Von Bernhard Trautvetter – 6. Dezember 2025
Die Bundesregierung hob Mitte November 2025 ihren Beschluss zur Einschränkung von Waffenexporten an Israel auf und begründete das mit der von ihr beobachteten Waffenruhe in Nahost, die sich „stabilisiert“ habe. Auch Kriegswaffen, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen könnten, können wieder in den Verkauf an die israelische Regierung. Die Bundesregierung verwies auf eine Einigung, die die USA, Qatar und Ägypten vermittelt hatten. Sie blendete dabei die Tatsache aus, dass Israel nach wie vor gegen internationales Recht wie die UNO-Charta wegen kriegerischer Handlungen im Libanon, im Irak, gegen den Iran und in Syrien verstößt. Das hat eine lange Tradition. Dies offenbart den Zynismus der antifaschistisch hergeleiteten Menschenrechtsrhetorik der Solidarität mit den von den Nazis verfolgten Menschen. Es offenbart auch die Unglaubwürdigkeit der Selbstbeschreibung der Bundesregierung, sie sei Verteidigerin des Rechts.
Diese Kritik gilt mitnichten nur der Bundesregierung, auch große Teile etwa der Bündnisgrünen zeigen sich auf einem Auge in der Palästina-Frage blind. Dazu schrieb die Berliner Zeitung nach dem Bundesparteitag der Grünen in Hannover:
„In dem verabschiedeten Text wird betont, dass die Sicherheit Israels als Teil der deutschen Staatsräson nicht dazu führen dürfe, Unterstützung für die israelische Regierung über das Völkerrecht und den Schutz der Menschenrechte zu stellen.
Delegierte einigten sich auf Anerkennung Palästinas
Eine sofortige Anerkennung Palästinas als Staat wurde nach längerer Debatte nicht beschlossen. Ein entsprechender Antrag wurde nicht zur Abstimmung gestellt. Stattdessen einigten sich die Delegierten darauf, dass eine Anerkennung durch Deutschland ein ‚prioritärer Schritt‘ im Rahmen eines laufenden Friedensprozesses sein solle.“