Stella Moris: Assange werden juristische und demokratische Rechte vorenthalten

Von Oscar Grenfell – 23. Februar 2021

In einem Online-Posting in der vergangenen Woche prangerte Stella Moris, Julian Assanges Lebensgefährtin und Mutter seiner beiden kleinen Kinder, die Tatsache an, dass dem WikiLeaks-Gründer grundlegende juristische und demokratische Rechte vorenthalten werden, selbst nachdem ein britisches Amtsgericht Anfang letzten Monats gegen seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten entschieden hat. Moris gab eine prägnante Zusammenfassung der demokratischen Prinzipien, um die es bei dem Versuch der USA geht, Assange strafrechtlich zu verfolgen, weil er Kriegsverbrechen aufgedeckt hat. Sie informierte seine Unterstützer über den aktuellen Stand der juristischen Kampagne zur Sicherung seiner Freiheit.

https://www.wsws.org/de/articles/2021/02/23/assa-f23.html

Bundesregierung beschließt Gesetz gegen Hasskriminalität

Von Kim Rixecker – 22. Februar 2021

Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsradikalismus und Hass im Internet beschlossen. Die Internet-Branche und der Deutsche Anwaltsverein kritisieren die geplante Gesetzesverschärfung als teilweise verfassungswidrig. Das vom Kabinett gebilligte Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sieht unter anderem harte Strafen für im Netz getätigte Drohungen vor. Wer mit Mord oder Vergewaltigung droht, soll zukünftig bis zu drei Jahre ins Gefängnis. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass antisemitische Motive bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen seien. Darüber hinaus sollen soziale Netzwerke zukünftig strafbare Handlungen an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) melden. Tun sie das nicht, droht ihnen ein Bußgeld. Um der zu erwartenden Flut an Daten Herr zu werden, soll das BKA um rund 300 neue Stellen aufgestockt werden. Melden müssen die Social-Media-Anbieter Beiträge immer dann, wenn sie den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sehen oder es um Morddrohungen geht.

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Der Tag des (jüngsten) Gerichts für Navalny: zwei Prozesse und zwei Verurteilungen an einem Tag

Von Thomas Röper – 21. Februar 2021

Diese Überschrift ist der Tatsache geschuldet, dass sich Navalny nach seinen unflätigen Ausfällen bei den vorherigen Verhandlungstagen nun plötzlich auf die Religion besonnen hat. Genützt hat es ihm nichts: Seine Haftstrafe wurde bestätigt und außerdem wurde er wegen Verleumdung zu einer Geldstrafe verurteilt. Am Samstag fanden zwei Gerichtsverhandlungen gegen Navalny statt. In der ersten ging es um seine Rechtsmittel gegen die Umwandlung seiner Bewährungsstrafe in eine Haftstrafe, nachdem er etwa 60 Mal gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat. … Im zweiten Prozess ging es um die Verleumdung eine Weltkriegsveteranen. … Nachdem bei den ersten Prozessen noch Anhänger von ihm vor dem Gericht demonstriert hatten, ist nun niemand mehr gekommen und die Journalisten waren vor dem Gerichtsgebäude unter sich.

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Bundestagsgutachten: Gegenpräsident in Venezuela ohne Legitimation

Von Harald Neuber – 20. Februar 2021

EU erkennt den von Berlin bislang unterstützten Oppositionellen Juan Guaidó nicht mehr als Gegenspieler von Präsident Maduro an. Außenamt kaschiert Scheitern. – Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat die Anerkennung einer Gegenregierung in Venezuela durch die Bundesregierung erneut in Frage gestellt. Zugleich bestätigen die Parlamentsjuristen, dass der selbsternannte Übergangspräsident des südamerikanischen Landes, Juan Guaidó, keinen Anspruch mehr auf die Regierungsführung hat. Damit attestiert das Rechtsgutachten Guaidó nicht nur das Scheitern seiner Strategie zum Sturz des amtierenden Präsidenten Nicolás Maduro, sondern auch den Misserfolg seiner internationalen Unterstützer. Das Auswärtige Amt bestätigte auf Telepolis-Anfrage indes, den Botschafter der Maduro-Regierung in den vergangenen zwei Jahren durchgehend als offiziellen Vertreter des Landes anerkannt zu haben.

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Der Fall Navalny und die Feinheiten der Diplomatie: Interessant ist, was Deutschland nicht verkündet

Von Thomas Röper – 20. Februar 2021

Deutschland verweigert Russland hartnäckig die Beantwortung der russischen Rechtshilfegesuche. Das ist nicht neu, wer sich aber mit den Feinheiten der internationalen Diplomatie auskennt, für den sind die Details umso vielsagender. … Ganz aktuell wurde dem fünften russischen Rechtshilfegesuch nicht entsprochen. Unter Umständen sind hier die Feinheiten interessanter, als das, was an der Oberfläche liegt. In der internationalen Diplomatie wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. Daher sind auf den ersten Blick nichtssagende Erklärungen für politische Analysten oft hochinteressant und sagen weit mehr aus, als der Laie dem Text entnehmen kann. Manchmal ist es sogar noch wichtiger, was nicht gesagt wird, als das, was gesagt wird. Natürlich – das liegt in der Natur politischer Analysen – kann man sich bei der Interpretation dieser Diplomatensprache auch irren. Aber mir ist bei der Frage der Nicht-Beantwortung der russischen Rechtshilfegesuche etwas aufgefallen, was vielleicht wichtig sein könnte.

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Fall Nawalny: Bundesregierung blockiert weiter…

Von Florian Rötzer – 19. Februar 2021

…und verweist auf „schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen“ . – Die AfD ist nervig und verlangt von der Bundesregierung Aufklärung über den Fall Nawalny, die diese ihrerseits nur von Russland fordert, selbst aber mauert – und das so massiv, dass der Verdacht bestärkt wird, dass hier etwas vertuscht werden soll. Das Ergebnis einer Kleinen Anfrage im letzten Jahr war vor allem, dass die Bundesregierung nichts weiß und/oder wissen will („Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor“ ). In einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken war dann auch viel von „berechtigten Geheimhaltungsinteressen“ die Rede, um auch nur Fragen abzuwehren, die die Rechtshilfeersuchen der russischen Regierung betrafen (Bundesregierung mauert im Fall Nawalny). Die Antworten auf die zweite Anfrage vom 21.12.2020 liegen uns vor und sind erhellend zumindest in dem, was die Bundesregierung nicht beantworten will.

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Bombennacht von Kundus: Grenzen der Menschenrechtsjustiz

Von Harald Neuber – 17. Februar 2021

Juristen und Vertreter der Opposition haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu den deutschen Ermittlungen nach einem tödlichen Luftangriff im afghanischen Kundus vor elf Jahren kritisiert. Das Bombardement war von einem damaligen Oberst der Bundeswehr angeordnet worden, obwohl zivile Opfer wahrscheinlich waren. Der Angriffsbefehl hatte über 100 Menschen das Leben gekostet. Nach dem Urteil vom Dienstag wiesen Vertreter von Opfern des Bombardements auch auf die juristischen Folgen des Richterspruchs hin: Deutsche Gerichte seien fortan verpflichtet, mutmaßlichen Kriegsverbrechen von Bundeswehrsoldaten im Ausland nachzugehen.

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700 Verhaftungen nach türkischem Überfall auf PKK-Truppen im Irak

Von Ulaş Ateşçi – 17. Februar 2021

Wie das türkische Innenministerium am Montag bekannt gab, wurden bei landesweiten „Antiterror-Operationen“ 718 Menschen in 40 Städten verhaftet, darunter Funktionäre und Mitglieder der zugelassenen kurdisch-nationalistischen Halkların Demokratik Partisi (HDP, Demokratische Partei der Völker). Diese massive Hexenjagd der Regierung von Präsident Recep Tayyip Erdoğan und seiner Partei Adalet ve Kalkınma Partisi (AKP, Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung) soll jede Art von Opposition unterdrücken. Sie ist Teil der bereits weit fortgeschrittenen Vorbereitungen zur Errichtung einer Diktatur, mit der die demokratischen Grundrechte und in der Verfassung garantierten Freiheiten abgeschafft werden. Es handelt sich um die größte derartige Aktion seit dem gescheiterten Putsch gegen Erdoğan im Jahr 2016, der damals von der NATO unterstützt wurde.

https://www.wsws.org/de/articles/2021/02/17/turk-f17.html

Kleine Anfragen im Fall Navalny: Die Bundesregierung stellt sich dumm

Von Thomas Röper – 16. Februar 2021

Die Bundesregierung konnte bei kleinen Anfragen zum Fall Navalny auf ausgesprochen banale Fragen keine Antworten geben. Die Bundesregierung weiß angeblich nicht einmal, wer zusammen mit Navalny eingereist ist, obwohl Einreisen in den Computern der Grenzkontrolle gespeichert werden. Im Fall Navalny gibt es einige Fragen an die Bundesregierung, die sie nicht beantworten möchte. Sie behauptet, dass sie es nicht kann, aber das ist offensichtlich gelogen.

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Karin Leukefeld berichtet über die Lage in Syrien und im Irak

Interview: Fritz Edlinger – 15./16. Februar 2021

Im Gespräch mit Fritz Edlinger berichtet die bekannte deutsche Nahostkorrespondentin Karin Leukefeld über die äußerst angespannte Situation in Syrien und im Irak bzw. in der gesamten Golfregion. Karin Leukefeld tritt vehement der westlichen Propaganda entgegen, wonach der Hauptschuldige an der seit geraumer Zeit in Syrien herrschenden Blockade das syrische Regime sei. Solange die syrische Regierung nicht in direkte und konstruktive Gespräche mit einbezogen wird, ist ihrer Überzeugung nach keine Verbesserung der Situation, geschweige denn eine Lösung des „syrischen Problems“ zu erwarten.

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[Zum Video über den Irak]