Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Die Einschränkung der Nutzung öffentlicher Räume und Einrichtungen aufgrund von Meinungen zu BDS ist verfassungswidrig

Von der Redaktion – 21. Dezember 2020

Am 21. Dezember wurde eine Überprüfung der Anti-BDS-Bundestagsresolution durch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages abgeschlossen. Das Fazit: Die Einschränkung der Nutzung von öffentlichen Räumen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen aufgrund von Meinungen zu BDS ist verfassungswidrig. Der Beschluss „stellt […] keine Grundlage dar, die eine solche Einschränkung rechtfertigen könnte.“ „Das ist ein herber Rückschlag für Felix Klein und alle, die das Thema BDS als Waffe gegen die Palästina-Solidarität – und somit auch gegen uns – benutzt haben“, erklärt Iris Hefetz für den Vorstand der Jüdischen Stimme. Dieser Sieg sei „nur ein Schritt, aber einer, dem noch viele weitere folgen können!“

Wir dokumentieren im Folgenden die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:

Von Linken bis CDU: Mega-Koalition für Julian Assange

Von Harald Neuber – 21. Dezember 2020

Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen außer der AfD wollen sich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe für die Freilassung des Journalisten und Gründers der Enthüllungsplattform WikiLeaks, Julian Assange, einsetzen. Die gemeinsame Initiative „von Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag“ wurde am Montag mit einer Erklärung vorgestellt, die Telepolis dokumentiert. Die Autoren möchten der Erklärung zufolge „ein klares Zeichen setzen für den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit, die durch die drohende Auslieferung von Julian Assange (aus Großbritannien in die USA) gefährdet ist“. Unterzeichnet ist das Dokument von Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Bijan Djir- Sarai (FDP), Frank Heinrich (CDU), Frank Schwabe (SPD) und Margit Stumpp (Bündnis 90/Die Grünen).

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Vor Bidens Amtsantritt: Anti-Russland-Kampagne wird hochgefahren

Von Bill Van Auken – 21. Dezember 2020

Vergangene Woche präsentierte sich die New York Times an der Spitze einer regelrechten Flut antirussischer Propaganda in den bürgerlichen amerikanischen Medien. Das Sprachrohr der Demokraten behauptet, Moskau sei für eine Cyberattacke auf die Computersysteme der Regierung der Vereinigten Staaten verantwortlich. Sämtliche Aussagen entbehrten jeder faktischen Grundlage. Dass die Kampagne einzig auf die Dämonisierung Russlands abzielt, verdeutlichte der Demokrat Dick Durbin am Donnerstag in einer Rede vor dem Senat. Der angebliche Hackerangriff, sagte er, war „eine faktische Kriegserklärung Russlands an die Vereinigten Staaten und das sollten wir sehr ernst nehmen“.

https://www.wsws.org/de/articles/2020/12/21/russ-d21.html

Was nützt alles Whistleblowing, wenn es auf Kosten des Whistleblowers geht?

Interview: Thomas Pany – 21. Dezember 2020

Experte Rainer Winters über die katastrophale Lage für deutsche Hinweisgeber. Was wird sich durch das neue „Hinweisgeberschutzgesetz“ ändern? Kommt da jetzt etwas Neues? Bis 2021 muss Deutschland die EU-Vorgaben zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht umgesetzt haben. Was wird da auf den Weg gebracht? Um die Wirkung, die Whistleblower auslösen können, anzudeuten, genügt es, die Namen Julian Assange, Chelsea Manning und Edward Snowden zu nennen. Sie haben die Sicht auf die US-Militärpolitik und deren Hintergründe verändert. Seit Snowden wird die Überwachung anders begriffen. Alle zusammen haben das Feld des investigativen Journalismus umgepflügt.

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Jahrespressekonferenz: Putin über Spiegel-„Enthüllungen“ zur angeblichen Vergiftung Navalnys

Von Thomas Röper – 18. Dezember 2020

Der Spiegel ist stolz auf seine angeblichen Enthüllungen zum Fall Navalny, dabei sind sie ausgesprochen plumpe Meinungsmache, wie wir gleich sehen werden. Putin wurde mit Fragen zu den angeblichen Enthüllungen des Spiegel konfrontiert und wir werden uns daher zunächst die Geschichte selbst noch einmal anschauen, dann sehen wir uns die Journalistenfragen und Putins Antworten an und schließlich schauen wir uns noch an, wie der Spiegel darüber berichtet hat.

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Fall Nawalny: CNN und Spiegel verschärfen antirussische Kampagne

Von Clara Weiss – 18. Dezember 2020

Am Montag veröffentlichten CNN und Der Spiegel in Zusammenarbeit mit Bellingcat und dem russischen Magazin The Insider ausführliche Reportagen über den angeblichen Giftanschlag auf den rechten russischen Oppositionellen Alexej Nawalny. Die Medien behaupten, die Mitglieder einer „Eliteeinheit des [russischen Inlandsgeheimdiensts] FSB“ identifiziert zu haben, die angeblich den Auftrag hatte, Nawalny mit dem Nervengift Nowitschok zu töten.

https://www.wsws.org/de/articles/2020/12/18/nawa-d18.html

Vier Jahrzehnte „Verfassungsschutz“-Skandal rechtskräftig beendet

Von RA Udo Kauß – 17. Dezember 2020


Nach vier Jahrzehnten geheimdienstlicher Überwachung des Rechtsanwalts Dr. Rolf Gössner und insgesamt 15 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 14. Dezember 2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen (BVerwG 6 C 11.18). Mit dieser Entscheidung bestätigt das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2018 in vollem Umfang. Auch wenn die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, so lässt sich jetzt schon sagen: Damit bleibt es auch in dritter und letzter Instanz dabei, dass die 38 Jahre währende geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war.

Biden taumelt auf das Weiße Haus zu

Von Patrick Martin und Joseph Kishore – 16. Dezember 2020

Der designierte US-Präsident Joe Biden hielt am Montagabend anlässlich seines offiziellen Sieges im Electoral College eine 15-minütige Rede, die landesweit im Fernsehen übertragen wurde. – Es ist beispiellos, dass ein designierter Präsident bei einer solchen Gelegenheit eine Rede hält. Während des größten Teils der modernen amerikanischen Geschichte war die Abstimmung im Electoral College – ein Gremium, das aus den Wahlleuten besteht, die durch die Wahlen in den einzelnen US-Bundesstaaten bestimmt werden – eine reine Routine. Dies änderte sich erstmals mit den Wahlen im Jahr 2000, als George W. Bush die Stimmenmehrheit bei den Wahlen gegen Al Gore verpasste und auch die Mehrheit im Electoral College verpasst hätte, wenn der Oberste Gerichtshof nicht eingegriffen hätte, um die Neuauszählung der Stimmen in Florida zu stoppen. Bei den Wahlen 2016 unterlag Trump bei der Wahl um fast drei Millionen Stimmen, konnte aber aufgrund der Stimmenverteilung in den US-Bundesstaaten einen Sieg im Electoral College davontragen.

https://www.wsws.org/de/articles/2020/12/16/pers-d16.html

Anis Amri: „Ich habe mit dieser Sache nichts zu tun. Helft mir!!!“

Von Thomas Moser – 16. Dezember 2020

Der angebliche Attentäter vom Breitscheidplatz soll sich gegenüber Bekannten von der Tat distanziert haben. Das BKA weiß von dem Sachverhalt. – Der Tunesier Anis Amri, nach offiziellen Angaben der Fahrer des Tat-LKW vom Breitscheidplatz in Berlin, soll gegenüber Bekannten und Freunden in einer Whats-App-Nachricht bestritten haben, an dem Anschlag beteiligt gewesen zu sein. Das geht aus den Ermittlungsunterlagen des Bundeskriminalamtes (BKA) hervor.

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„Harter Lockdown“ schützt Konzerne statt Leben

Von Gregor Link – 15. Dezember 2020

Am Sonntag verkündeten Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer einen gemeinsamen Beschluss, der in den Medien einhellig als „harter Lockdown“ bezeichnet wurde. Doch die Maßnahmen gehen nicht ansatzweise weit genug, um die Pandemie tatsächlich unter Kontrolle zu bringen. Im Zentrum steht nicht der Schutz von Leben, sondern der Profit der Unternehmen. So können die großen Fabriken ausnahmslos offen bleiben, auch wenn sie nicht lebensnotwendige Güter produzieren. Laut Beschluss werden die Konzernchefs lediglich „gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen werden können“. Der „Betrieb von Kantinen“ bleibe „weiter möglich“.

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