Die „Wahrheit“ im Fall Nawalny

Von Rüdiger Suchsland – 23. Dezember 2020

Nichts ist klar, und alles ist möglich: … Der russische Staatspräsident gibt den Mord an seinem im Westen bekanntesten Oppositionspolitiker in Auftrag. Zugleich ordnet er auch noch an, dass dieser Mord mit einem international geächteten Kampfstoff ausgeführt wird, der schon bei anderen Anschlägen „nicht das Ergebnis hatte, das bei einem Mordanschlag beabsichtigt ist“ (Sahra Wagenknecht). Ein Kampfstoff, der aber vor allem, wenn er je nachgewiesen werden könnte, eindeutige Spuren zum FSB, dem russischen Geheimdienst, legen und damit auch unmittelbar auf den Kreml hindeuten würde. Nachdem dies gescheitert ist, lässt der Präsident zu, dass dem Opfer dieses Anschlages zunächst in einem russischen Krankenhaus das Überleben gesichert wird, es gelingt ihm während dieser Zeit nicht, die begonnene Tat an dem hilflos im Koma liegenden Opfer zu vollenden. Stattdessen erlaubt es der Präsident – oder weiß es jedenfalls nicht zu verhindern –, dass dieses Anschlagsopfer zwei Tage später nach Deutschland ausgeflogen wird, womit neben dem Überleben des Opfers auch geradezu sichergestellt ist, dass der von ihm zuvor eingesetzte Kampfstoff nachgewiesen werden kann. All dies geschieht genau in der finalen Phase der Debatte um die umstrittene russisch-europäische Gaspipeline Nord Stream 2 kurz vor Fertigstellung dieses Projekts und gerade mal vierzehn Tage nach erneuten und verschärften Sanktionsdrohungen gegen am Bau beteiligte Firmen durch den US-Außenminister und in Lobbydiensten stehende US-Senatoren. Die Tat verschafft damit den Gegnern der Pipeline politischen Rückenwind.

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Oligarchen scheffeln Billionen, US-Kongress speist Arbeitslose mit Almosen ab

Von Niles Niemuth – 23. Dezember 2020

Das 900-Milliarden-Dollar-Hilfspaket zur Bewältigung der Coronavirus-Krise, das am Montag vom US-Kongress verabschiedet wurde, erfüllt die Bedürfnisse, die die Gesellschaft angesichts der Pandemie hat, nicht im Geringsten. Wieder einmal zeigt sich das von den Interessen der Großkonzernen dominierte Zweiparteiensystem in den USA unfähig und gleichgültig gegenüber dem massenhaften Elend in der amerikanischen Gesellschaft.

https://www.wsws.org/de/articles/2020/12/23/pers-d23.html

Was verbergen die Eichmann-Akten in Argentinien?

Von Gaby Weber – 22. Dezember 2020

Gaby Weber über ihren Kampf zur Freigabe von Akten über den SS-Hauptsturmbannführer. Und ein womöglich gut gehütetes Geheimnis. Informationsfreiheit ist in Mode. Alle möglichen Regierungen, auch autokratische, schmücken sich gerne damit und erlassen wohlklingende Gesetze. Doch wenn dann doch mal ein vorwitziger Rechercheur auf den Gedanken verfällt, die Verwaltung zur Herausgabe eines Dokuments zu bewegen, heißt es meist: Finden-wir-nicht, Schutzfrist, Datenschutz oder Nationale Sicherheit. In Deutschland wird mit dem „Staatswohl“ abgeblockt (Ewig Geheim).

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Wissenschaftliche Dienste des Bundestages: Die Einschränkung der Nutzung öffentlicher Räume und Einrichtungen aufgrund von Meinungen zu BDS ist verfassungswidrig

Von der Redaktion – 21. Dezember 2020

Am 21. Dezember wurde eine Überprüfung der Anti-BDS-Bundestagsresolution durch die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages abgeschlossen. Das Fazit: Die Einschränkung der Nutzung von öffentlichen Räumen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen aufgrund von Meinungen zu BDS ist verfassungswidrig. Der Beschluss „stellt […] keine Grundlage dar, die eine solche Einschränkung rechtfertigen könnte.“ „Das ist ein herber Rückschlag für Felix Klein und alle, die das Thema BDS als Waffe gegen die Palästina-Solidarität – und somit auch gegen uns – benutzt haben“, erklärt Iris Hefetz für den Vorstand der Jüdischen Stimme. Dieser Sieg sei „nur ein Schritt, aber einer, dem noch viele weitere folgen können!“

Wir dokumentieren im Folgenden die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages:

Von Linken bis CDU: Mega-Koalition für Julian Assange

Von Harald Neuber – 21. Dezember 2020

Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen außer der AfD wollen sich in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe für die Freilassung des Journalisten und Gründers der Enthüllungsplattform WikiLeaks, Julian Assange, einsetzen. Die gemeinsame Initiative „von Abgeordneten aller demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag“ wurde am Montag mit einer Erklärung vorgestellt, die Telepolis dokumentiert. Die Autoren möchten der Erklärung zufolge „ein klares Zeichen setzen für den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit, die durch die drohende Auslieferung von Julian Assange (aus Großbritannien in die USA) gefährdet ist“. Unterzeichnet ist das Dokument von Sevim Dagdelen (DIE LINKE), Bijan Djir- Sarai (FDP), Frank Heinrich (CDU), Frank Schwabe (SPD) und Margit Stumpp (Bündnis 90/Die Grünen).

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Vor Bidens Amtsantritt: Anti-Russland-Kampagne wird hochgefahren

Von Bill Van Auken – 21. Dezember 2020

Vergangene Woche präsentierte sich die New York Times an der Spitze einer regelrechten Flut antirussischer Propaganda in den bürgerlichen amerikanischen Medien. Das Sprachrohr der Demokraten behauptet, Moskau sei für eine Cyberattacke auf die Computersysteme der Regierung der Vereinigten Staaten verantwortlich. Sämtliche Aussagen entbehrten jeder faktischen Grundlage. Dass die Kampagne einzig auf die Dämonisierung Russlands abzielt, verdeutlichte der Demokrat Dick Durbin am Donnerstag in einer Rede vor dem Senat. Der angebliche Hackerangriff, sagte er, war „eine faktische Kriegserklärung Russlands an die Vereinigten Staaten und das sollten wir sehr ernst nehmen“.

https://www.wsws.org/de/articles/2020/12/21/russ-d21.html

Was nützt alles Whistleblowing, wenn es auf Kosten des Whistleblowers geht?

Interview: Thomas Pany – 21. Dezember 2020

Experte Rainer Winters über die katastrophale Lage für deutsche Hinweisgeber. Was wird sich durch das neue „Hinweisgeberschutzgesetz“ ändern? Kommt da jetzt etwas Neues? Bis 2021 muss Deutschland die EU-Vorgaben zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht umgesetzt haben. Was wird da auf den Weg gebracht? Um die Wirkung, die Whistleblower auslösen können, anzudeuten, genügt es, die Namen Julian Assange, Chelsea Manning und Edward Snowden zu nennen. Sie haben die Sicht auf die US-Militärpolitik und deren Hintergründe verändert. Seit Snowden wird die Überwachung anders begriffen. Alle zusammen haben das Feld des investigativen Journalismus umgepflügt.

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Jahrespressekonferenz: Putin über Spiegel-„Enthüllungen“ zur angeblichen Vergiftung Navalnys

Von Thomas Röper – 18. Dezember 2020

Der Spiegel ist stolz auf seine angeblichen Enthüllungen zum Fall Navalny, dabei sind sie ausgesprochen plumpe Meinungsmache, wie wir gleich sehen werden. Putin wurde mit Fragen zu den angeblichen Enthüllungen des Spiegel konfrontiert und wir werden uns daher zunächst die Geschichte selbst noch einmal anschauen, dann sehen wir uns die Journalistenfragen und Putins Antworten an und schließlich schauen wir uns noch an, wie der Spiegel darüber berichtet hat.

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Fall Nawalny: CNN und Spiegel verschärfen antirussische Kampagne

Von Clara Weiss – 18. Dezember 2020

Am Montag veröffentlichten CNN und Der Spiegel in Zusammenarbeit mit Bellingcat und dem russischen Magazin The Insider ausführliche Reportagen über den angeblichen Giftanschlag auf den rechten russischen Oppositionellen Alexej Nawalny. Die Medien behaupten, die Mitglieder einer „Eliteeinheit des [russischen Inlandsgeheimdiensts] FSB“ identifiziert zu haben, die angeblich den Auftrag hatte, Nawalny mit dem Nervengift Nowitschok zu töten.

https://www.wsws.org/de/articles/2020/12/18/nawa-d18.html

Vier Jahrzehnte „Verfassungsschutz“-Skandal rechtskräftig beendet

Von RA Udo Kauß – 17. Dezember 2020


Nach vier Jahrzehnten geheimdienstlicher Überwachung des Rechtsanwalts Dr. Rolf Gössner und insgesamt 15 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig am 14. Dezember 2020 die Revision der beklagten Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen (BVerwG 6 C 11.18). Mit dieser Entscheidung bestätigt das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW aus dem Jahr 2018 in vollem Umfang. Auch wenn die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegen, so lässt sich jetzt schon sagen: Damit bleibt es auch in dritter und letzter Instanz dabei, dass die 38 Jahre währende geheimdienstliche Überwachung und Ausforschung des Rechtsanwalts, Publizisten und Bürgerrechtlers Rolf Gössner durch das beklagte Bundesamt für Verfassungsschutz unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war.