FK, MLK, RFK, CK – Was steckt hinter der Ermordung von Charlie Kirk?

Von Mathias Bröckers – 15. November 2025

Wird der Fall Charlie Kirk unter „Aktenzeichen K“ der ungeklärten politischen Morde der USA landen?

Anfang Okotober hatte ich (MAGA vs.MIGA – von JFK bis Charlie Kirk) festgehalten, dass die Ermittlungen des Attentats auf den konservativen Aktivisten und Gründer von „Turning Point USA“ Charlie Kirk nach den klassischen Vertuschungsmustern politischer Morde in den USA ablaufen. Mit einem verrückten/verwirrten/radikalen Einzeltäter, einem sofortigen offiziellen Narrativ und der Ausschaltung oder Diffamierung jeder Kritik an der Beweiskraft der Indizien.

Als nach dem Mord an John F. Kennedy recherchierende Journalisten und Autoren zu den offensichtlichen Lücken und Ungereimtheiten der offiziellen Untersuchung laut wurden, empfahl die CIA in einem Rundschreiben an ihre Büros gegen diese Kritik publizistisch vorzugehen und ein bis dahin relativ unschuldiges Wort – „Verschwörungstheorie“ – als Kampfbegriff in der psychologischen Kriegsführung einzusetzen. Mit dieser Methode wird seitdem im öffentlichen Diskurs standardmäßig gearbeitet wenn es darum geht, Zweifel an offiziellen Narrativen auszuschalten und Kritiker als unseriös/verlogen/bösartig erscheinen zu lassen. Von den Morden an JFK, MLK, RFK über 9/11 bis Covid war das so zu beobachten. Wie jetzt, nach 9/10, mit dem Mord an Charlie Kirk und dem angeklagten Einzelschützen Tyler Robinson.

Anders als bei den Schüssen auf JFK in Dallas 1963 waren an der Utah Valley Universität (UVU) aber nicht nur der Textilunternehmer Zapruder mit seiner Super-8-Kamera, sondern über 3.000 mit Smartphones ausgestattete Zeugen anwesend. Außerdem schauten zahlreiche Überwachungskameras ununterbrochen auf die UVU-Gebäude, von denen das FBI bisher aber nur Aufnahmen einer nach dem Schuss auf einem Dach weglaufenden Gestalt veröffentlicht hat, bei der es sich um den 22-jährigen Tyler Robinson handeln soll.

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100 Jahre 1. Sinfonie von Dmitri Schostakowitsch

Von Fred Mazelis – 15. November 2025

Vor 100 Jahren vollendete Dmitri Schostakowitsch als junger Musikstudent am Konservatorium von St. Petersburg seine 1. Sinfonie. Er beendete das Werk im April 1925 und wurde erst fünf Monate später 19 Jahre alt.

Dies war eine im 20. Jahrhundert nahezu beispiellose Frühreife. Der jugendliche Komponist lässt sich sogar mit Franz Schubert und Felix Mendelssohn aus dem vorigen Jahrhundert und mit Wolfgang Amadeus Mozart vor ihnen vergleichen. Schostakowitschs Werk, das er als Abschlussarbeit am Konservatorium komponierte, ist keineswegs nur eine Studienarbeit. Es wurde fast sofort in das Repertoire von Orchestern aufgenommen, nicht nur in der Sowjetunion, sondern weltweit. Der junge Mann, schüchtern, aber unerschütterlich in seiner Entschlossenheit, sein Leben der Musik zu widmen, wurde schlagartig berühmt.

Der weltberühmte deutsche Dirigent Bruno Walter, der nach Hitlers Machtübernahme aus seiner Heimat vertrieben wurde, dirigierte 1927, nur ein Jahr nach der Uraufführung in Leningrad, die Berliner Philharmoniker mit Schostakowitschs 1. Sinfonie. Ihm folgten bald Arturo Toscanini und Otto Klemperer. Das Urteil der Kritiker und des Publikums über das Werk war durchweg begeistert.

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Der Spannungsfall

Von German-Foreign-Policy.com – 14. November 2025

Leitmedien treiben die Debatte über die Ausrufung des „Spannungsfalls“ voran, einer Vorstufe zum „Verteidigungsfall“. Er wäre mit erheblichen Einschränkungen grundlegender Rechte

Deutsche Leitmedien treiben die Debatte über die Ausrufung des „Spannungsfalls“, einer Vorstufe zum „Verteidigungsfall“, voran. Am Mittwoch begründete der Außen- und Militärpolitiker Roderich Kiesewetter (CDU) zum ersten Mal die Forderung, in der Bundesrepublik den Spannungsfall auszurufen, in einer reichweitenstarken Sendung der öffentlich-rechtlichen ARD. Kiesewetter hatte sich bereits Ende 2024 dafür ausgesprochen. Der Spannungsfall dient, wie es bei der Bundeswehr ausdrücklich heißt, „der Mobilmachung“. Er sieht erhebliche Einschränkungen für die gesamte Gesellschaft vor; so umfasst er die sofortige Inkraftsetzung der Wehrpflicht für alle Männer ab 18 Jahren, erlaubt die zwangsweise Heranziehung zivilen Personals – so etwa von Ärzten – für die Versorgung des Militärs und ermöglicht es zudem, private Unternehmen zu verpflichten, militärische Güter zu produzieren. Konkrete Planungen für derlei Szenarien sind längst in Arbeit, so etwa im Gesundheitswesen. Dort soll zum Beispiel eine „umgekehrte Triage“ eingeführt werden, bei der leicht verletzte Militärs in puncto Behandlung in Krankenhäusern grundsätzlich Vorrang vor schwer verletzten Zivilisten erhalten.

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Parlament in Venezuela billigt neues Verteidigungsgesetz

Von Tobias Lambert – 14. November 2025.

USA verlegen den größten Flugzeugträger der Welt in die Karibik. Venezolanische Regierung kündigt Widerstand gegen mögliche Angriffe an

Caracas/Washington. In Venezuela hat das Parlament am Dienstag in erster Lesung ein Gesetz zum „Integralen Schutz der Nation“ verabschiedet. Dieses betont angesichts eines drohenden Angriffs der USA vor allem die Einbeziehung der Bevölkerung in die Landesverteidigung. Das Gesetz lege „eine neue Form der Befehlsbefolgung, Verlegung von Truppen und vor allem der Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Streitkräften“fest, erklärte der Präsident der Nationalversammlung, Jorge Rodríguez. Präsident Nicolás Maduro unterzeichnete das Gesetz umgehend, es soll ohne zweite Lesung direkt in Kraft treten.

Am selben Tag erreichte der größte Flugzeugträger der Welt, die „USS Gerald R. Ford“, das Operationsgebiet des US-Südkommandos, das ganz Lateinamerika und die Karibik umfasst. Die Verlegung des Schiffes aus dem Mittelmeer hatte die US-Regierung vor drei Wochen angekündigt. Die USS Gerald R. Ford bietet Platz für 90 Flugzeuge und Hubschrauber sowie mehr als 4.000 Militärs.

Laut einer Studie von Experten des Center for Strategic and International Studies (CSIS) sind die aktuellen Militärbewegungen der größte US-amerikanische Truppenaufmarsch seit dem ersten Golfkrieg (1990–1991), berichtete die Deutsche Welle in ihrer spanischen Ausgabe. Damit erreicht das US-Vorgehen gegen Venezuela eine neue Eskalationsstufe.

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Chrupalla, Rothfuß, Dagdelen – wie sich die Bilder gleichen

Von Diether Dehm – 14. November 2025

„Nein, dein geheimdienstlich-medialer Komplex ist doch echt nur ein Hirngespenst“, lachte mir kürzlich ein guter Freund entgegen. Und ja, das mag alles nur Einbildung sein. Aber die Koordination jahrzehntelanger Anschläge auf Sozialstaat und grundgesetzliche Friedensvorgaben sollte nicht ohne argwöhnischen Begriff bleiben. (Einige nennen es „tiefen Staat“. Aber das klingt eher nach einer Unkrautwurzel, die mit einem Spatenstich auszuheben wäre.) Von Diether Dehm.

Sind es denn nur Verschwörungstheoretiker, die heute noch an Medien wie BILD erinnern, als diese zunächst jahrelang Sozialminister Norbert Blüm für sein Plädoyer, die staatlich gestützte Rente sei sicherer als eine privatisierte, zum abschussreifen, komischen Vogel umgeschmiert hatten? Bevor dann BILD-Großinserenten wie Allianz, Maschmeyer und Co. im Rahmen der Riester-Rente ihre „Finanzprodukte“ als „zusätzliche Altersversorgung“ vermarkten durften?

Mochten die Geheimdienste damals so noch nicht aktiv gewesen sein: Ohne konspirative Koordination von Medien hätte der Kampagnen-Coup der Renten-Privatisierung so perfekt doch nicht gelingen können.

Wie es auch immer benannt wird: Gingen der jetzigen Ausweitung des NATO-Kriegs gegen Russland nur zufällige Falschmeldungen voraus? Etwa, wie kürzlich, über russische Raketen und Drohnen in NATO-Territorien?

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Hände weg von Lateinamerika! Stoppt Trumps Amoklauf!

Von Bill Van Auken – 14. November 2025

Die Ankunft des amerikanischen Flugzeugträgers USS Gerald R. Ford in den Gewässern der Karibik hat die Gefahr eines imperialistischen Kriegs der USA gegen Venezuela und Lateinamerika insgesamt dramatisch verschärft.

Die Eskalation folgt unmittelbar auf „Kriegsminister“ Peter Hegseths triumphale Bekanntgabe vom Wochenende, dass bei zwei US-Raketenangriffen zwei kleine Boote versenkt und sechs weitere Menschen getötet wurden. Dadurch stieg die Zahl der Todesopfer durch die kriminelle Mordserie der Trump-Regierung gegen unbewaffnete Zivilisten vor der Küste Südamerikas auf mindestens 76. Seit Beginn der Angriffe am 2. September gab es 20 solcher Angriffe, die sich gleichmäßig auf die südlichen Gewässer der Karibik vor Venezuela und die östliche Pazifikküste Kolumbiens verteilen.

Nachdem der US-Imperialismus eine Reihe von brutalen Aktionen durchgeführt hat, die von den Vereinten Nationen als „außergerichtliche Hinrichtungen“ und Kriegsverbrechen beschrieben wurden, bereitet er nun weitaus größere Gräueltaten vor.

Die USS Ford, das größte Kriegsschiff der US Navy, wird im Rahmen einer Kampfgruppe von drei Lenkwaffenzerstörern begleitet. Zusammen kommt dieser Verband auf 4.000 Mann Besatzung. Vor der Küste Venezuelas liegt bereits eine Armada von mindestens acht Kriegsschiffen, darunter ein Atom-U-Boot, und eine kombinierten Streitmacht von mehr als 10.000 Seeleuten und US-Marines.

Diese riesige Streitmacht wird durch eine Flotte von zehn F-35-Kampfflugzeugen verstärkt, die auf der kürzlich wiedereröffneten Roosevelt Roads Naval Station in Puerto Rico stationiert sind. Unterdessen unternehmen B-52-Bomber provokative Flüge in der Nähe der venezolanischen Küste. US-Soldaten und Marines führen sowohl in Puerto Rico als auch – erstmals seit Jahrzehnten – in Panama Übungen durch, um sich auf den Kampfeinsatz vorzubereiten.

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Thema verfehlt! Lieferkettengesetz zerbröselt – aber alle reden von Brandmauer

Von Ralf Wurzbacher – 14. November 2025

Das EU-Parlament brachte einen Gesetzentwurf durch, der die Berichts- und Sorgfaltspflichten von Konzernen im Umgang mit Menschenrechten minimiert und dessen Reichweite kläglich ist. Hierin liegt der eigentliche Skandal. Dass das Votum durch eine Allianz von Konservativen und Rechtsaußen zustande kam, darf das nicht vergessen machen.

Wird das, was das Europäische Parlament am Donnerstag beschlossen hat, rechtskräftig, hätte man sich den ganzen Aufriss sparen können. Erklärtes politisches Ziel war es einmal, Ausbeutung, Entrechtung, Versklavung, ökologische Zerstörung, sprich Menschenrechtsverletzungen aller Art, in den globalen Wertschöpfungskreisläufen einzudämmen. Dieser Anspruchskatalog ist mit der gestern auf den Weg gebrachten EU-Lieferkettenrichtlinie reif für den Papiermüll. Auf Deutschland übertragen, müsste nur noch ein Bruchteil an Unternehmen extrem reduzierte Berichts- und Sorgfaltspflichten erfüllen. Schätzungen reichen von 120, über 150 bis hinauf zu 276. Nach der seit 2024 geltenden Rechtslage sind es noch über 5.000. Oxfam Deutschland bringt es auf den Punkt: „Tausende Großkonzerne sollen sich künftig an gar keine Regeln in ihrer Lieferkette halten müssen.“

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Blick aus dem Globalen Süden: Der Sudan braucht Frieden – jetzt

Von Vijay Prashad – 14. November 2025

Mit Unterstützung ausländischer Mächte haben sich die sudanesischen Streitkräfte (SAF) und die Rapid Support Forces (RSF) in einen blutigen Krieg verstrickt, der verheerende Folgen für die Bevölkerung hat. Mit mehr als einem Viertel der Bevölkerung auf der Flucht, zahlreichen dokumentierten Kriegsverbrechen und weit verbreiteter Hungersnot ist das Land mit unvorstellbarer Gewalt und Not konfrontiert, während ein Großteil der Welt schweigt. Es gibt einen Weg, den Krieg zu beenden, aber es fehlt der politische Wille, ihn durchzusetzen.

Liebe Freunde,

Grüße vom Schreibtisch des Tricontinental: Institute for Social Research.

Anfang November sprach der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, über die „schreckliche Krise im Sudan, die außer Kontrolle gerät“. Er rief die Kriegsparteien dazu auf, „diesem Albtraum der Gewalt ein Ende zu setzen – jetzt“.

Es gibt einen Weg, den Krieg zu beenden, aber es fehlt ganz einfach der politische Wille, ihn durchzusetzen.

Im Mai 2025 berichteten wir über die Geschichte des Konflikts. Im Jahr 2019 erläuterten wir den Aufstand, der in diesem Jahr stattfand, und seine Folgen. Jetzt veröffentlichen Tricontinental: Institut für Sozialforschung, die Internationale Volksversammlung und Pan Africanism Today den Roten Alarm Nr. 21 über die Notwendigkeit des Friedens im Sudan.

Wie sieht die Realität vor Ort im Sudan aus?

Am 15. April 2023 brach ein Krieg aus zwischen den sudanesischen Streitkräften (SAF) – angeführt vom Vorsitzenden des militärischen Übergangsrats, General Abdel Fattah al-Burhan – und den Rapid Support Forces (RSF) – angeführt von Generalleutnant Mohamed „Hemedti” Hamdan Dagalo.

Seitdem führen die beiden Seiten, unterstützt von verschiedenen Regierungen außerhalb des Sudan, einen schrecklichen Zermürbungskrieg, in dem Zivilisten die Hauptopfer sind.

Es ist unmöglich zu sagen, wie viele Menschen ums Leben gekommen sind, aber es ist klar, dass die Zahl der Todesopfer sehr hoch ist. Einer Schätzung zufolge betrug die Zahl der Opfer allein zwischen April 2023 und Juni 2024 bis zu 150.000. Verschiedene Menschenrechtsorganisationen haben bereits zahlreiche von beiden Seiten begangene Verbrechen gegen die Menschheit dokumentiert.

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Positionspapier der evangelischen Kirche: Grünes Licht für Kriegstüchtigkeit

Von Marcus Klöckner – 14. November 2025

Unter dem Titel Welt in Unordnung – Gerechter Friede im Blick. Evangelische Friedensethik angesichts neuer Herausforderungen hat die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) ein Positionspapier veröffentlicht. Der Medienmainstream applaudiert – verständlich. Die Schrift wirkt, als käme sie direkt aus dem Bundestag. Grundsätzlich ist die evangelische Kirche, so wie die Politik, selbstverständlich für Frieden, aber … Mit frommen Worten und theologischer Raffinesse positioniert sie sich aber auf eine Weise, dass sie der vorherrschenden Konfrontations- und Aufrüstungspolitik als Steigbügelhalter dient.

Sieben Mal kommt in dem rund 150 Seiten umfassenden Positionspapier der Name Jesus vor. Das ist bemerkenswert wenig. Fast wirkt es so, als wolle jene Kirche, die sich in ihrem Christentum doch auf Jesus zu stützen hat wie keine andere, sich in einer gewissen – formulieren wir es höflich – Zurückhaltung üben. Wer sich das gerade von der Evangelischen Kirche veröffentlichte Positionspapier anschaut, versteht schnell, warum das so ist. Wie kann eine Kirche den Weg des Friedens mit Jesus gehen, wenn sie gleichzeitig dem größten Aufrüstungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik nicht im Weg stehen will? Wie kann eine Kirche eine an Jesus orientierte Friedenshaltung darlegen, wenn sie sogar dem politischen Großvorhaben „Kriegstüchtigkeit“ mit atemberaubender Gedankenakrobatik ihren Segen erteilen will?

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Westend Verlag setzt sich im Fall Guérot für die Wissenschaftsfreiheit ein

Pressemitteilung des Westend Verlags – 14. November 2025
„Da aber sah ich, dass den meisten die Wissenschaft nur etwas ist, insofern sie davon leben, und dass sie sogar den Irrtum vergöttern, wenn sie davon ihre Existenz haben.“ Goethe zu Eckermann, 15. Oktober 1825
Berlin, 13. November 2025. Der Westend Verlag, der die letzten vier Bücher von Prof. Dr. Ulrike Guérot verlegt hat, nimmt zur Kündigungsschutzklage unserer Autorin gegen die Universität Bonn heute in folgender Pressemitteilung Stellung. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit als Grundlage von Publizistik und Verlagswesen liegen uns dabei besonders am Herzen. unserer Autorin gegen die Universität Bonn heute in folgender Pressemitteilung Stellung. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit als Grundlage von Publizistik und Verlagswesen liegen uns dabei besonders am Herzen.
 
Nach Auffassung zahlreicher Juristen sind die Urteile des Arbeitsgerichts Bonn (24. April 2024) und des Landesarbeitsgerichts Köln (30. September 2025) rechtlich angreifbar. Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsanwälte Tobias Gall (Berlin) und Christian auf der Heiden (Karlsruhe) sehen sich daher veranlasst, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen. Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Dabei geht es Frau Prof. Dr. Guérot vor allem darum, den Vorwurf einer angeblichen „arglistigen Täuschung“ gegenüber der Universität Bonn zurückzuweisen. Der Westend Verlag unterstützt Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsvertretung in diesem Anliegen.
 
Die „Causa Guérot“ wurde bereits in nationalen und internationalen Medien ausführlich behandelt, unter anderem in einem Beitrag von Thomas Fazi: „Enemy of the State?“
 
In Reaktion darauf wurde die „Causa Guérot“ als Fallbeispiel in einen Bericht des Europarats aufgenommen. Das Committee on Political Affairs and Democracy in Straßburg bereitet derzeit eine Studie zum Thema „Strengthening freedom of expression: an imperative for the consolidation and development of democratic societies“ (AS/Pol (2025) 15, vom 19. Mai 2025) vor, die im Dezember 2025 veröffentlicht werden soll.
 
Eine Auswahl von Artikeln und Videos zum Fall Guérot findet sich unter www.ulrike-guerot.de in der Rubrik „Causa Guérot“. Dort wird auch ein Link bereitgestellt, der die als „Plagiate“ bezeichneten Zitierfehler transparent macht. Der Fall sollte im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen bekannten Fällen verglichen werden, etwa mit dem von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf. Entscheidend sollte dabei allein der rechtliche Maßstab sein, nicht die politische Haltung der Betroffenen.
 
Der Westend Verlag hat 2024 die empirische Studie Wer stört, muss weg von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel veröffentlicht. Sie untersucht Fälle, in denen Wissenschaftler in den letzten Jahren wegen vermeintlicher ideologischer Abweichungen von ihren Hochschulen entfernt wurden. Die Ergebnisse werfen grundlegende Fragen zur Freiheit von Forschung und Lehre in Deutschland auf. Der Verlag setzt sich gegen jede Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland ein – ein Anliegen, das durch aktuelle Studien gestützt wird. Laut dem Freiheitsindex 2023 (ZEIT/Allensbach) glauben nur rund 40 Prozent der Deutschen, ihre Meinung frei äußern zu können.
 
Der Westend Verlag möchte mit der Unterstützung der Nichtzulassungsbeschwerde von Frau Prof. Dr. Guérot ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit setzen und hofft, dass sich weitere Verlage diesem Anliegen anschließen. Markus J. Karsten erklärte dazu: „Wenn einzelne Zitierfehler, die weniger als zwei Prozent des Buchumfangs betreffen, bereits als Plagiate gewertet werden, müsste man den größten Teil populärwissenschaftlicher Literatur unter denselben Verdacht stellen.“
 
Markus J. Karsten
Verleger Westend Verlag

Die Rechtsanwälte von Prof. Dr. Ulrike Guérot äußern sich in folgender Pressemeldung ergänzend zu den juristischen Hintergründen:
 
Pressemitteilung
Nr. 1 im Verfahren Professor Dr. Guérot gegen Uni Bonn
der Rechtsanwälte auf der Heiden/Gall
vom 13. November 2025

Embargo: Mittwoch, 13. November 2025, 14:00 Uhr
 
 
Wissenschaftsfreiheit in Gefahr: Prof. Dr. Ulrike Guérot legt Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein
 
Berlin/Karlsruhe. Die Politikwissenschaftlerin Universitätsprofessor Dr. Ulrike Guérot hat gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 16. Mai 2025 (Az. 10 SLa 289/24) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht (BAG) einlegen lassen. Die Mandantin der Rechtsanwälte Christian auf der Heiden und Tobias Gall hält die Zurückweisung ihrer Berufung für juristisch fehlerhaft und sieht darin auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit.
 
Das LAG Köln hatte die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Universität Bonn bestätigt und den Vorwurf des Plagiats im Bewerbungsverfahren als ausreichend für eine verhaltensbedingte Kündigung gewertet.
 
Die Rechtsanwälte von Prof. Guérot kritisieren, dass das LAG zentrale Fragen der akademischen Praxis und der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) völlig außer Acht gelassen habe. Stattdessen habe sich das Gericht ohne eigene Sachkunde als wissenschaftliches Fachgremium aufgespielt: Das LAG hat ohne Hinzuziehung externer Sachverständiger oder wissenschaftlicher Fachkunde selbst über die „Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis“ befunden.
 
Das Urteil des LAG stützt die Kündigung auf Plagiatsvorwürfe, deren tatsächlicher Anteil in den relevanten Werken – selbst nach den Feststellungen des LAG – weniger als 2 Prozent betrage. Die Anwälte von Prof. Guérot halten diese Schlussfolgerung, dass bereits eine derart geringe Quote eine Täuschung im Bewerbungsverfahren zur Professorin begründen soll, für juristisch unhaltbar und realitätsfern. Die Entscheidung ignoriere zudem, dass es sich bei den betroffenen Veröffentlichungen der renommierten Politikwissenschaftlerin nicht um klassische wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten, sondern um für ein breites Publikum gedachte politische Essays gehandelt habe.
 
Tobias Gall, Rechtsanwalt von Prof. Dr. Guérot: „Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ist in seinen Konsequenzen für die Wissenschaftsfreiheit hochproblematisch. Dass ein Gericht eine Kündigung einer Professorin für wirksam erachtet, allein auf Basis einer richterlichen Entscheidung, die sich ohne jede politologische Fachkunde in wissenschaftliche Bewertungsfragen einmischt und dabei die Verhältnismäßigkeit völlig aus dem Blick verliert, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Wir werden die Rechte unserer Mandantin konsequent vor dem Bundesarbeitsgericht verteidigen, um die notwendige Trennung zwischen juristischer Bewertung und wissenschaftlicher Freiheit wiederherzustellen. Das ist nicht nur im Interesse von Prof. Dr. Guérot, sondern aller, denen die Meinungs- und die Wissenschaftsfreiheit noch etwas bedeutet.“
 
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde fristgerecht von Rechtsanwalt auf der Heiden beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Über die Wirksamkeit der Kündigung der Universität Bonn ist somit noch nicht rechtskräftig entschieden (vgl. § 72a Abs. 4 Satz 1 ArbGG; BAG, Beschluss vom 28. Februar 2008 – 3 AZB 56/07 – Rn. 15).
 
Vorinstanzen:
LAG Köln: 10 SLa 289/24 (Pressemitteilung des LAG / Volltext der Entscheidung)
ArbG Bonn: 2 Ca 345/23 (Pressemitteilung des ArbG / Volltext der Entscheidung)
Berlin, 13. November 2025. Der Westend Verlag, der die letzten vier Bücher von Prof. Dr. Ulrike Guérot verlegt hat, nimmt zur Kündigungsschutzklage unserer Autorin gegen die Universität Bonn heute in folgender Pressemitteilung Stellung. Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit als Grundlage von Publizistik und Verlagswesen liegen uns dabei besonders am Herzen.
 
Nach Auffassung zahlreicher Juristen sind die Urteile des Arbeitsgerichts Bonn (24. April 2024) und des Landesarbeitsgerichts Köln (30. September 2025) rechtlich angreifbar. Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsanwälte Tobias Gall (Berlin) und Christian auf der Heiden (Karlsruhe) sehen sich daher veranlasst, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts überprüfen zu lassen. Gegen das Urteil wurde eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Dabei geht es Frau Prof. Dr. Guérot vor allem darum, den Vorwurf einer angeblichen „arglistigen Täuschung“ gegenüber der Universität Bonn zurückzuweisen. Der Westend Verlag unterstützt Frau Prof. Dr. Guérot und ihre Rechtsvertretung in diesem Anliegen.
 
Die „Causa Guérot“ wurde bereits in nationalen und internationalen Medien ausführlich behandelt, unter anderem in einem Beitrag von Thomas Fazi: „Enemy of the State?“
 
In Reaktion darauf wurde die „Causa Guérot“ als Fallbeispiel in einen Bericht des Europarats aufgenommen. Das Committee on Political Affairs and Democracy in Straßburg bereitet derzeit eine Studie zum Thema „Strengthening freedom of expression: an imperative for the consolidation and development of democratic societies“ (AS/Pol (2025) 15, vom 19. Mai 2025) vor, die im Dezember 2025 veröffentlicht werden soll.
 
Eine Auswahl von Artikeln und Videos zum Fall Guérot findet sich unter www.ulrike-guerot.de in der Rubrik „Causa Guérot“. Dort wird auch ein Link bereitgestellt, der die als „Plagiate“ bezeichneten Zitierfehler transparent macht. Der Fall sollte im Sinne der Gleichbehandlung mit anderen bekannten Fällen verglichen werden, etwa mit dem von Prof. Frauke Brosius-Gersdorf. Entscheidend sollte dabei allein der rechtliche Maßstab sein, nicht die politische Haltung der Betroffenen.
 
Der Westend Verlag hat 2024 die empirische Studie Wer stört, muss weg von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel veröffentlicht. Sie untersucht Fälle, in denen Wissenschaftler in den letzten Jahren wegen vermeintlicher ideologischer Abweichungen von ihren Hochschulen entfernt wurden. Die Ergebnisse werfen grundlegende Fragen zur Freiheit von Forschung und Lehre in Deutschland auf. Der Verlag setzt sich gegen jede Einschränkung der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit in Deutschland ein – ein Anliegen, das durch aktuelle Studien gestützt wird. Laut dem Freiheitsindex 2023 (ZEIT/Allensbach) glauben nur rund 40 Prozent der Deutschen, ihre Meinung frei äußern zu können.
 
Der Westend Verlag möchte mit der Unterstützung der Nichtzulassungsbeschwerde von Frau Prof. Dr. Guérot ein Zeichen für Wissenschaftsfreiheit setzen und hofft, dass sich weitere Verlage diesem Anliegen anschließen. Markus J. Karsten erklärte dazu: „Wenn einzelne Zitierfehler, die weniger als zwei Prozent des Buchumfangs betreffen, bereits als Plagiate gewertet werden, müsste man den größten Teil populärwissenschaftlicher Literatur unter denselben Verdacht stellen.“
 
Markus J. Karsten
Verleger Westend Verlag
Die Rechtsanwälte von Prof. Dr. Ulrike Guérot äußern sich in folgender Pressemeldung ergänzend zu den juristischen Hintergründen:
 
Pressemitteilung
Nr. 1 im Verfahren Professor Dr. Guérot gegen Uni Bonn
der Rechtsanwälte auf der Heiden/Gall
vom 13. November 2025

Embargo: Mittwoch, 13. November 2025, 14:00 Uhr
 
 
Wissenschaftsfreiheit in Gefahr: Prof. Dr. Ulrike Guérot legt Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein
 
Berlin/Karlsruhe. Die Politikwissenschaftlerin Universitätsprofessor Dr. Ulrike Guérot hat gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln vom 16. Mai 2025 (Az. 10 SLa 289/24) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht (BAG) einlegen lassen. Die Mandantin der Rechtsanwälte Christian auf der Heiden und Tobias Gall hält die Zurückweisung ihrer Berufung für juristisch fehlerhaft und sieht darin auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit.
 
Das LAG Köln hatte die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Universität Bonn bestätigt und den Vorwurf des Plagiats im Bewerbungsverfahren als ausreichend für eine verhaltensbedingte Kündigung gewertet.
 
Die Rechtsanwälte von Prof. Guérot kritisieren, dass das LAG zentrale Fragen der akademischen Praxis und der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) völlig außer Acht gelassen habe. Stattdessen habe sich das Gericht ohne eigene Sachkunde als wissenschaftliches Fachgremium aufgespielt: Das LAG hat ohne Hinzuziehung externer Sachverständiger oder wissenschaftlicher Fachkunde selbst über die „Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis“ befunden.
 
Das Urteil des LAG stützt die Kündigung auf Plagiatsvorwürfe, deren tatsächlicher Anteil in den relevanten Werken – selbst nach den Feststellungen des LAG – weniger als 2 Prozent betrage. Die Anwälte von Prof. Guérot halten diese Schlussfolgerung, dass bereits eine derart geringe Quote eine Täuschung im Bewerbungsverfahren zur Professorin begründen soll, für juristisch unhaltbar und realitätsfern. Die Entscheidung ignoriere zudem, dass es sich bei den betroffenen Veröffentlichungen der renommierten Politikwissenschaftlerin nicht um klassische wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten, sondern um für ein breites Publikum gedachte politische Essays gehandelt habe.
 
Tobias Gall, Rechtsanwalt von Prof. Dr. Guérot: „Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ist in seinen Konsequenzen für die Wissenschaftsfreiheit hochproblematisch. Dass ein Gericht eine Kündigung einer Professorin für wirksam erachtet, allein auf Basis einer richterlichen Entscheidung, die sich ohne jede politologische Fachkunde in wissenschaftliche Bewertungsfragen einmischt und dabei die Verhältnismäßigkeit völlig aus dem Blick verliert, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar. Wir werden die Rechte unserer Mandantin konsequent vor dem Bundesarbeitsgericht verteidigen, um die notwendige Trennung zwischen juristischer Bewertung und wissenschaftlicher Freiheit wiederherzustellen. Das ist nicht nur im Interesse von Prof. Dr. Guérot, sondern aller, denen die Meinungs- und die Wissenschaftsfreiheit noch etwas bedeutet.“
 
Die Nichtzulassungsbeschwerde wurde fristgerecht von Rechtsanwalt auf der Heiden beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt eingelegt. Über die Wirksamkeit der Kündigung der Universität Bonn ist somit noch nicht rechtskräftig entschieden (vgl. § 72a Abs. 4 Satz 1 ArbGG; BAG, Beschluss vom 28. Februar 2008 – 3 AZB 56/07 – Rn. 15).
 
Vorinstanzen:
LAG Köln: 10 SLa 289/24 (Pressemitteilung des LAG / Volltext der Entscheidung)
ArbG Bonn: 2 Ca 345/23 (Pressemitteilung des ArbG / Volltext der Entscheidung)