Nächster Schritt zum AfD-Verbot

Von Thomas Oysmüller – 25. Juni 2026

Bild Olaf Kosinsky, 2020-10-28 Trauerfeier Thomas Oppermann by OlafKosinsky 9937, CC BY-SA 3.0 DE

Ein neues Gutachten – finanziert von der Soros-Stiftung und „linksliberalen“ Netzwerken – kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig sei und ein Verbotsverfahren Erfolg haben könnte.

Die AfD wird immer stärker und dürfte bald eine Bundestagswahl gewinnen. In Österreich hat die Schwesterpartei FPÖ das bereits geschafft, zu einem politischen Machtwechsel kam es dennoch nicht. Die linksliberale Zivilgesellschaft geht gegen die AfD, die Jahrzehnte jünger als die FPÖ ist, anders vor und strebt ein Verbot an. Ein neues Gutachten mit über 1.500 Seiten, das am Donnerstag auf der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde, heizt die Debatte weiter an.

Das Rechtsgutachten kommt zum eindeutigen Schluss, dass die AfD verfassungswidrig ist und dass das Bundesverfassungsgericht einem Verbotsantrag wahrscheinlich stattgeben würde. Die 1.500-seitige Analyse stammt von der NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und wurde von einem achtköpfigen Expertenteam über 13 Monate erstellt. Die Autoren geben an, ergebnisoffen gearbeitet zu haben.

Das Gutachten argumentiert, dass die AfD sowohl gegen das Demokratieprinzip als auch gegen die in der Verfassung verankerte Menschenwürde verstoße. Die Autoren fordern zwar kein formelles Verbot, lassen aber kaum Zweifel daran, worauf ihre Erkenntnisse hinauslaufen. Mit dem Gutachten wurde der Weg zu einem möglichen AfD-Verbot weiter geebnet. Es könnte als wichtige

„Das Rechtsgutachten kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die AfD verfassungswidrig ist“, sagte GFF-Projektleiter Bijan Moini. Ein Verbotsantrag werde „nach unserer Einschätzung wahrscheinlich Erfolg haben“.

Im Kern des Berichts steht die Behauptung, dass die AfD mit ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger die freiheitliche demokratische Grundordnung untergraben wolle. Ihre politische Agenda ziele auf die „Ausgrenzung, Verunglimpfung und umfassende rechtliche Marginalisierung“ von Ausländern, Deutschen mit Migrationshintergrund, Muslimen und anderen Gruppen ab.

Eine weitere zentrale These lautet, dass es innerhalb der AfD keine wirksame Kraft mehr gebe, die radikalen Kräfte zu zügeln. „Eine innerparteiliche Gruppierung, die sich öffentlich und konsequent gegen die radikalen Kräfte in der AfD ausspricht, existiert nicht mehr“, heißt es in dem Bericht.

Die NGO GFF wird nicht nur von der EU finanziell unterstützt (European AI & Society Fund und Digital Freedom Fund), sondern auch indirekt vom Soros-Netzwerk. Das konkrete Gutachten sei jedoch ausschließlich durch private Spender finanziert worden, erklärt die GFF. Der Journalist Florian Warweg ergänzte: „Die GFF wird unter anderem von der Open Society, Campact, der Bertelsmann Stiftung sowie der Luminate-Stiftung des US-Milliardärs Pierre Omidyar finanziert. Omidyar ist zudem langjähriger Hauptfinanzier von Correctiv.“

Die Autoren kritisieren, dass die AfD zwar einige Mitglieder ausgeschlossen habe, Personen wie Alice Weidel, Maximilian Krah und Hans-Thomas Tillschneider (Sachsen-Anhalt) aber weiterhin in der Partei seien. Man könne fast den Eindruck gewinnen, die AfD wäre nur dann verfassungskonform, wenn alle kritischen Mitglieder ausgeschlossen wären.

Ob ein Verbotsverfahren tatsächlich auf den Weg gebracht wird, darf allerdings bezweifelt werden. Die CDU hat sich bislang klar von einem solchen Vorgehen distanziert. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte dazu, ein Verbotsverfahren „rieche zu sehr nach der Ausschaltung politischer Konkurrenten“.

Nach deutschem Recht können nur Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag stellen. Die SPD fordert ein Verbot offen, doch ohne die Union hat ein solcher Antrag im Bundestag keine Mehrheit. Selbst wenn ein Antrag gestellt würde, ist offen, ob das Verfassungsgericht ihm stattgeben würde.

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„Linke ausrotten“

Von German-Foreign-Policy.com – 25. Juni 2026

Kolumbiens mutmaßlich nächster Präsident de la Espriella, ein Ultrarechter, unterhält gute Kontakte in die extreme Rechte in Europa. Er wurde im Wahlkampf von Trump unterstützt und will das Land erneut den USA unterwerfen.

Kolumbiens vermutlich nächster Präsident Abelardo de la Espriella unterhält gute Verbindungen zu Parteien der extremen Rechten in Europa. De la Espriella, der die kolumbianische Präsidentenwahl am Sonntag laut dem vorläufigen Wahlergebnis knapp vor dem Menschenrechtler Iván Cepeda gewonnen hat, ist im Januar in Madrid anlässlich eines Treffens mit Santiago Abascal, dem Präsidenten der ultrarechten Partei Vox, dem von deren Parteistiftung gegründeten Foro Madrid beigetreten – einem Zusammenschluss, der die äußerste Rechte Spaniens und Lateinamerikas vernetzt. In dessen Netzwerke sind andere Ultrarechte wie Chiles Präsident José Antonio Kast und die venezolanische Oppositionelle María Corina Machado eingebunden. Vox vermittelt Kontakte zwischen der äußersten Rechten in Lateinamerika und der extremen Rechten in Europa – so etwa Kontakte zu den Patriots for Europe (PfE). De la Espriella, selbst der äußersten Rechten zugehörig, will Kolumbien auf Rechtsaußenkurs trimmen und das Land wieder den USA unterwerfen. US-Präsident Donald Trump hat zu seinen Gunsten völlig offen in Kolumbiens Wahlkampf interveniert. De la Espriella will „Linke ausrotten“.

„Anwalt der Mafia“

Abelardo de la Espriella gilt als enger Freund von Álvaro Uribe, einem sehr weit rechts stehenden Politiker, der von 2002 bis 2010 als Präsident Kolumbiens amtierte und dem bis heute erheblicher Einfluss im Land zugeschrieben wird.[1] De la Espriella selbst, längst Millionär, hat eine Karriere als Rechtsanwalt absolviert. Vertreten hat er nicht zuletzt berüchtigte ultrarechte Paramilitärs, Politiker, die diesen nahestanden, sowie Drogenbosse. Einer seiner Klienten war der Paramilitär und Drogenboss Salvatore Mancuso, der im Jahr 2008 in die Vereinigten Staaten ausgeliefert und dort zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde. Die spanische Tageszeitung El País nannte de la Espriella „Anwalt der Mafia“.[2] Im Juli vergangenen Jahres erklärte Kolumbiens mutmaßlich nächster Präsident, er werde „alles in seiner Macht Stehende tun“, um linke Politiker und Aktivisten „auszuweiden“: „Diese Plage muss ausgerottet werden.“[3] Eines seiner Wahlplakate zeigt ihn, wie er auf dem Rücken seines zu Boden geworfenen Wahlrivalen Iván Cepeda kniet und ihn brutal niederdrückt.[4] Zuletzt musste er sich verteidigen, weil er einer Journalistin ein Foto seines Unterkörpers gezeigt hatte; darauf ist seine enganliegende Hose am Geschlechtsorgan massiv ausgebeult. Er habe die Journalistin aufgefordert: „Komm näher und erzähl mir, was du siehst“.[5]

Krieg statt Verhandlungen

De la Espriellas politische Ziele, für die er sich im Wahlkampf offiziell stark gemacht hat, laufen auf einen Umbau des kolumbianischen Staates entsprechend den Plänen von US-Präsident Donald Trump hinaus. So hat er angekündigt, Kolumbiens harte innere Konflikte einerseits mit Resten der Guerilla, andererseits mit Drogenkartellen nicht mehr auf dem Verhandlungsweg beilegen zu wollen wie der scheidende Präsident Gustavo Petro, sondern stattdessen auf militärische Gewalt zu setzen. Die Rede ist etwa von Luftangriffen auf Stellungen der Guerilla oder vom Versprühen des berüchtigten Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat auf Kokaplantagen.[6] Die Folgen einer solchen Gewaltpolitik wären wohl, so heißt es in einer Analyse, vor allem „für den ländlichen Raum … fatal“. Darüber hinaus hat de la Espriella angekündigt, zehn „Megagefängnisse“ in abgelegenen Regionen bauen zu wollen, womöglich unter privater Kontrolle. Als Vorbild gelten Haftanstalten in El Salvador unter dem dortigen Präsidenten Nayib Bukele, in denen Menschenrechtsorganisationen zufolge verheerende Zustände herrschen.[7] Ökonomisch setzt de la Espriella auf drastische Kürzungen bei den Staatsausgaben; von einer Streichung von 40 Prozent ist die Rede. Als sein Vorbild in der Wirtschaftspolitik wird Argentiniens Präsident Javier Milei genannt.

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Wo und gegen wen findet eigentlich der wahre Krieg statt?

Von Jochen Mitschka – 25. Juni 2026

Bild: Screenshot Warren Buffet Wikipedia

Überall in der Welt wird gezündet, bombardiert, sanktioniert, entführt, und immer häufiger wächst das Risiko, dass aus einem lokalen Krieg ein wirklich großer Krieg wird. Aber die Fronten sind vage. Zwar wird immer wieder von „links“ und „rechts“ geredet, oder von „Demokratie“ und „Diktatur“, andere reden von Rohstoffen. Aber ist es das wirklich, was all diese Kriege und möglicherweise einen ganz großen Krieg auslöst, z.B. angesichts der immer schärferen Eingriffe der NATO in den Ukraine-Konflikt. Eine Meinung, die davon abweicht.

Im Jahr 2006 saß der Schauspieler und Wirtschaftskolumnist Ben Stein beim Investor Warren Buffett in dessen schlichtem Büro in Omaha, Nebraska. Das Gespräch drehte sich um Steuern. Was Buffett dabei sagte, klingt noch heute wie eine Selbstanklage: „Es gibt Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die reiche Klasse, die Krieg führt – und wir gewinnen. Buffett meinte das als Warnung, als Kritik am Steuersystem. Doch das Zitat beschreibt mittlerweile mehr als eine Steuerdebatte. Es beschreibt die Architektur einer globalen Machtverschiebung.

Die Zahlen lügen nicht

Zum Auftakt des Weltwirtschaftsforums in Davos im Januar 2026 veröffentlichte Oxfam seinen jährlichen Ungleichheitsbericht unter dem Titel „Resisting the Rule of the Rich“. Das Ergebnis ist ernüchternd: Das Gesamtvermögen aller Milliardärinnen und Milliardäre weltweit ist im Jahr 2025 um 2,5 Billionen US-Dollar gewachsen – auf den historischen Rekordwert von 18,3 Billionen Dollar. Dieser Zuwachs in einem einzigen Jahr entspricht nahezu dem gesamten Vermögen der ärmeren Hälfte der Weltbevölkerung. Gleichzeitig leben rund 3,8 Milliarden Menschen von weniger als 8,30 Dollar pro Tag. Das reichste Prozent der Menschheit besitzt 43,8 Prozent des weltweiten Vermögens. Die ärmere Hälfte hält zusammen 0,52 Prozent. Das Wachstum hat sich beschleunigt. Mit rund 16 Prozent wuchs das Milliardärsvermögen 2025 dreimal schneller als in den fünf Jahren zuvor. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 hat es inflationsbereinigt um 81 Prozent zugelegt. Elon Musk, der reichste Mensch der Welt, verdient in vier Sekunden so viel wie ein Mensch im weltweiten Durchschnitt in einem Jahr.

Südamerika: Das Labor des neuen Klassenkriegs

Nirgends lässt sich diese Verschiebung derzeit plastischer beobachten als in Lateinamerika. Argentiniens Präsident Javier Milei hat sich zur globalen Galionsfigur eines Rechtspopulismus gemacht, der sich selbst als „libertär“ bezeichnet, aber in Wahrheit eine radikal marktfundamentalistische Agenda verfolgt. Im Oktober 2025 gewann er die Zwischenwahlen. Im Dezember desselben Jahres flog sein chilenischer Amtskollege José Antonio Kast unmittelbar nach seiner Wahl nach Buenos Aires, um sich an Mileis Seite zu zeigen – ein Bild mit Signalwirkung.

Milei arbeitet seither an einem regionalen Bündnis aus rechten Staatschefs. In einem CNN-Interview erklärte er, rund zehn Länder seien bereit, sich zu einer Allianz zusammenzufinden, um „den Krebs des Sozialismus in seinen verschiedenen Versionen“ zu bekämpfen. Die Koalition soll unter anderem Ecuador, Bolivien, Paraguay und El Salvador umfassen und sich gegen die linkeren Regierungen Brasiliens, Venezuelas und Kolumbiens stellen. Bloomberg schreibt bereits von einer blauen Welle, die Lateinamerika 2026 vollends erfassen könnte: Konservative Siege in Ecuador, Honduras und Bolivien hätten 2025 die Weichen gestellt, der Rest solle folgen.

Doch was genau soll da ausgerottet werden? Milei selbst ist kein Ideologe des klassischen Antikommunismus. Er bekämpft nicht die Sowjetunion – die gibt es nicht mehr. Er bekämpft den Wohlfahrtsstaat, den öffentlichen Sektor, die Gewerkschaften, die Umweltregulierung, die Genderforschung und alle internationalen Institutionen, die Umverteilung ermöglichen. Das Carnegie Endowment for International Peace dokumentiert, wie Mileis Regierung in der UN systematisch gegen Resolutionen zu Frauenrechten, indigenen Rechten, häuslicher Gewalt und nachhaltiger Entwicklung stimmt.

„Links“ bedeutet in diesem Kontext: alles, was dem ungehinderten Fluss von Kapital in die Hände der Reichsten im Wege steht.

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Alexander Rabinowitch (1934–2026) – Historiker der Oktoberrevolution

Von Clara Weiss und David North – 25. Juni 2026

Professor Alexander Rabinowitch, der bedeutendste amerikanische Historiker der Russischen Revolution von 1917, verstarb am 16. Juni im Alter von 91 Jahren. Er war emeritierter Professor für Geschichte an der Indiana University in Bloomington. Im Laufe von sechs Jahrzehnten verfasste Rabinowitch vier maßgebliche Werke, in denen er die Wandlung der Bolschewiki von einer relativ kleinen Organisation zu einer Massenpartei untersuchte, die die kapitalistische Provisorische Regierung stürzte, eine Arbeiterregierung errichtete und schließlich siegreich aus einem Bürgerkrieg gegen konterrevolutionäre Kräfte hervorging, die von den imperialistischen Großmächten unterstützt wurden.

Alexander Rabinowitch im Jahr 2010 in Berlin [Photo: David North/WSWS]

Rabinowitchs vier Bände zur Russischen Revolution umfassen: 1) Prelude to Revolution (veröffentlicht 1968), das sich auf die politische Krise in Petrograd im Sommer 1917 konzentrierte; 2) Die Sowjetmacht: Die Revolution der Bolschewiki 1917 (Original 1976, deutsche Übersetzung 2012), das sich mit den Ereignissen befasste, die mit der sozialistischen Revolution im Oktober 1917 ihren Höhepunkt fanden; 3) Die Sowjetmacht: Das erste Jahr (Original 2007, deutsche Übersetzung 2010), die eine detaillierte Darstellung des ersten Jahrs der Herrschaft der Bolschewiki lieferte; und 4) The Bolsheviks Survive: Petrograd 1919 (2026), das sich dem beinahe wundersamen Sieg der bolschewistischen Roten Armee unter der Führung Leo Trotzkis widmet.

Die beträchtlichen Zeiträume zwischen den Werken spiegelt die akribische Arbeitsweise Rabinowitchs wider, die auf intensiver Forschung in wichtigen Archiven beruhte. Die größte Leistung seines Werks bestand darin, dass er nachwies, dass die Bolschewiki in der Arbeiterklasse eine Massenbasis hatten. Sie gelangten nicht durch einen Putsch an die Macht, sondern durch eine gewaltige revolutionäre Offensive. Die Bolschewiki wurden zur Massenpartei, weil ihr Programm mit den Interessen der Arbeiterklasse übereinstimmte und diese klar zum Ausdruck brachte.

Mit seiner Aufrichtigkeit und seiner prinzipiellen Herangehensweise an die Geschichte geriet Rabinowitch mehr als einmal in Konflikt mit den vorherrschenden Stimmungen und Tendenzen in seinem beruflichen und persönlichen Umfeld. Dies brachte sein Leben auf einen Weg, den er selbst so nicht vorhergesehen hatte. Die Werke, die er im Rahmen seines unablässigen Eintretens für die historische Wahrheit schuf, waren wegweisend und stellen einen bedeutenden Beitrag zur historischen Aufarbeitung des Jahres 1917 sowie der ersten beiden Jahre des Bürgerkriegs dar.

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Die zivile Basis des Kriegs

Von German-Foreign-Policy.com – 24. Juni 2026

Die Bundesregierung arbeitet daran, die gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine umfassende Mobilisierung ziviler Kräfte für einen etwaigen Krieg gegen Russland zu schaffen.

Verteidigungsminister Boris Pistorius ruft in Vorbereitung auf einen möglichen Krieg die Bundesländer zur Stärkung des „gesellschaftlichen Zusammenhalt[s]“ auf. Die sogenannte „Zivile Verteidigung“ müsse mit dem Militär „Schritt halten“, forderte Pistorius Ende vergangener Woche auf der Innenministerkonferenz. Staat und Gesellschaft müssten hinter der Armee stehen; die deutsche Gesellschaft als Ganzes müsse sich auf einen Krieg gegen Russland vorbereiten. Deutschland sei so stark bedroht, „wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr“. Bereits im vergangenen Jahr hatten Experten aus Militär, Staat und Wirtschaft in einem Strategiepapier „die Maximierung ziviler Leistungserbringung“ für den „geplanten Aufmarsch“ Richtung Osten gefordert. Dazu gelte es, auch Zivilpersonen und zivile Organisationen von der Feuerwehr bis hin zu den Betreibern Kritischer Infrastruktur „kontinuierlich in entsprechende Übungs-, Aus- und Fortbildungsvorhaben einzubinden“. Bei einer Übung im April rückte für die Bundeswehr die Analyse der Reaktion der Bevölkerung auf einen Militäraufmarsch in den Blick. Berlin rechnet bei einer Mobilmachung mit umfangreichen Protestaktivitäten. Experten fordern deshalb den Ausbau der Repressionsapparate.

„Wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr“

Wie Verteidigungsminister Boris Pistorius am vergangenen Freitag in einem „Impulsvortrag“ vor der Konferenz der Innenminister aller deutschen Bundesländer erklärte, bleibe ohne eine „leistungsfähige zivile Basis“ jegliche „militärische Stärke wirkungslos“.[1] „Mindestens genauso wichtig“ wie „Panzer, Flugzeuge oder Schiffe“ sei „die Überzeugung der Menschen in einer Gesellschaft“; eine enge zivil-militärische Zusammenarbeit sei deshalb „elementar“. Jede Einzelne müsse wissen, welche Rolle sie oder er im Ernstfall einzunehmen habe – in Politik und Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, wird der Minister zitiert. „Gesamtverteidigung“ sei „Ausdruck einer Haltung“ – „der gemeinsamen Bereitschaft, Verantwortung für das eigene Land“ zu übernehmen. Insbesondere der Neue Wehrdienst und das Stärken der militärischen Reserve sollen dazu beitragen, die Kampfbereitschaft in der Bevölkerung auszubauen. Wie Pistorius einräumte, sei zwar die sogenannte Landes- und Bündnisverteidigung Kernauftrag der Streitkräfte; allerdings werde der „Großteil der Bundeswehr“ im Kriegsfall „an der Ostflanke oder im Nordatlantik“ kämpfen und stehe im eigenen Land „dann nicht mehr zur Verfügung“. Dort stützen sich die deutschen Pläne für einen etwaigen Krieg mit Russland deshalb vor allem auf Reservisten und zivile Kräfte. Deutschland sei „das logistische Herz der NATO“ und „im Kriegsfall“ deshalb „auch potenzielle[s] Ziel […] für Feinde“, äußerte Pistorius. Es sei „so bedroht wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr“.

Unter Vorzeichen eines Krieges

Eine intensivere Vorbereitung der deutschen Zivilbevölkerung auf den Krieg hatten bereits im vergangenen Jahr Experten aus Militär, Staat und Wirtschaft in einem Strategiepapier („Grünbuch ZMZ 4.0“) gefordert. Sie beklagten damals eine „in vielen Fällen nicht mehr ausgeprägte Kenntnis und Bereitschaft zur eigenen zivilen Leistungsverpflichtung im Rahmen der gesamtstaatlichen Verteidigung“. Zugleich erinnerten sie an das Bundesleistungsgesetz, das seit 1956 „staatliche Stellen“ in „nationalen Krisen oder im Verteidigungsfall“ befugt, verpflichtend auf „Ressourcen und Dienstleistungen“ von Unternehmen und „Privatpersonen“ zuzugreifen. Weiter hieß es, auch auf die „Reduzierung“ etwa des „Versorgungsniveaus“ für Zivilisten im Gesundheitssystem als Folge der „notwendigen Priorisierung“ von Soldaten bei der ärztlichen Behandlung seien die Bürger diskursiv noch „nicht ausreichend vorbereitet“. Nach Jahren der „Zurückhaltung“ seien jetzt – „unter den Vorzeichen eines möglichen, von außen aufgezwungenen Krieges“ – „außerordentlich anspruchsvolle Aufgaben“ zu erledigen.[2]

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Bundesverwaltungsrichter: Komplizen der Desinformation

Von Gaby Weber – 24. Juni 2026

Magazinraum in KoblenzQuelle: BArch, B 198 Bild-2017-0202-006 / Nobel, Jürgen

Eichmann-Akten weiter geheim trotz Ablaufs der Schutzfrist

Anfang Juni verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über meinen (erneuten) Antrag über die Freigabe der Akten des Bundesnachrichtendienstes über den SS-Offizier Adolf Eichmann, von dem der Mossad behauptet, ihn im Mai 1960 aus Argentinien nach Israel “heldenhaft” entführt zu haben. Overton hatte im Vorfeld über den Prozess berichtet (BND-Akten zur Festnahme von Adolf Eichmann 1960 in Argentinien auf ewig geheim?)

Eigentlich war die Rechtslage eindeutig, denn das Bundesarchivgesetz spricht eine klare Sprache. Es sieht eine maximale Schutzfrist von 60 Jahren vor, ohne Verlängerungsmöglichkeit. So steht es zumindest im Gesetz und daran, sollte man glauben, hätten sich die Robenträger zu halten.

  • 11 Die allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes beträgt 30 Jahre, sofern durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
  • 12 (3) Das Bundesarchiv kann die Schutzfrist nach § 11 Absatz 3 um höchstens 30 Jahre verkürzen oder verlängern, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

Bundeskanzleramt und BND wollen bestimmte Dokumente bis in alle Ewigkeit dem Zugriff der Öffentlichkeit und der Forschung entziehen und die maximale Schutzfrist aushebeln. Das betrifft nicht nur die Eichmann-Akten, sondern auch die Unterlagen zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik in den fünfziger Jahren, den NSU-Komplex und vieles anderes mehr. Leider haben sich die Bundesverwaltungsrichter in der Verhandlung als brave Erfüllungsgehilfen der Exekutive erwiesen. Sie versteckten sich hinter ihrem internen F(ach)-Senat und verwiesen auf den § 13 BArchG. Dort heißt es:

  • 13 Das Bundesarchiv hat die Nutzung nach den §§ 10 bis 12 einzuschränken oder zu versagen, wenn
  1. Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nutzung das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde,
  2. durch die Nutzung Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung verletzt würden.

Oder ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entstünde.

Doch dieser Paragraph 13 setzt die in § 12 festgeschriebene Schutzfrist nicht außer Kraft. Wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, hätte er das explizit erwähnen müssen. Wie der Name schon sagt, schränkt eine Schutzfrist die Befugnis der Exekutive ein, sie ist also ein Schutz der Öffentlichkeit gegenüber der Regierung, und die Einschränkung dieses Grundrechts benötigt ein ausdrückliches Gesetz – nicht irgendeine Annahme einer Bundesbehörde oder eine behördeninterne Rechtsvorschrift oder Verwaltungsanweisung. Im Übrigen war das Bundesarchiv in diesem Verfahren überhaupt nicht gefragt worden, bei der Verhandlung in Leipzig glänzte es durch Abwesenheit. Dazu kommt: das Bundesarchiv ist weisungsgebunden, es untersteht dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, und über den bestimmt direkt das Bundeskanzleramt – also die Behörde, die die Sperrerklärung bezüglich der BND-Dokumente abgegeben hat.

  • 13 Das Bundesarchiv hat die Nutzung nach den §§ 10 bis 12 einzuschränken oder zu versagen, wenn
  1. Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nutzung das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde,
  2. durch die Nutzung Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung verletzt würden.

Oder ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entstünde.

Doch dieser Paragraph 13 setzt die in § 12 festgeschriebene Schutzfrist nicht außer Kraft. Wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, hätte er das explizit erwähnen müssen. Wie der Name schon sagt, schränkt eine Schutzfrist die Befugnis der Exekutive ein, sie ist also ein Schutz der Öffentlichkeit gegenüber der Regierung, und die Einschränkung dieses Grundrechts benötigt ein ausdrückliches Gesetz – nicht irgendeine Annahme einer Bundesbehörde oder eine behördeninterne Rechtsvorschrift oder Verwaltungsanweisung. Im Übrigen war das Bundesarchiv in diesem Verfahren überhaupt nicht gefragt worden, bei der Verhandlung in Leipzig glänzte es durch Abwesenheit. Dazu kommt: das Bundesarchiv ist weisungsgebunden, es untersteht dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, und über den bestimmt direkt das Bundeskanzleramt – also die Behörde, die die Sperrerklärung bezüglich der BND-Dokumente abgegeben hat.

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Booking.com bewirbt „ideale“ Ferienunterkünfte in illegalen israelischen Siedlungen

Von Julian Borger – 24 Juni 2026

Eines der weltweit größten Online-Reiseportale bietet 41 Unterkünfte in 14 israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland an. Auch das Portal Airbnb offeriert skrupellos in der Region Objekte zur Anmietung.

Einige der schönsten Kindheitserinnerungen von Mohammed al-Sbeih spielen sich auf dem kleinen Familienbauernhof in den Hügeln südlich von Bethlehem ab, wo drei Generationen seiner Familie Weizen und Gerste anbauten. „Es war eine schwer zu bewirtschaftende Parzelle, da sie an einem Hang mit Terrassen lag, aber es war ein wunderschöner Ort“, erinnert sich Sbeih.

Heute jedoch sind die Ländereien, auf denen die Familie Sbeih einst ihr Getreide anbaute, von den Häusern und Straßen der israelischen Siedlung Neve Daniel besetzt, und die Panoramaaussichten auf das Meer sind zum Hauptargument einer auf Booking.com beworbenen Ferienunterkunft geworden.

Netanjahu ordnet Ausweitung der Besatzung des Gazastreifens an

Die Beschreibung auf der Buchungswebsite lautet: „Die Gäste können sich im Garten oder auf der Terrasse entspannen, die frische Luft und die malerische Umgebung genießen.“ Weiter heißt es, dass das Haus in Neve Daniel über einen Picknickbereich verfügt und „ideal für Zusammenkünfte im Freien“ ist.

Ein aktueller Bericht von Ekō, einer US-amerikanischen Organisation für Unternehmensverantwortung, identifiziert 41 auf Booking.com beworbene Unterkünfte in 14 illegalen israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland. Die Anzeigen konzentrieren sich auf zwei große Gebiete: das Jordantal, einschließlich des Toten Meeres, und den Siedlungsgürtel rund um Ostjerusalem. Zwei der Unterkünfte befinden sich in der Altstadt von Jerusalem, in einem Gebiet, das im Jahr 1967 von Israel besetzt und im Jahr 1980 annektiert wurde.

Die Siedlungen bedeuten die Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung, eine Praxis, die durch die IV. Genfer Konvention und das Römische Statut – den Gründungsvertrag des Internationalen Strafgerichtshofs – verboten ist und diese Art der Kolonisierung als Kriegsverbrechen einstuft.

Illegale Siedlungen

Die wichtigste operative Tochtergesellschaft von Booking.com hat ihren Sitz in den Niederlanden. Dort prüft die Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige, die vom European Legal Support Center eingereicht wurde, einer europäischen Rechtsorganisation, die Aktivisten und Organisationen, die sich für die Verteidigung der Rechte der Palästinenser einsetzen, rechtliche Unterstützung leistet.

Die Anzeige macht geltend, dass die Buchung von Häusern oder Wohnungen in den Siedlungen nach niederländischem Recht eine Geldwäsche darstellen könne, da die zugrunde liegende Geschäftstätigkeit mit illegalen Siedlungen in Verbindung steht.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) gab im Juli 2024 auf Ersuchen der UN-Generalversammlung ein Gutachten ab und bestätigte die Rechtswidrigkeit der Siedlungen. Er bekräftigte, dass Regierungen und Organisationen die Pflicht haben, die durch die israelischen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffene Situation nicht als rechtmäßig anzuerkennen.

US-Vorgaben ohne Wirkung: Israel bombardiert weiter den Südlibanon

Israel ist Unterzeichner der Genfer Konventionen, hält jedoch daran fest, dass diese nicht für das Westjordanland gelten. Das Westjordanland sei vor dem Krieg im Jahr 1967, der zur israelischen Okkupation führte, nicht Teil eines anderen souveränen Staatsgebiets gewesen, da die jordanische Herrschaft über das Gebiet international nicht anerkannt war. Israel argumentierte zudem, dass der IGH nicht zuständig sei.

Auch das US-Unternehmen Airbnb (die weltweit führende Online-Plattform für die Vermittlung, Buchung und Vermietung von Unterkünften) bietet Mietobjekte in den Siedlungen an.

Eine Untersuchung von The Guardian im Februar 2025 fand 760 Zimmer in Hotels, Apartments und Häusern, die von den beiden Unternehmen dort angeboten wurden.

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Die russische Regierung glaubt offenbar nicht mehr an die Möglichkeit erfolgreicher Ukraine-Verhandlungen

Von Thomas Röper – 24. Juni 2026

Bisher hat die russische Regierung offenbar noch an eine Vermittlungslösung im Ukraine-Krieg geglaubt, wobei sie sich auf die zwischen Trump und Putin in Alaska getroffenen Absprachen verlassen hat. Das scheint sich geändert zu haben und die Rhetorik in Russland ändert sich offenbar.

Die russische Regierung hofft immer noch auf eine diplomatische Lösung des Ukraine-Krieges, die die russischen Sicherheitsinteressen berücksichtigt, also einen NATO-Beitritt der Ukraine und die Stationierung von westlichen Streitkräften in der Ukraine ausschließt. Man muss immer wieder daran denken, dass das im Grunde die russischen Kernforderungen sind und dass der Krieg morgen enden könnte, wenn der Westen darauf eingehen würde, anstatt auf eine strategische Niederlage Russlands zu hoffen.

Daher waren die Hoffnungen in Russland groß, als US-Präsident Trump und Präsident Putin sich vor gut einem Jahr in Anchorage, Alaska, getroffen haben. Zwar wurde nie im Detail bekannt, worauf die beiden sich hinter verschlossenen Türen geeinigt haben, aber generell dürfte es weitgehend den russischen Kernforderungen entsprochen haben. Selbst wenn aus den USA danach harte Worte in Richtung Russland kamen, hörte man von der russischen Regierung immer den Satz, man gehe davon aus, dass der „Geist von Anchorage“ lebt.

Das hat sich nun geändert. Am Sonntag erklärte Juri Uschakow, Putins wichtigster außenpolitischer Berater, Russland warte nicht auf die Umsetzung der in Anchorage getroffenen Vereinbarungen, sondern rechne mit dem Sieg und der Erreichung seiner Ziele. Das ist eine sehr wichtige Änderung der Rhetorik, die zweifellos an Washington gerichtet war.

Wir wissen nicht, ob und was hinter den Kulissen passiert ist, oder ob Uschakows Erklärung darin begründet liegt, dass sich seit Alaska de facto nichts bewegt hat und dass in Moskau einfach nur die Geduld zu Ende gegangen ist. Aber es gibt Hinweise.

So sagte der stellvertretende russische Außenminister Sergei Rjabkow am Montag, Moskau registriere alle Äußerungen von US-Präsident Donald Trump sowie anderer Vertreter der US-Regierung. Seiner Aussage nach weicht Washington von den „grundlegenden Verständigungen“ ab, die die beiden Präsidenten vor knapp einem Jahr in Anchorage getroffen hätten. Außerdem warf er Washington vor, sich der „aggressivsten anti-russischen Politik“ der europäischen Verbündeten anzunähern. Trotzdem hoffe Moskau, dass die USA ihre Bemühungen um eine Lösung des Ukraine-Konflikts fortsetzen werden, fügte er noch hinzu.

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Rohstoffkorridor gegen China

Von German-Foreign-Policy.com – 23. Juni 2026

EU und USA investieren stark in den Lobito-Korridor, eine Eisenbahnverbindung aus der sambisch-kongolesischen Rohstoffregion an den Atlantik. Offiziell geht es um Afrikas Entwicklung, tatsächlich um die Rohstoffkonkurrenz mit China.

Im südlichen Afrika spitzt sich die Konkurrenz zwischen China, den USA und der EU um den Zugriff auf strategische Rohstoffe zu. Eine Schlüsselrolle spielt dabei gegenwärtig der sogenannte Lobito-Korridor, eine Eisenbahnverbindung vom Kupfergürtel Sambias und der Demokratischen Republik Kongo bis zum angolanischen Atlantikhafen Lobito. Das Infrastrukturprojekt gilt als eines der wichtigsten Vorhaben der europäischen Global-Gateway-Strategie und wird von Brüssel, aber auch von Washington, das dort ebenfalls investiert, als Instrument zur Verringerung der Abhängigkeit von China betrachtet. Entlang der Strecke sollen künftig Kupfer, Kobalt, Lithium und weitere Rohstoffe, die für die Produktion von Batterien, Elektrofahrzeugen, digitalen Technologien und Rüstungsgütern benötigt werden, in Richtung Westen transportiert werden. Die Initiative knüpft dabei an eine Infrastruktur an, die bereits während der Kolonialherrschaft errichtet wurde, um afrikanische Rohstoffe für den Export verfügbar zu machen. Kritiker konstatieren, der Ausbau des Lobito-Korridors schreibe bestehende Muster der Rohstoffextraktion unter neuen Vorzeichen fort.

Strategie gegen Beijing

Die EU-Kommission hat bereits im September 2021 das Programm „Global Gateway“ beschlossen, in dessen Rahmen bis 2027 rund 300 Milliarden Euro in Infrastrukturprojekte in Ländern Afrikas, Asiens, Ozeaniens, Südosteuropas sowie Süd- und Mittelamerikas investiert werden sollen. Das Programm gilt als Gegeninitiative zur chinesischen Neuen Seidenstraße.[1] Ein zentrales Vorhaben ist in diesem Zusammenhang die Diversifizierung der Importe kritischer Rohstoffe nach Europa. Konkret geht es um die Reduzierung der Abhängigkeit von Rohstoffen aus China. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) betonte bei ihrer Chinareise Ende Mai 2026 die Bedeutung eines verlässlichen Zugangs zu kritischen Rohstoffen und seltenen Erden; genau in diesem Bereich ist die Bundesrepublik stark von China abhängig.

Koloniale Infrastruktur

Eine wichtige Rolle spielt exemplarisch der „Lobito-Korridor“,ein 1.300 Kilometer langer Eisenbahnabschnitt vom Rand des sambisch-südkongolesischen Kupfergürtels bis zum Hafen von Lobito in Angola. Die grundlegende Infrastruktur des Handelskorridors wurde bereits 1902, in der Hochphase des europäischen Kolonialismus, mit dem Bau der Benguela-Bahn geschaffen, die von der Hafenstadt Lobito in östlicher Richtung durch das heutige Angola verlief und die Kupfergebiete des Südkongos bzw. Sambias erschließen sollte. 1931, nach der Fertigstellung der ersten Eisenbahnstrecke, übertrug die britische Bergbau- und Eisenbahngesellschaft Tanganyika Concessions die 99-jährige Konzession an Portugals Kolonie Angola. Die Konzession lief 2001 aus, woraufhin die Infrastruktur, die bis dahin von den portugiesischen Behörden kontrolliert wurde, an die angolanische Regierung überging.[2] Bis 2030 soll über die Strecke jährlich eine Million Tonnen Kupfer transportiert werden.[3] Die EU, aber auch die USA setzen gezielt auf den Lobito-Korridor, um Chinas starke Stellung auf dem afrikanischen Rohstoffsektor zurückzudrängen. Schätzungen zufolge stammen rund zwei Drittel der weltweiten Kobaltproduktion aus dem Kongo, wo chinesische Unternehmen in der Förderung besonders aktiv sind. Auf China entfallen zudem rund 75 Prozent der weltweiten Kobaltverarbeitung. Die koloniale Eisenbahnstrecke nach Lobito soll es möglich machen, Kupfer, Kobalt und andere Rohstoffe, die bislang vor allem über Tansania in Richtung Osten exportiert werden, stattdessen in Richtung Westen zu transportieren und statt in China in Europa bzw. Nordamerika weiterzuverarbeiten.[4]

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Wie der „Spiegel“ ein Kriegsverbrechen der USA verharmlost

Von Thomas Röper – 24. Juni 2026

Am ersten Tag des Irankrieges haben die USA eine Schule bombardiert und mindestens 160 Menschen, zumeist Schülerinnen, getötet. Der Spiegel hat dieses Kriegsverbrechen in einem langen Artikel verharmlost.

Dass die deutschen Medien trotz ihrer Antipathie gegen Donald Trump nichts weiter als Lautsprecher der US-Regierungspropaganda bleiben, kann man fast täglich beobachten. Ein besonders deutliches Beispiel war der Irankrieg, bei dem deutsche Medien lange gebraucht haben, um zumindest kleinlaut in Nebensätzen zuzugeben, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig war. Selbst bei diesem Krieg der USA, unter dessen Folgen auch Europa und Deutschland massiv leiden, fällt es den deutschen Medien sehr schwer, die USA auch nur ein wenig zu kritisieren.

Das gilt besonders für das brutale Kriegsverbrechen vom 28. Februar, dem ersten Tag des brutalen amerikanisch-israelischen Angriffskrieges gegen den Iran, als die USA in der Stadt Minab eine Schule dem Erdboden gleich gemacht und dabei mindestens 160 Menschen, fast alles Schülerinnen, getötet haben. Dazu hat der Spiegel nun einen sehr langen Artikel mit der vielversprechenden Überschrift „Luftschläge auf iranische Grundschule – Haben die Amerikaner in Minab ein Kriegsverbrechen begangen?“ veröffentlicht.

Der Artikel ist sehr lang und wird mit 24 Minuten Lesezeit angegeben. Wer sich nach der vielversprechenden Überschrift aber eine Antwort auf die Frage aus der Überschrift erhofft, ob dieser Angriff ein Kriegsverbrechen der USA war, der wird enttäuscht, denn dazu schreibt der Spiegel in dem langen Artikel nur Folgendes:

„Die Schwelle für Kriegsverbrechen liegt im humanitären Völkerrecht hoch. Ein Angriff auf ein ziviles Objekt gilt erst dann als Kriegsverbrechen, wenn er wissentlich erfolgt. »Die US-Armee müsste die Schule gezielt und in dem Wissen angegriffen haben, dass es sich um eine Schule handelt«, sagt die Oxford-Professorin für Globale Sicherheit Janina Dill. Ein Kriegsverbrechen setzt belegbaren Vorsatz voraus – genauer: das Wissen um den zivilen Status des Ziels. Dieser Nachweis ist schwer zu führen. Doch das bedeutet nicht, dass der Angriff rechtlich sauber war. Bei einem vorgeplanten Angriff auf ein Gebäude besteht in der Regel kein Zeitdruck. Umso gründlicher hätte geprüft werden müssen, ob die Informationen aktuell waren – und ob Hinweise auf eine zivile Nutzung übersehen wurden.“

Das zeigt anschaulich, wie parteiisch der Spiegel ist, denn so hohe Maßstäbe legt er beispielsweise in der Ukraine nicht an. Da ist für den Spiegel jede beschädigte Schule ein russisches Kriegsverbrechen, sogar dann, wenn dort gar keine russischen Geschosse eingeschlagen sind, sondern fehlgeleitete ukrainische Abwehrraketen, denn der Spiegel unterstellt Russland – im Gegensatz zu Israel und den USA – immer Vorsatz.

Aber man muss vor den Spiegel-Leuten den Hut ziehen, denn in Propaganda sind sie wahre Meister. Dieser Spiegel-Artikel ist sehr lang und auch sehr emotional und mit viel Empathie für die Opfer geschrieben, was dem unbedarften Leser natürlich eine gewisse Neutralität vorgaukeln soll, die es in dem Artikel jedoch nicht gibt.

Einleitend habe ich geschrieben, dass die deutschen Medien lange gebraucht haben, um zumindest kleinlaut in Nebensätzen zuzugeben, dass der Irankrieg völkerrechtswidrig war. Das gilt immer noch, denn in diesem Artikel schreibt der Spiegel dazu beispielsweise:

„Dass die USA und Israel mit ihren Luftschlägen gegen Iran gegen das Völkerrecht verstoßen haben, gilt vielen Juristinnen und Juristen als eindeutig.“

Die Worte „Krieg“ oder gar „Angriffskrieg“ sucht man hier vergeblich, stattdessen spricht der Spiegel verharmlosend von „Luftschlägen“, weil das besser klingt als „Bombardierung“ oder gar „Krieg“. Und dass der Krieg ein Verstoß gegen das Völkerrecht war, sagt der Spiegel nicht selbst, dazu fehlt den Autoren anscheinend der Mut, stattdessen zitieren sie lieber Juristen, um sich diese Aussage auf keinen Fall zu eigen zu machen.

Beim Ukraine-Krieg gibt es diese Zurückhaltung natürlich nicht.

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