 stimmten dafür, es gab zwei Enthaltungen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/5894) zugrunde. Darüber hinaus hat die Fraktion einen Antrag mit dem Titel „Verhältnismäßige Nothilfe für die Ukraine – Keine Wiederaufbaufinanzierung durch die deutsche Entwicklungshilfe“ (20/10061) vorgelegt. Die Vorlage wurde im Anschluss an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung überwiesen.

Die AfD-Abgeordneten hatten unter anderem vorgeschlagen, „die politische, militärische und finanzielle Unterstützung der Ukraine an die Verhandlungsbereitschaft Kiews zu ernsthaften Friedensgesprächen zu knüpfen und auch gegenüber Russland Gesprächsbereitschaft einzufordern“. Weitere Forderungen zielten unter anderem auf eine Friedensdelegation der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, den schrittweisen „Rückzug der russischen Streitkräfte aus dem ukrainischen Staatsgebiet auf den Stand vor dem 24. Februar 2022 bei gleichzeitiger schrittweiser Reduzierung der militärischen Unterstützung für die Ukraine“ sowie längerfristig eine privilegierte EU-Partnerschaft für die Ukraine, aber keine EU- und keine Nato-Mitgliedschaft.


Namentliche Abstimmung am 18.01.2024

Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der AfD Deutschlands Verantwortung für Frieden in Europa gerecht werden – Eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland (Drucksachen 20/5551 und 20/5894)

https://www.bundestag.de/parlament/plenum/abstimmung/abstimmung?id=892


Die zehn Abgeordneten des BSW (Bündnis Sahra Wagenknecht – Für Vernunft und Gerechtigke) im deutschen Bundestag haben am Donnerstag gegen eine Friedensinitiative der AfD im Ukraine-Konflikt gestimmt.

https://gegenzensur.rtde.world/meinung/193310-grober-politischer-fehler-wagenknecht-truppe-gegen-friedensverhandlungen/


Plenarprotokoll 20/147

Deutscher Bundestag; 147. Sitzung; 18.01.2024

https://dserver.bundestag.de/btp/20/20147.pdf

Videoaufzeichnung der entsprechenden Wortbeiträge:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw03-de-russland-ukraine-983234

[Zum Originalbeitrag auf afsaneyebahar.com]

Gaza und die Folgen

Von Michael Lüders – 21. Januar 2024

Reden über den Krieg in und um Gaza, das ist gar nicht so einfach, vor allem nicht in Deutschland. Sie wissen, dass schon leichte Verfehlungen, Abweichungen vom offiziellen Diskurs … durchaus Konsequenzen haben können. Es ist nicht einfach in Deutschland, und nicht nur in Deutschland, sich sachlich über das Thema Israel und Palästina auszutauschen. Die [US-]amerikanische Philosophin Judith Butler hat … dieses Problem in einem Gespräch mit der Frankfurter Rundschau sehr schön auf den Punkt gebracht, und ich zitiere mal aus diesem Interview, weil es wirklich den Kern des Problems trifft. Sie sagt, dass es für viele Deutsche … offenbar ein Reflex, ist wenn es um das Thema Israel geht: Man will das Land bedingungslos unterstützen aus Angst, dass jede Kritik an Israel als ein Zeichen von Antisemitismus gedeutet werden könnte. Da stellt sich also dann für viele hierzulande die Frage: Wie positioniere ich mich für die eine oder die andere Seite? Wenn ich mich für die Palästinenser entscheide, dann bin ich Antisemit. Wenn man sich für die andere Seite entscheidet, dann hat man sich erfolgreich gegen den Vorwurf des Antisemitismus verteidigt. …

[Zum YouTube-Video]

Naher Osten: Wer warum gegen wen kämpft

Von TASS (Übersetzung: Thomas Röper) – 21. Januar 2024

… Die Lage im Nahen Osten ist unübersichtlich und es finden dort mehrere Konflikte statt. … Die russische Nachrichtenagentur TASS hat eine kurze Zusammenfassung darüber veröffentlicht, wer dort warum gegen wen kämpft …

Wer sich im Nahen Osten mit wem und worüber streitet

Die Region des Nahen Ostens wird seit Ende 2023 von einer Reihe von Konflikten heimgesucht, angefangen mit der Eskalation in Palästina. Auch Russland ist darüber besorgt, wie Dmitri Peskow, der Sprecher des russischen Präsidenten, feststellte und betonte, dass sich die Situation tendenziell ausweitet.

Der russische Außenminister Sergej Lawrow bezeichnete die Eskalation im Nahen Osten als beispiellos. In einem Interview mit der TASS stellte er fest, dass die westlichen Länder, die den Konflikt verschärfen, den Löwenanteil zur Eskalation der Situation beigetragen haben. Die US-Präsenz in der Region verärgert seit langem die nationalen Bewegungen in den Ländern der Region, so dass die US-Stützpunkte, zum Beispiel im Irak, in der aktuellen Situation häufig Ziel von Angriffen sind. Die TASS hat die wichtigsten Informationen über die Konflikte in der Region zusammengestellt.

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US-Imperialismus setzt den Nahen Osten in Brand

Von Keith Jones – 20. Januar 2024

Das nuklear bewaffnete Pakistan hat am Donnerstag mindestens sieben verschiedene Orte im benachbarten Iran mit Raketen und Drohnen angegriffen, bei denen es sich angeblich um Stützpunkte von abtrünnigen Belutschen gehandelt hat.

Der Iran, der die Angriffe als Verletzung seiner staatlichen Souveränität vehement verurteilte, erklärte, bei den Angriffen seien neun ausländische Staatsangehörige, darunter vier Kinder, getötet worden. Die Baloch Liberation Army, die seit Jahrzehnten einen grenzüberschreitenden Aufstand im pakistanischen Belutschistan führt, der ärmsten und dünn besiedelten westlichsten Provinz des Landes, bestätigte, dass ihre Streitkräfte angegriffen wurden.

Obwohl Pakistan dies nicht ausdrücklich erklärte, waren die Angriffe vom Donnerstag zum Teil eine Vergeltung für einen Angriff, den der Iran etwa 48 Stunden zuvor in Pakistan verübt hatte.

Nach iranischen Angaben hat das Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) mit Raketen- und Drohnenangriffen Lager der Jaish al-Adl getroffen, einer bewaffneten Gruppe der Belutschen, die im überwiegend von Belutschen besiedelten Südosten Irans Anschläge verübt hat. Nach dieser Aktion betonte Teheran, dass es die „brüderlichen“ Beziehungen zu Pakistan nicht stören wolle. In einer Botschaft, die sich eindeutig an Washington und Israel richtete, erklärte der Iran jedoch, dass er sich das Recht vorbehält, alle notwendigen Maßnahmen zu seiner Verteidigung zu ergreifen.

Die gegenseitigen militärischen Angriffe zwischen dem Iran und Pakistan gießen weiter Öl ins Feuer in einer Region, die bereits vom US-Imperialismus und seinen Verbündeten in Brand gesetzt wurde. Diese nutzen Israels völkermörderischen Krieg gegen die Palästinenser in Gaza, um einen umfassenderen Krieg mit dem Iran vorzubereiten und zu provozieren.

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Blockfreien-Bewegung: Kuba schlägt Entsendung einer internationalen Schutzmission nach Gaza vor

Von Edgar Göll – 20. Januar 2024

Die kubanische Regierung hat der Bewegung der Blockfreien Staaten (Movimiento de Países No Alineados, MNOAL) vorgeschlagen, die unverzügliche Entsendung einer von der Generalversammlung der Vereinten Nationen autorisierten internationalen Schutzmission in den Gazastreifen zu unterstützen. Kubas Außenminister Bruno Rodríguez nahm in Ugandas Hauptstadt Kampala am Ministertreffen zur Vorbereitung des 19. Gipfels der Blockfreien Staaten teil, der am 19. und 20. Januar stattfindet.

Bei der Sitzung des Ministerausschusses der Blockfreien zu Palästina erklärte Rodríguez, diese Mission hätte den „akuten Auftrag”, die Sicherheit und den Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung zu gewährleisten und die Lieferung von humanitärer Hilfe und Nahrungsmitteln zu erleichtern.

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Medienkampagne um „Remigrations-Treffen“: Wo ist eigentlich das Problem?

Von Thomas Röper – 19. Januar 2024

Medien und Politik in Deutschland haben eine massive Kampagne gegen die AfD gestartet, weil einige AfD-Mitglieder an einen Treffen teilgenommen haben, bei dem „Remigration“ von Migranten gefordert wurde. Aus juristischer Sicht muss man fragen: Wo ist eigentlich das Problem?

Der sensationsheischende Bericht des von den Medien finanzierten und kontrollierten Propaganda-Netzwerks correctiv, der am 10. Januar die großangelegte Anti-AfD-Kampagne gestartet hat, ist ein schönes Beispiel für Propaganda. In vielen Worten wird – ganz im blumigen „Relotius-Stil“ – beschrieben, wie sich ein paar Leute zu einer Diskussion getroffen haben. Dabei ging es um die Frage, ob und wie man Menschen aus Deutschland „remigrieren“ kann. Es ging also um die Frage, was mit Ausländern zu tun ist, die sich nicht integrieren wollen und – ganz deutlich gesagt – der deutschen Solidargemeinschaft „auf der Tasche liegen“. Gemeint sind auch eingebürgerte Ausländer, die sich nicht integrieren (wollen). Als Lösung des Problems wurde die „Remigration“ diskutiert.

Dazu stellen sich einige Fragen, die wir hier einmal durchgehen wollen.

War das illegal? Und daraus folgend, ist die Medienkampagne berechtigt?
Gibt es ein Problem mit Migranten? Und daraus folgend, wenn es ein Problem gibt, warum darf man darüber nicht diskutieren? Gibt es solche Ideen, wie bei dem Treffen besprochen, in anderen Ländern der EU und der NATO? Und daraus folgend, wenn es solche Ideen in anderen EU- oder NATO-Staaten gibt, warum protestieren Medien und Politik nicht genauso intensiv dagegen, wie sie es gerade in Deutschland tun? War das, was besprochen wurde, illegal?

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Der Tusk-Putsch in Polen

Von Thomas Röper – 18. Januar 2024

Der neu gewählte polnische Ministerpräsident Tusk hat in einer Hauruck-Aktion die staatlichen Medien gleichgeschaltet, was im Westen auf keinerlei Kritik stieß. Nun hat das Verfassungsgericht die Aktion für illegal erklärt.

Was in Polen nach der letzten Wahl vor sich geht, müsste jeden zum Lachen bringen, wenn es nicht so ernst wäre. Zuerst hat die unterlegene Regierung nicht von der Macht lassen wollen und die Machtübergabe durch Bildung einer neuen Regierung verzögert, obwohl sie keine Mehrheit im Parlament hatte. Als dann endlich die neue Tusk-Regierung ins Amt kam, hat diese sofort eine Gleichschaltung der Medien gestartet. Die staatlichen Medien wurden am 27. Dezember de facto geschlossen und sofort neu gegründet, wobei das Personal durch Tusk-treue Personen ausgetauscht wurde.

Ich war bekanntlich ein heftiger Kritiker der vorherigen, radial nationalistischen polnischen Regierung, die nun abgewählt wurde. Es liegt mir daher fern, sie in irgendeiner Form zu unterstützen. Allerdings muss man sich an geltende Gesetze halten, Putsche sind keine Lösung, ansonsten versinken Länder und auch die internationale Politik im Chaos des Faustrechts, was derzeit ohnehin überall geschieht. Die neue polnische Regierung unter Donald Tusk hat ihre Regierungsarbeit jedoch sofort nicht nur mit einem Gesetzesbruch, sondern sogar mit einem Verfassungsbruch begonnen. Und das auch ganz bewusst.

Im Unterschied zur vorherigen Regierung steht Tusk für eine Brüssel-treue und Deutschland gegenüber eher freundliche Politik. Tusk ist ein Neoliberaler nach Brüsseler Vorstellungen, während die vorherige Regierung erzkonservativ war. Ansonsten sind sei sich, obwohl sie spinnefeind sind, darin einig, dass sie eine USA-treue und anti-russische Politik für Polen wollen.

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Bundesregierung sieht US-Angriffe gegen Jemen vom Völkerrecht gedeckt – kann dies aber nicht begründen

Von Florian Warweg -18. Januar 2024

Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am 12. Januar im Namen der Bundesregierung verkündet, dass die Luftangriffe der US-Amerikaner und Briten gegen den souveränen Staat Jemen „mit dem Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung“ im Einklang stünden und vom Völkerrecht gedeckt seien. Doch diese Darlegung gilt als höchst umstritten. Denn der entsprechende Artikel 51 der UN-Charta greift nur bei direkt angegriffenen Staaten – und aus dem Jemen heraus erfolgten keinerlei Angriffe auf US- oder britische Ziele. Zudem wird die Sicherheit der kommerziellen Seefahrt vom UN-Seerechtsübereinkommen geregelt, welches die USA bis heute nicht ratifiziert haben. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, welche konkrete völkerrechtliche Grundlage aus Sicht der Bundesregierung das militärische Vorgehen der USA gegen den Jemen rechtfertigt.

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Ist Europa ohne Amerika verloren?

Von Stefano di Lorenzo – 18. Januar 2024

Die französische Zweiwochen-Zeitschrift Le Point macht darauf aufmerksam, dass, wenn in den USA Donald Trump zum nächsten Präsidenten gewählt wird, Europa wieder auf sich selbst gestellt sein könnte. Auch gegenüber Russland. Wäre das nur negativ?

„Ein Vasallenstaat ist ein Staat, der gegenüber einem übergeordneten Staat oder Reich eine gegenseitige Verpflichtung hat, ähnlich dem Status eines Vasallen im Feudalsystem des mittelalterlichen Europas.“ (Wikipedia)

„Ein Verbündeter zu sein, bedeutet nicht, ein Vasall zu sein oder, dass wir nicht das Recht haben, für uns selbst zu denken.“ (Emmanuel Macron)

„Europa wird zum Vasallen der USA.“ (European Council on Foreign Relations)

„Die Europäer verhalten sich wie Vasallenstaaten der USA. Das sind zutiefst unpopuläre Regierungen in Europa, es gibt im Moment keinen populären Leader in Europa, sie verlieren eine Wahl nach der anderen.“ (Jeffrey Sachs)

„Wir sind nicht nur Partner, die Europäische Union und die Vereinigten Staaten sind gute Freunde.“ (Ursula von der Leyen)

„Es mag gefährlich sein, Amerikas Feind zu sein, aber Amerikas Freund zu sein, ist tödlich.“
(Henry Kissinger)

„Die NATO wurde gegründet, um die Sowjetunion draußen, die Amerikaner drinnen und die Deutschen unten zu halten“ (Erster NATO-Generalsekretär Lord Hastings Lionel Ismay)

Die US-Wahlen im November werden sicherlich das politische Ereignis des Jahres sein. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden Biden und Trump in einer Neuauflage der Wahl von 2020 gegeneinander antreten. Es sei denn, Trump wird von der Wahl ausgeschlossen: ihm wird vorgeworfen, die Proteste vom 6. Januar 2021 vor dem Kapitol in Washington angestiftet zu haben. Oder Joe Biden könnte von seiner Partei zugunsten eines jüngeren Kandidaten aus dem Rennen geworfen werden – was im Moment, trotz alledem, was man darüber schreibt, recht unwahrscheinlich erscheint.

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Berlins Unterstützung für Israel und die völkermörderische Tradition des deutschen Imperialismus

Von Johannes Stern – 18. Januar 2024

Zwischen 1904 und 1908 beging der deutsche Imperialismus mit der Niederschlagung des Aufstands der Herrero und Nama in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts. Zwischen 1941 und 1945 folgte dann mit der Ermordung von sechs Millionen Juden und dem Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion, der bis zu 30 Millionen Sowjetbürgern das Leben kostete, der größte Völkermord der Geschichte.

Im 21. Jahrhundert knüpft die herrschende Klasse Deutschlands nahtlos an diese Traditionen des Genozids an. Sie gehört zu den aggressivsten Unterstützern des völkermörderischen Vorgehens des rechtsextremen Netanjahu-Regimes und der israelischen Armee im Gaza-Streifen. Am Dienstag berichtete der Spiegel, dass Deutschland die Lieferung von rund 10.000 Schuss 120-Millimeter Präzisionsmunition für Panzer an Israel vorbereitet. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass Berlin seine Waffenexporte nach Israel seit Beginn des Massenschlachtens im Gazastreifen verzehnfacht hat.

Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung Israel auch in juristischer Hinsicht den Rücken. Am vergangenen Freitag verkündete Regierungssprecher Steffen Hebestreit, dass Deutschland als Drittpartei vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IGH) intervenieren werde, um sich gegen die Klage Südafrikas auszusprechen, die von mindestens 60 Staaten unterstützt wird.

„Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück“, erklärte Hebestreit. „Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.“

Tatsächlich hatten die Anwälte, die die südafrikanische Regierung vor dem IGH vertreten, nur einen Tag zuvor eindeutig aufgezeigt, dass Israel sich des Völkermords schuldig gemacht und damit gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen hat. Die WSWS hat berichtet, wie die Anwälte in ihren Ausführungen sowohl die zerstörerischen und massenmörderischen Handlungen Israels als auch die genozidalen Absichten dahinter belegten.

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