Von Justus Leicht – 19. Mai 2026
In einem Eilverfahren hat die antizionistische Organisation „Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost“ (JS) Ende April gegen das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Beschluss erwirkt, wonach sie vorerst nicht mehr als „gesichert extremistisch“ geführt werden darf.
Das Gericht gab dem Antrag nur für den bereits veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2024 statt – für künftige Berichte scheiterte die JS mangels ausreichender Eilbedürftigkeit bereits an formalen Hürden. Die Verfahrenskosten wurden hälftig geteilt.
Die 2003 gegründete „Jüdische Stimme“ ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin. Er gehört zum Dachverband „European Jews for a just Peace“. Laut seiner Satzung nimmt der Verein nur Jüdinnen und Juden als Mitglieder auf. Er will ihnen eine Plattform bieten, sich für Völkerverständigung und insbesondere für eine gerechte Friedenslösung im Gebiet Israel/Palästina einzusetzen. Dabei versteht er sich als antizionistisch und unterstützt die Israel-Boykott-Bewegung BDS (Boycott, Divestment and Sanctions).