Von Thomas Oysmüller – 25. Juni 2026

Ein neues Gutachten – finanziert von der Soros-Stiftung und „linksliberalen“ Netzwerken – kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig sei und ein Verbotsverfahren Erfolg haben könnte.
Die AfD wird immer stärker und dürfte bald eine Bundestagswahl gewinnen. In Österreich hat die Schwesterpartei FPÖ das bereits geschafft, zu einem politischen Machtwechsel kam es dennoch nicht. Die linksliberale Zivilgesellschaft geht gegen die AfD, die Jahrzehnte jünger als die FPÖ ist, anders vor und strebt ein Verbot an. Ein neues Gutachten mit über 1.500 Seiten, das am Donnerstag auf der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde, heizt die Debatte weiter an.
Das Rechtsgutachten kommt zum eindeutigen Schluss, dass die AfD verfassungswidrig ist und dass das Bundesverfassungsgericht einem Verbotsantrag wahrscheinlich stattgeben würde. Die 1.500-seitige Analyse stammt von der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und wurde von einem achtköpfigen Expertenteam über 13 Monate erstellt. Die Autoren geben an, ergebnisoffen gearbeitet zu haben.
Das Gutachten argumentiert, dass die AfD sowohl gegen das Demokratieprinzip als auch gegen die in der Verfassung verankerte Menschenwürde verstoße. Die Autoren fordern zwar kein formelles Verbot, lassen aber kaum Zweifel daran, worauf ihre Erkenntnisse hinauslaufen. Mit dem Gutachten wurde der Weg zu einem möglichen AfD-Verbot weiter geebnet. Es könnte als wichtige
„Das Rechtsgutachten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist“, sagte GFF-Projektleiter Bijan Moini. Ein Verbotsantrag werde „nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg haben“.
Im Kern des Berichts steht die Behauptung, dass die AfD mit ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die freiheitliche demokratische Grundordnung untergraben wolle. Ihre politische Agenda ziele auf die „Ausgrenzung, Verunglimpfung und umfassende rechtliche Marginalisierung“ von Ausländern, Deutschen mit Migrationshintergrund, Muslimen und anderen Gruppen ab.
Eine weitere zentrale These lautet, dass es innerhalb der AfD keine wirksame Kraft mehr gebe, die radikalen Kräfte zu zügeln. „Eine innerparteiliche Gruppierung, die sich öffentlich und konsequent gegen die radikalen Kräfte in der AfD ausspricht, existiert nicht mehr“, heißt es in dem Bericht.
Die NGO GFF wird nicht nur von der EU finanziell unterstützt (European AI & Society Fund und Digital Freedom Fund), sondern auch indirekt vom Soros-Netzwerk. Das konkrete Gutachten sei jedoch ausschließlich durch private Spender finanziert worden, erklärt die GFF. Der Journalist Florian Warweg ergänzte: „Die GFF wird unter anderem von der Open Society, Campact, der Bertelsmann Stiftung sowie der Luminate-Stiftung des US-Milliardärs Pierre Omidyar finanziert. Omidyar ist zudem langjähriger Hauptfinanzier von Correctiv.“
Die Autoren kritisieren, dass die AfD zwar einige Mitglieder ausgeschlossen habe, Personen wie Alice Weidel, Maximilian Krah und Hans-Thomas Tillschneider (Sachsen-Anhalt) aber weiterhin in der Partei seien. Man könne fast den Eindruck gewinnen, die AfD wäre nur dann verfassungskonform, wenn alle kritischen Mitglieder ausgeschlossen wären.
Ob ein Verbotsverfahren tatsächlich auf den Weg gebracht wird, darf allerdings bezweifelt werden. Die CDU hat sich bislang klar von einem solchen Vorgehen distanziert. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte dazu, ein Verbotsverfahren „rieche zu sehr nach der Ausschaltung politischer Konkurrenten“.
Nach deutschem Recht können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag stellen. Die SPD fordert ein Verbot offen, doch ohne die Union hat ein solcher Antrag im Bundestag keine Mehrheit. Selbst wenn ein Antrag gestellt würde, ist offen, ob das Verfassungsgericht ihm stattgeben würde.



