Am 6. Juli, einen Tag vor Beginn des NATO-Gipfels in Ankara, hat die Merz-Klingbeil-Regierung den größten Aufrüstungshaushalt in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Der vom Kabinett verabschiedete Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 richtet die gesamte Gesellschaft auf Krieg aus.
Der reguläre Etat des Verteidigungsministeriums steigt innerhalb eines Jahres von 82,7 auf 109,7 Milliarden Euro – ein Sprung um 32,7 Prozent. Kein anderes Ressort verzeichnet auch nur annähernd einen solchen Zuwachs. Hinzu kommen 30 Milliarden Euro aus dem sogenannten Sondervermögen Bundeswehr und 11,6 Milliarden Euro für die Unterstützung der Ukraine. Allein diese drei Posten summieren sich auf 151,3 Milliarden Euro. Zudem werden 6000 zusätzliche Soldatenstellen und 2100 zivile Stellen im Verteidigungsministerium geschaffen.
Und das ist erst der Anfang. Nach dem von der Regierung beschlossenen Finanzplan wächst allein der reguläre Verteidigungsetat im Jahr 2028 auf 153,9 Milliarden Euro, 2029 auf 162,9 Milliarden und 2030 auf 183,7 Milliarden. Damit wird er sich gegenüber 2026 innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppeln. Das 100-Milliarden-Euro-„Sondervermögen“, das die damalige Ampelregierung nach Beginn des Ukrainekriegs aufgelegt hatte, soll Ende 2027 vollständig ausgegeben sein. Die Aufrüstung wird anschließend direkt aus dem Kernhaushalt und in immer größerem Umfang durch neue Schulden finanziert.
Die Bundesregierung hat dazu bereits im vergangenen Jahr – unterstützt von den Grünen im Bundestag und den Landesregierungen von Bremen und Mecklenburg-Vorpommern, an denen die Linkspartei beteiligt ist, im Bundesrat – die Schuldenbremse für Militär- und sogenannte Sicherheitsausgaben weitgehend außer Kraft gesetzt. Entsprechende Ausgaben oberhalb von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts unterliegen nicht mehr den gewöhnlichen Verschuldungsgrenzen. Während für Bildung, Gesundheit, Renten und kommunale Infrastruktur angeblich kein Geld vorhanden ist, verfügt der Militärapparat faktisch über einen Blankoscheck.
Bis 2029 sollen die deutschen NATO-Ausgaben auf 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts steigen. Diese Quote umfasst neben dem Verteidigungshaushalt auch militärisch anrechenbare Ausgaben anderer Ministerien.
Das vollständige Fünf-Prozent-Ziel, auf das sich die NATO-Staaten bereits beim Gipfel in Den Haag 2025 verpflichtet hatten, soll bündnisweit bis 2035 erreicht werden. Es teilt sich in mindestens 3,5 Prozent für direkte Militärausgaben und bis zu 1,5 Prozent für militärisch nutzbare Infrastruktur, Kommunikationsnetze, Zivilschutz, „Resilienz“, technologische Entwicklung und Rüstungsindustrie.
Streit um europäischen Marineeinsatz in der Straße von Hormuz dauert an. Iran erklärt, den Einsatz nicht genehmigen zu wollen, und warnt vor ernsten Folgen. Berlin deutet Bereitschaft zum Abzug an.
Außenminister Johann Wadephul kündigt noch für eine Zeitlang den Verbleib deutscher Kriegsschiffe in relativer Nähe zur Straße von Hormuz an. Im Verlauf des Sommers werde sich „klären, ob es für die Bundeswehr eine machbare und sinnvolle Rolle beim Räumen von Minen“ dort gebe, erklärte Wadephul am gestrigen Montag. Kurz zuvor hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius geäußert, er könne für eine Beteiligung der Bundeswehr „kein Szenario“ sehen; die beiden Kriegsschiffe sollten „nicht unendlich warten“, sondern in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückkehren. Iran hat immer wieder bekräftigt, auf seiner Kontrolle über die Straße von Hormuz zu beharren, und auf den Versuch der USA, Handelsschiffe ohne seine Genehmigung durch die Meerenge zu geleiten, mit dem Beschuss eines Frachters und eines Öltankers reagiert. Darüber hinaus verhandelt Teheran mit Oman über eine gemeinsame Verwaltung des Seeweges – unter Umständen inklusive des Kassierens nicht von Maut, sondern von Dienstleistungsgebühren. Zuletzt haben Frankreich und Großbritannien erklärt, die „Freiheit der Schifffahrt“ in der Straße von Hormuz sichern zu wollen. Iran warnt, täten sie das, würden sie „zur Rechenschaft gezogen“.
Die Absichtserklärung von Islamabad
Mit Regeln für die Handelsschifffahrt durch die Straße von Hormuz befasst sich Punkt 5 des 14-Punkte-Plans zum Stopp der Kampfhandlungen, der „Absichtserklärung von Islamabad“, auf die sich die USA und Iran Mitte Juni geeinigt haben. Darin heißt es, der Handelsverkehr in der Meerenge solle „unverzüglich“ wieder aufgenommen werden. Die Beseitigung von Seeminen wird ausdrücklich Iran übertragen.[1] 60 Tage lang – aber nicht länger – werde die Straße von Hormuz ohne die Zahlung von Gebühren befahrbar sein, heißt es weiter. Über die „künftige Verwaltung“ der Straße von Hormuz und über „maritime Dienstleistungen“ dort werde Iran „mit dem Sultanat Oman einen Dialog führen“, um schließlich – „in Abstimmung mit anderen Anrainerstaaten“ – präzise Regeln dafür „festzulegen“. Einschränkend heißt es lediglich, dies solle „im Einklang mit dem geltenden Völkerrecht und den Hoheitsrechten der Anrainerstaaten“ geschehen. Das geltende Seerecht sieht vor, dass für die Durchfahrt durch natürliche Meerengen keine Mautgebühren erhoben werden dürfen. Anrainerstaat an der engsten Stelle der Straße von Hormuz ist außer Iran Oman, das die Durchfahrt durch seinen Teil der Wasserstraße eigenständig genehmigen darf. Dies ist der Grund, weshalb Teheran die Regeln für den Handelsverkehr in der Meerenge gemeinsam mit Maskat festschreiben will.
Die jüngste Phase des Bürgerkriegs in Myanmar, die Rohingya-Frage und die „Arakan Army“ sind die drei größten Hindernisse für eine engere Zusammenarbeit zwischen Bangladesch und Myanmar.
Die indisch-bangladeschischen Spannungen der letzten zwei Jahre, die auf den Sturz der ehemaligen, Delhi-freundlichen Premierministerin Sheikh Hasina folgten, schließen Indien von der wirtschaftlichen Erholung Bangladeschs aus, weshalb Dhaka nun den Blick nach Peking richtet – mit dem Ziel, dass China die USA als wichtigsten Exportmarkt ablöst. Der Landhandel über Myanmar wäre schneller als der Seeweg und würde es ihnen somit ermöglichen, diesen viel schneller auszubauen; außerdem ist er nach dem neuen Verteidigungsabkommen zwischen den USA und Indonesien zuverlässiger als der Transport durch die Straße von Malakka.
Myanmar ist zudem ein enger Partner Chinas und beherbergt sogar ein Vorzeigeprojekt der „Belt & Road Initiative“ (BRI), bekannt als „China-Myanmar Economic Corridor“ (CMEC), das parallel zu einer Öl- und Gaspipeline verläuft. Man könnte daher einem flüchtigen Beobachter nachsehen, wenn er annimmt, dass die Ausweitung des CMEC auf Bangladesch recht einfach wäre, doch in Wirklichkeit steht dieser Plan in Myanmar vor großen Herausforderungen, nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Runde des Bürgerkriegs, der seit Anfang 2021 tobt. Leser können hier mehr darüber erfahren.
Es ist nicht so einfach, wie es von den Mainstream-Medien und der Alternativmedien-Community gerne dargestellt wird – nämlich als Kampf pro-amerikanischer Rebellen gegen eine von China unterstützte Junta –, obwohl diese Darstellung aufgrund des im letzten Jahr eskalierten Wettbewerbs um kritische Mineralien vor Ort durchaus einen wahren Kern hat, wie hier und hier ausführlich beschrieben wird. Myanmar unterhält freundschaftliche Beziehungen zu China, fürchtet jedoch, unverhältnismäßig stark von diesem Land abhängig zu werden – daher die während der Obama-Ära vollzogene Neuausrichtung des Landes auf die USA, die unter „Trump 2.0“ wiederholt werden könnte, sollten beide Seiten eine Vereinbarung über kritische Mineralien erzielen.
Zudem stehen Myanmar und Bangladesch seit über einem Jahrzehnt im Konflikt aufgrund der Rohingya-Frage, die sich auf die aus Bangladesch stammende Bevölkerungsgruppe bezieht, die während einer groß angelegten Anti-Terror-Operation, die der Westen als ethnische Säuberung und sogar als Völkermord bezeichnete, massenhaft nach Bangladesch floh. Die Lage im Grenzgebiet des Rakhine-Staates, der zugleich Endpunkt des CMEC und seiner beiden parallelen Pipelines ist, wird durch die Rebellen der „Arakan Army“ (AA) noch weiter verkompliziert.
Sie kontrollieren derzeit den größten Teil der Region, durch die ein solcher chinesisch-bangladeschischer Korridor verlaufen müsste, und weiten ihre Operationen derzeit sogar auf eine benachbarte Region in Myanmar aus. Solange der Konflikt in Myanmar weiter tobt – und er scheint mehr als ein halbes Jahrzehnt nach seinem heftigen Wiederaufflammen noch weit von einer Lösung entfernt zu sein –, ist kein Landkorridor zwischen diesen beiden Ländern realisierbar. Selbst nach dem Abklingen des Krieges könnte er aufgrund des hohen Risikos von Übergriffen der AA und anderer Rebellen entlang der Strecke möglicherweise nicht durchführbar sein.
Aus diesen Gründen wird der Plan, über den Xi mit Rahman während dessen Besuchs in Peking sprach, so bald nicht – wenn überhaupt – umgesetzt werden. Am wichtigsten ist jedoch das Signal, das durch die Bekanntgabe dieser Gespräche ausgesendet wird: Es zeigt, dass China eine Ausweitung des bilateralen Handels mit Schwerpunkt auf mehr Importen aus Bangladesch anstrebt, um die schwächelnde Wirtschaft seines Partners zu unterstützen. Dem wirtschaftlichen Einfluss Chinas in Bangladesch könnte weiterer politischer und militärischer Einfluss folgen, was die Rivalität mit Indien verschärfen würde.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Zum Autor: Andrew Korybko ist ein in Moskau lebender US-amerikanischer politischer Analyst, der sich auf die geopolitische Entwicklung sowie insbesondere den globalen systemischen Übergang zur Multipolarität spezialisiert hat.
Ich bin derzeit wieder in Russland unterwegs und mich überrascht, wie sehr die Stimmung in Russland angesichts der Probleme mit der Benzinversorgung umgeschwenkt ist. Kaum jemand versteht mehr, warum Russland nicht auf die direkte Kriegsbeteiligung Europas reagiert.
Ich bin derzeit in Russland unterwegs, weshalb ich in den nächsten Tagen auch weniger Zeit zum Schreiben haben werde. Meine Reise führt mich neben Moskau, wo ich letzte Woche war, auch in die russische Provinz. Dabei überrascht mich, wie sehr sich die Stimmung in Russland geändert hat. Praktisch alle meine Gesprächspartner – von Experten bis hin zu Taxifahrern, Hotelpersonal, Kellnern und anderen zufälligen Bekanntschaften – äußern Unverständnis darüber, dass die russische Regierung angesichts der offenen Kriegsbeteiligung der EU nicht reagiert.
Die Kriegsbeteiligung der EU reicht von der Kaperung von Handelsschiffen mit Ziel Russland über die Finanzierung der ukrainischen Raketen und Drohnen und die Bereitstellung sicherer Produktionsstätten für ukrainische Rüstungskonzerne bis hin zur Erlaubnis an die Ukraine, den Luftraum von EU-Staaten für Langstreckenangriffe auf Russland zu nutzen. All das ist offene Kriegsbeteiligung. Hinzu kommen Manöver, bei denen die Blockade Kaliningrads geübt wird, und viele Erklärungen europäischer Militärs und Politiker, man müsse Kaliningrad angreifen.
Zu den Langstreckenangriffe unter Nutzung der Lufträume von EU-Staaten sei gesagt, dass ich davon schon etwa zwei Jahre weiß. Und seit letztem Sommer ist das nicht mehr zu bestreiten. Seit Ende März wird es in Europa auch ganz offen zugegeben und inzwischen sind es manchmal bis zu hundert Drohnen pro Nacht.
Die russische Regierung belässt es bisher bei der Erklärung, wenn es bewiesen sei, dass Drohnen im Baltikum gestartet würden, werde es natürlich eine harte Reaktion gegen die Balten geben. Darauf reagieren die Balten, indem die Anzahl dieser Angriffe weiter steigt. Man hat den Eindruck, dass die EU-Staaten wollen, dass Russland endlich mal zurückschlägt.
Das wäre nur logisch, denn es ist eine beliebte Strategie des Westens, andere Länder so lange zu provozieren, bis sie zurückschlagen, um dann aufzuheulen, wie aggressiv dieses Land angeblich ist. Die Führung der EU braucht den Krieg, weil sie dann alle selbst verursachten Probleme (Sozialabbau, Energiekrise, Deindustrialisierung, etc.) darauf schieben kann.
Ein zweitägiger Angriff weißer Mobs auf den Stadtteil Greenwood in Tulsa, Oklahoma, begann 1921, nachdem schwarze Einwohner von Tulsa versucht hatten, die Lynchjustiz an einem Mann zu verhindern. Als Reaktion darauf töteten randalierende Weiße Hunderte von Menschen, und mehr als 30 Stadtblöcke wurden zerstört, darunter ein Viertel, das als „Black Wall Street“ bekannt war. Viola Ford Fletcher, eine Überlebende, erinnerte sich an Leichenberge auf den Straßen und sah, wie ein weißer Mann einen schwarzen Mann hinrichtete und anschließend auf seine Familie schoss. – Ein Beispiel nur aus der Geschichte der USA …
Vor ein paar Tagen, am 250. Jahrestag der US-amerikanischen Unabhängigkeits-erklärung, haben wir auf ein neues Buch von Werner Rügemer hingewiesen, in dem die 250-jährige Geschichte der USA kritisch beleuchtet wird. Einige Leser und Leserinnen mögen sich gedacht haben, dass es einem deutschen Publizisten nicht zusteht, die Geschichte der USA nur anhand seiner Untaten zu schildern. Das darf man so denken. Nur: Auch US-amerikanische Autoren kommen zu einem ähnlichen Resultat. Hier die Übersetzung eines Artikels von Nick Turse, auch hier mit konkreten Fakten. (cm)
Präsident Donald Trump versucht, Amerikas Vergangenheit zu beschönigen. Könnte eine Rebellion eine bessere Zukunft bieten?
In seiner typisch leichtverständlichen Art hat Präsident Donald Trump seine Kundgebung zum 4. Juli in Washington, D.C., als Höhepunkt der „unvergesslichsten Geburtstagsfeier, die ein Land je gesehen hat“ angekündigt. Dem lässt sich kaum widersprechen. Vom brutalen Blutsport auf dem Rasen des Weißen Hauses über die große Leere der „Great American State Fair“ bis hin zu seinem schmutzigen, eingezäunten Spiegelbecken auf der National Mall hat Trump Spektakel zum 250-Jahr-Jubiläum geboten, die sich für eine ganze Generation in das Gedächtnis der Amerikaner einbrennen werden.
Im Vorfeld dieses schäbigen Zirkus hat Trump sich zudem beeilt, die unrühmlichen Aspekte der US-Geschichte auszulöschen. Doch falls Sie an diesem Unabhängigkeitstag genug von Trumps Gelage haben, möchte ich Ihnen einen Gegenpol zur Vision des Präsidenten von Amerika anbieten: einen nüchternen Blick auf ein Land, das in Schande leben sollte, und das Rezept eines Gründervaters, der uns allen vielleicht einen Ausweg bieten könnte.
Eine Geschichte der Gewalt
Ich habe die letzten 51 der 250 Jahre Amerikas miterlebt. Die meiste Zeit davon war ich der Überzeugung, dass die Vereinigten Staaten unheilbar krank sind. Und doch hätte ich mir nie ganz vorstellen können, dass die USA einmal dort stehen würden, wo sie heute sind. Das war ein Versagen meiner Weitsicht, denn Amerika mit seinen 250 Jahren ist meiner Einschätzung nach genau dort, wo es hingehört. Es ist eine Nation, die verdorben ist, ein Land, das von seiner Vergangenheit vergiftet ist – und noch mehr durch das klägliche Versagen, sich damit auseinanderzusetzen.
Einst schien es noch offen zu sein: Würde Amerika das Land sein, das durch Jim Crow geprägt war? Oder durch die Bürgerrechtsbewegung? Das Land, das unschuldigen Menschen am anderen Ende der Welt den Krieg erklärte? Oder eines, das sich zur Verbrechenhaftigkeit dieses Gemetzels bekannte und Schwerter zu Pflugscharen schmiedete? Eine Nation, die Frauen ins Gefängnis steckte, weil sie Informationen über Verhütung per Post verschickten? Oder ein Land, das den Menschen Selbstbestimmung über ihren Körper gewährte? Die Chancen standen immer gegen die USA, die von Grund auf durch zwei Erbsünden vergiftet sind: den Siedlerkolonialismus und die Sklaverei. Aus diesen Übeln sind so viele andere Vergehen gegen die Menschlichkeit hervorgegangen. Vielleicht könnte kein Land ein solches Erbe überwinden.
Polens führende konservative Zeitung Rzeczpospolita hat verspätet über den jüngsten Streit zwischen Polen und der Ukraine berichtet.
Der polnische Journalist Marek Kutarba veröffentlichte einen Artikel darüber, wie „Wolodymyr Selenskyj gerne Donald Tusks Platz in den europäischen Salons einnehmen würde“. Er schrieb: „Aus Kiewer Sicht ist [der polnisch-ukrainische Streit] kein Streit über die Vergangenheit. Es ist der Beginn einer Rivalität um die Zukunft der Region: Wer wird der wichtigste Partner des Westens in der Politik gegenüber Russland sein, wer wird die Sicherheitsagenda Mittel- und Osteuropas bestimmen und wer wird zum politischen Schwerpunkt in diesem Teil des Kontinents werden.“
Kutarba führte weiter aus: „Das Problem Warschaus besteht darin, dass [Deutschland und die Ukraine] gleichzeitig unsere wichtigsten Partner und unsere größten Konkurrenten sind. Sie unterscheiden sich lediglich in Umfang und Art dieses Wettbewerbs. Im Falle Deutschlands geht es um strukturelle Dominanz in der EU und die Fähigkeit, die europäische Politik zu bestimmen. Im Falle der Ukraine geht es um den Wettbewerb um den Status eines ‚Schlüsselstaates‘ für den Westen, einschließlich der Vereinigten Staaten, im Kontext der Eindämmung Russlands.“
Laut Kutarba „ist die Ukraine nicht mehr nur ein Nutznießer der polnischen Unterstützung. Sie wird zu dem, wozu sie bestimmt war – zu unserem Konkurrenten. Einem Konkurrenten, der dank des Krieges nun in den Beziehungen zu Washington, Berlin und Brüssel über ein stärkeres politisches Argument verfügt als Polen, obwohl Polen eine der größten Armeen der NATO aufbaut. Unterdessen verfügt die Ukraine bereits über eine zweite NATO-Armee, wenn auch außerhalb ihrer Strukturen.“ Unerwähnt bleibt, dass Deutschland plant, die größte Armee der EU aufzubauen.
Angesichts dessen, was Kutarba schrieb, wird Polen endlich bewusst, welche geostrategische Herausforderung die Ukraine für das Land darstellt, nämlich als Rivale um die regionale Führungsrolle, der sich mit Deutschland abstimmt, um Polen in Schach zu halten. Selenskyjs Chefberater Michail Podoljak erklärte ausdrücklich im Sommer 2023, dass ihre Länder nach dem Ende des Ukraine-Konflikts zu Konkurrenten werden würden und dass „wir eindeutig pro-ukrainische Positionen einnehmen, diese Interessen schützen und sie vehement verteidigen werden“, doch dies wurde vom regierenden Duopol in Polen ignoriert.
Przemysław Piasta schrieb kürzlich über die Bedrohung, die die Ukraine nach dem Konflikt für Polen darstellen wird – dies geschah nur wenige Tage vor dem Artikel „Ein hochrangiger ukrainischer Feldwebel drohte Polen mit Drohnenangriffen auf seine Städte“. Zwar ist ein von Kiew unterstützter terroristisch-separatistischer Aufstand in den südöstlichen Gebieten Polens, die ukrainische Nationalisten als ihr Eigentum beanspruchen, derzeit unwahrscheinlich, doch lässt er sich für die Zukunft nicht ausschließen – ebenso wenig wie das Szenario, dass Deutschland dies erneut unterstützen könnte, wie es bereits in der Zwischenkriegszeit der Fall war.
Es liegt im gemeinsamen Interesse Deutschlands und der Ukraine, dass Polen bei allen drei Punkten scheitert, um sich dann ihrer Vision eines Europas nach dem Konflikt unterzuordnen, in dem Polen gemeinsam in Schach gehalten wird. Sie wollen kein starkes, prosperierendes und souveränes Polen, das seine nationalen Interessen selbstbewusst verteidigt. Die Ukraine orientiert sich bereits an ihrem neuen deutschen militärischen Schutzherrn und führt einen intensiven Informationskrieg gegen Polen. Die Zeit drängt daher, um das düstere Schicksal zu vermeiden, das Deutschland und die Ukraine für Polen planen.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Zum Autor: Andrew Korybko ist ein in Moskau lebender US-amerikanischer politischer Analyst, der sich auf die geopolitische Entwicklung sowie insbesondere den globalen systemischen Übergang zur Multipolarität spezialisiert hat.
Die jüngsten Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene lassen für sie nichts Gutes ahnen.
Die Europäische Kommission schlug vor, neue ukrainische Männer im wehrfähigen Alter auf Antrag der Ukraine vom Sonderflüchtlingsschutzprogramm der Union auszuschließen, um dem Land dabei zu helfen, seine Verluste auszugleichen. Zum Hintergrund: Der neue ukrainische Verteidigungsminister Michail Fedorow enthüllte im Januar schockierend, dass bislang bereits 200.000 Männer desertiert sind und sich zehnmal so viele (2 Millionen) aktiv der Wehrpflicht entziehen. Zudem machen erwachsene Männer 26 % der 4,3 Millionen Ukrainer in der EU aus, was einer weiteren Million potenzieller Wehrpflichtiger entspricht.
Die als „Busifizierung“ bekannte Politik der Zwangsrekrutierung, bei der Männer im wehrfähigen Alter auf der Straße aufgegriffen und in Kleinbusse gepfercht werden, die sie direkt zu lokalen Ausbildungszentren und schließlich an die Front bringen, ist äußerst unpopulär und stößt zunehmend auf Widerstand seitens der Bevölkerung. Daher ist es für die EU künftig viel einfacher, nicht wehrpflichtige Männer im wehrfähigen Alter, die in die Union fliehen, abzuschieben; aus ukrainischer Sicht wäre es jedoch die ideale Lösung, wenn auch all jene abgeschoben würden, die sich bereits dort aufhalten.
Dänemark plant genau das. Laut RT „wollen die dänischen Behörden ein 2022 verabschiedetes Sondergesetz ändern, um ukrainische Männer im Alter von 23 bis 60 Jahren von der Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung auszuschließen, sofern ihnen keine Befreiung vom Wehrdienst gewährt wurde. Ukrainische Männer unter 23 Jahren würden nur bis zum Erreichen des Wehrpflichtalters eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.“ Weniger als 50.000 Ukrainer besitzen eine Aufenthaltsgenehmigung nach diesem Gesetz, und vielleicht ein Viertel davon sind erwachsene Männer, doch es wäre dennoch eine symbolische Geste.
Andere Länder könnten möglicherweise dem Beispiel Dänemarks folgen, mit der Begründung, dass auch sie – wie der dänische Einwanderungsminister erklärte – „niemals beabsichtigt haben, dass unsere Aufenthaltsbestimmungen dazu genutzt werden, der Einberufung in die ukrainischen Streitkräfte zu entgehen. Dies untergräbt die Kriegsanstrengungen der Ukraine und schwächt die Fähigkeit des Landes, sich gegen russische Angriffe zu verteidigen.“ Inmitten des sich zuspitzenden polnisch-ukrainischen Streits über Selenskyjs staatliche Verherrlichung der OUN-UPA-Täter des Volhynien-Völkermords richten sich alle Augen auf Warschau.
Die regierende liberale Koalition scheint, ebenso wie die konservative Regierung, die sie Ende 2023 abgelöst hat, aus angeblichen wirtschaftlichen Gründen dafür zu sein, besondere Privilegien für erwachsene ukrainische Männer beizubehalten. Wie dem auch sei, die Konservativen haben in letzter Zeit ihre Haltung gegenüber der Ukraine und ihren Flüchtlingen verschärft und signalisieren mittlerweile, dass sie möglicherweise bereit wären, einige von ihnen abzuschieben. Das würde zwar der Ukraine im Kampf gegen Russland helfen, wie es Polen stets angestrebt hat, käme aber auch einem Wunsch von Selenskyj entgegen, sodass sie ihre Unterstützung möglicherweise überdenken könnten.
Ebenso könnte die ukrainfreundliche liberale Koalition die angeblichen wirtschaftlichen Vorteile, die Polen durch erwachsene ukrainische männliche Flüchtlinge erhält, durch deren Abschiebung opfern – wenn auch mit dem Ziel, Selenskyj zu gefallen und vielleicht als „Olivenzweig“ inmitten der Fehde des konservativen Präsidenten mit ihm. Es ist noch zu früh, um zu sagen, wie die Zukunft dieser Gruppe in Polen aussehen könnte, doch das Szenario, dass zumindest einige von ihnen abgeschoben werden, ist nicht auszuschließen, was den Liberalen im Vorfeld der nächsten Sejm-Wahlen im Herbst 2027 helfen könnte.
Da die Ukraine an der Front weiterhin an Boden verliert – wovon die dramatischen Bilder ihrer jüngsten Angriffswelle gegen Russland die Weltöffentlichkeit teilweise ablenken sollen –, wird Kiew voraussichtlich seine Druckkampagne gegen die EU – und insbesondere gegen Polen – verstärken, um mehr „Futter für die Mühle“ zu erhalten. Trumps Pläne einer „Eskalation zur Deeskalation“ mit Russland durch einen intensiven „Zermürbungskrieg“ erfordern die Aufstockung der ukrainischen Streitkräfte; sollte also die „Busifizierung“ nicht ausreichen, ist dies der einzige Ausweichplan.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors. Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Zum Autor: Andrew Korybko ist ein in Moskau lebender US-amerikanischer politischer Analyst, der sich auf die geopolitische Entwicklung sowie insbesondere den globalen systemischen Übergang zur Multipolarität spezialisiert hat.
Quelle: Dieses Bild wurde mittels ChatGPT entwickelt (Overtone-Magazin).
Ein Beispiel politischer Justiz in „unserer Demokratie“.
Das NS-Regime benötigte die Gestapo und ein Reichspropaganda-Ministerium. „Unsere Demokratie“ kann sich auf die Mainstream-Medien, die Meldestellen sowie den kriminalpolizeilichen Top-down-Mechanismus und die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft verlassen.
Das NS-Regime reglementierte die Schriftsteller durch die Zwangs-Mitgliedschaft in der Reichs-Schrifttums-Kammer. Kritische Autoren wurden ausgeschlossen oder gar nicht erst aufgenommen. Sie erhielten Publikationsverbot, und die meisten waren gezwungen zu emigrieren. „Unsere Demokratie“ kann sicher sein, dass die Mitglieder des in der Gewerkschaft ver.di organisierten Verbandes deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller den Regierungskurs widerspruchslos befolgen und Kritiker ausgrenzen. Einer Schrifttums-Kammer bedarf es nicht.
Das NS-Regime brandmarkte die nicht genehme Kunst als nicht-völkisch und organisierte die Ausstellung „Entartete Kunst“. „Unsere Demokratie“ lässt Kunstschaffende durch Polizeikommandos überfallen, klagt sie an, verfolgt sie und bestraft sie strafrichterlich. Die Galerien und Großverlage scheuen die mutige Präsentation kritischer Künstler und ihrer Werke.
Die folgende Chronologie ist exemplarisch für die Art und Weise, wie in „unserer Demokratie“ mit antitotalitären und antimilitaristischen Künstlern und ihren Werken verfahren wird. Sie werden – wie im Fall des Politikwissenschaftlers und Künstlers Rudolph Bauer und seiner antimilitaristischen und Corona-kritischen Bildmontagen – zum Opfer einer gerechtigkeitsblinden politischen Justiz in der Tradition ihres mörderischen Wirkens unter dem deutschen Nazi-Regime.
Mit einem Urteil vom 2. Juli hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Partei in einem Propagandakrieg gemacht. Ohne die Konsequenzen für das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit zu prüfen, hat er geurteilt, dass Privatpersonen, die einmalig, ohne kommerzielles Interesse und ohne ausländische Einflussnahme korrekte Inhalte von EU-sanktionierten Medien weiterverbreiten, Straftäter sind.
Das Landgericht Saarbrücken hatte den EuGH gefragt, ob der Betreiber eines Blogs, der sich nur über freiwillige Spenden finanziert, ein „Betreiber“ im Sinne von Artikel 2f Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates ist. Dieser besagt:
„Es ist den Betreibern verboten, Inhalte durch die in Anhang XV aufgeführten juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu senden oder deren Sendung zu ermöglichen, zu erleichtern oder auf andere Weise dazu beizutragen, auch durch die Übertragung oder Verbreitung über Kabel, Satellit, IP-TV, Internetdienstleister, Internet-Video-Sharing-Plattformen oder -Anwendungen, unabhängig davon, ob sie neu oder vorinstalliert sind.“
Der russische Sender RT Deutsch ist in dem erwähnten Anhang XV aufgelistet. Drei Bürgern wurde die Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Weiterverbreitung von Videos von RT Deutsch in vier Fällen über den Blog www.traugottickeroth.com vorgeworfen. Die Netzseite wurde von der Polizei beschlagnahmt. Für das vorgeworfene Vergehen sieht das deutschen Außenwirtschaftsgesetz in §18 eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren vor, im Fall professionellen Agierens eine Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahr.
In seinem Urteil vom 2. Juli 2026 kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass es für die „Betreiber“-Eigenschaft nicht darauf ankommt, ob eine zugrundeliegende Tätigkeit kommerzieller Natur ist. Auch rein privates, nichtkommerzielles Verbreiten sei strafbar. Dazu erklärt das Gericht ein erläuterndes Dokument der EU-Kommission für irrelevant, in dem die „Betreiber“-Eigenschaft einerseits auf professionell-kommerzielle Tätigkeiten begrenzt wird und andererseits in einer Liste verdeutlicht wird, welche Arten von Plattformen als Verpflichtete gemeint sind.
In den Antworten der Kommission zu „Häufig gestellten Fragen“ in Sachen Medien und Russland-Sanktionen, wird in Punkt 4 zum einen gefragt, ob die Verordnung auch Verpflichtungen für andere als Betreiber von Kabel-, Satelliten- und Internet-Fernsehen, Internet-Provider und online Video-Sharing-Plattformen begründet. Die Antwort ist, dass die Liste nicht abschließend sei und auch „Caching Dienste“, Suchmaschinen, Social Media Anbieter und Hosting Anbieter mit gemeint sind. Das ist alles weit weg von privaten, nicht kommerziellen Bloggern oder Inhabern von Social Media Accounts.
In Punkt 6 wird problematisiert, dass „Betreiber“ kein definierter Begriff ist. Hierzu stellt die Kommission fest, dass „sich das Verbot sich auf jede Person, Gruppe oder Organisation bezieht, „die einer kommerziellen oder professionellen Tätigkeit nachgehen, die die Verbreitung der in Rede stehenden Inhalte oder deren Ermöglichung oder Begünstigung beinhaltet“.
Diese Erläuterungen hätten keine Rechtskraft, wischt das Gericht sie beiseite, und unternimmt eine eigene Festlegung der Reichweite des Begriffs. Dabei lässt sie sich ausschließlich vom erklärten Ziel leiten, das die im Rat versammelten Regierungen mit der Verordnung verfolgen, nämlich Vorteile im Propagandakrieg mit Russland zu erzielen.
Dabei macht sich das Gericht ohne jede Prüfung alle Aussagen der EU-Regierungen in diesem Propagandakrieg als korrekt und für die zu entscheidende Frage rechtlich relevant zu eigen. Dazu gehört zum Beispiel unter Randnummern 50 bis 55 des Urteils die „nicht-provozierte und ungerechtfertigte militärische Aggression“ Russlands gegen die Ukraine, die durch die Sanktionen beendet werden solle, und die Behauptung, dass RT Deutsch die öffentliche Ordnung und Sicherheit der EU durch systematische Manipulation und Verzerrung der Fakten gefährde.
Die Verordnung würde im Hinblick auf diese Ziele ineffektiv, wenn sie — wie von der Verteidigung in Einklang mit der EU-Kommission vorgebracht — nur für kommerzielle, gewinnorientierte Medienaktivitäten gälte, argumentiert das Gericht. Dabei setzt es die erklärten Ziele des EU-Rats absolut und verzichtet auf jede Abwägung mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit.
Wer in der Urteilsbegründung nach diesen Grundrechten sucht, sucht vergebens. Sie tauchen nur auf, wo das Gericht den „Erwägungsgrund“ 10 des Rates für seine Verordnung zitiert, wonach die restriktiven Maßnahmen angeblich in Einklang mit den Grundrechten der Meinungs- und Informationsfreiheit stünden. Das Gericht erachtet es nicht für nötig, sich damit zu befassen. So kommt es zu der extrem weiten Definition:
„Eine natürliche Person, die eine Website betreibt, indem sie auf dieser Inhalte veröffentlicht, die von in Anhang XV dieser Verordnung aufgeführten juristischen Personen, Einrichtungen oder Stellen stammen, und die aus dem Betrieb dieser Website ausschließlich Einnahmen aus freiwilligen Beiträgen Dritter in Form von Spenden oder Geschenken erzielt, fällt unter den Begriff „Betreiber“ im Sinne dieser Bestimmung.“
Diese weite Definition wird im Urteilstext über den konkreten Fall hinaus noch stärker ausgeweitet, indem betont wird, dass es überhaupt nicht auf das Professionelle oder Kommerzielle der Tätigkeit ankommt, also auch rein privates Verbreiten ohne jede damit verbundene Einkommenserzielung strafbar ist. Außerdem komme es nicht darauf an, wie selten oder oft die Weiterverbreitung stattfindet. Daraus muss man wohl schließen, dass auch das einmalige Weiterverbreiten eines Inhalts von RT Deutsch oder eines anderen sanktionierten Mediums über einen rein privaten, nichtkommerziellen Social-Media-Account strafbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn der verbreitete Inhalt unbestritten 100% faktentreu sein sollte. Auch eine Einflussnahme aus dem Ausland auf den „Betreiber“ muss nicht vorliegen. Mit der Reichweite der Weiterleitung befasst sich das Gericht nicht, sodass man schließen darf, dass es auch darauf nicht ankommt. Im Extremfall kann dann ein Facebook-Nutzer mit einem Account mit 20 Followern mit Gefängnisstrafe bedroht werden, wenn er einen Inhalt von RT Deutsch verlinkt.
Fazit
Indem der EuGH
die maximale Wirksamkeit von Sanktionen gegen Russland zur alleinigen Richtschnur seines Urteils macht,
dafür die Bedeutung für die Meinungs- und Informationsfreiheit gänzlich ausblendet
und die Definition der Verpflichteten weit über den Kreis derer hinaus ausdehnt, die nach Einschätzung der EU-Kommission vom einschlägigen Paragrafen der Sanktionsverordnung gemeint sind,
agiert er wie eine Partei im Propagandakrieg von NATO und EU mit Russland und nicht wie eine unabhängige Instanz der Rechtsprechung, die unparteiisch EU-Recht anwendet und dabei miteinander in Konflikt stehende Rechte und Rechtsgrundsätze angemessen zum Ausgleich bringt. Solche oberste Richter sind eine Schande für die EU und verursachen mehr Schaden durch Delegitimierung als es RT Deutsch je könnte.
Nebenher schießt der EuGH auch noch einen Giftpfeil auf alle unbotmäßigen Medien, die sich durch freiwillige Spenden finanzieren. Dazu mehr in einem separaten Beitrag mehr.
Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von Globale Gleichheit wider. Rechte und inhaltliche Verantwortung liegen beim Autor.
Berlin und Brüssel geben vor dem NATO-Gipfel Fortschritte beim Aufbau der „europäischen NATO“ bekannt. Washington lobt dies und setzt dabei auf deutsche Führung.
Verteidigungsminister Boris Pistorius und führende NATO-Generäle melden rasche Fortschritte bei der Europäisierung der NATO. Wie der NATO-Oberbefehlshaber für Europa, US-General Alexus Grynkewich, bestätigt, haben es die europäischen NATO-Staaten innerhalb von nur wenigen Wochen geschafft, eine größere Zahl an US-Militärflugzeugen, -Kriegsschiffen und -Truppenteilen zu ersetzen, die Washington Anfang Juni aus der NATO „ausgemeldet“ hatte. Anstatt der US-amerikanischen stehen nun europäische Einheiten für einen etwaigen Einsatz bereit. Vergangene Woche hat Pistorius zudem die Nutzung des 1. Deutsch-Niederländischen Korps im estnischen Valga als taktisches Hauptquartier für sämtliche NATO-Operationen in Estland und Lettland offiziell freigegeben. Es betätigt sich parallel zum deutsch-polnisch-dänischen Multinationalen Korps Nordost in Szczecin, das weiterhin als Hauptquartier für Operationen in Polen und Litauen fungiert. Der Aufbau der „europäischen NATO“ wird in Washington gelobt. Im Pentagon ist von einer „NATO 3.0“ die Rede, die die USA entlasten und so US-Operationen andernorts ermöglichen soll. Washington lobt dabei auch die deutsche Führung.
Unabhängig von den USA
An Plänen, die Aktivitäten der europäischen Mitgliedstaaten in der NATO so auszubauen, dass das Bündnis im Fall der Fälle auch ohne die USA operationsfähig wäre, wird bereits seit Anfang vergangenen Jahres systematisch gearbeitet – angestoßen durch den zweiten Amtsantritt von US-Präsident Donald Trump und durch die Ungewissheit, ob er die USA, wie mehrmals angedroht, womöglich tatsächlich aus der NATO führen wird. Preschten damit zunächst einzelne NATO-Staaten vor, so hat den Bestrebungen, wie das Wall Street Journal im April berichtete, Ende vergangenen Jahres die Entscheidung von Bundeskanzler Friedrich Merz, Deutschland werde sich ihnen anschließen, einen kräftigen Schub verpasst. Konkret geht es darum, die bislang auf allen Ebenen – personell wie materiell – prägende US-Präsenz durch Offiziere bzw. Waffensysteme aus Europa zu ersetzen. So rückten bei der jüngsten größeren Personalrochade, die Anfang Februar angekündigt wurde, europäische Generäle auf die Kommandeursposten des Joint Force Command in Neapel sowie des Joint Force Command in Norfolk (US-Bundesstaat Virginia) vor, die beide bis dahin von US-Generälen gehalten wurden. Auch NATO-Manöver werden in wachsender Anzahl unter europäischer Leitung oder sogar ausschließlich mit europäischen Truppen geführt (german-foreign-policy.com berichtete [1]).