Berlins Unterstützung für Israel und die völkermörderische Tradition des deutschen Imperialismus

Von Johannes Stern – 18. Januar 2024

Zwischen 1904 und 1908 beging der deutsche Imperialismus mit der Niederschlagung des Aufstands der Herrero und Nama in der damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts. Zwischen 1941 und 1945 folgte dann mit der Ermordung von sechs Millionen Juden und dem Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion, der bis zu 30 Millionen Sowjetbürgern das Leben kostete, der größte Völkermord der Geschichte.

Im 21. Jahrhundert knüpft die herrschende Klasse Deutschlands nahtlos an diese Traditionen des Genozids an. Sie gehört zu den aggressivsten Unterstützern des völkermörderischen Vorgehens des rechtsextremen Netanjahu-Regimes und der israelischen Armee im Gaza-Streifen. Am Dienstag berichtete der Spiegel, dass Deutschland die Lieferung von rund 10.000 Schuss 120-Millimeter Präzisionsmunition für Panzer an Israel vorbereitet. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass Berlin seine Waffenexporte nach Israel seit Beginn des Massenschlachtens im Gazastreifen verzehnfacht hat.

Gleichzeitig stärkt die Bundesregierung Israel auch in juristischer Hinsicht den Rücken. Am vergangenen Freitag verkündete Regierungssprecher Steffen Hebestreit, dass Deutschland als Drittpartei vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IGH) intervenieren werde, um sich gegen die Klage Südafrikas auszusprechen, die von mindestens 60 Staaten unterstützt wird.

„Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück“, erklärte Hebestreit. „Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage.“

Tatsächlich hatten die Anwälte, die die südafrikanische Regierung vor dem IGH vertreten, nur einen Tag zuvor eindeutig aufgezeigt, dass Israel sich des Völkermords schuldig gemacht und damit gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen hat. Die WSWS hat berichtet, wie die Anwälte in ihren Ausführungen sowohl die zerstörerischen und massenmörderischen Handlungen Israels als auch die genozidalen Absichten dahinter belegten.

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