Von Sylvie Weber – 18. September 2026
Unser Recht auf gesellschaftliche Teilhabe darf nicht unter Smartphone-Vorbehalt stehen. Ein Beitrag zur Sonderausgabe „KI und Digitalisierung“.
Dass Handy-Verkäufer gerne Handys verkaufen, ist verständlich. Warum sich aber fast alle Privatpersonen als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter der Smartphone-Industrie verstehen, kann nur noch mit einem kollektiven Wahn erklärt werden. „Was, du hast noch kein Smartphone? Aber das hat doch heute jeder!“ Noch gravierender als die verwunderten Blicke von Freunden und Verwandten ist der faktische Smartphone-Zwang, der inzwischen an immer mehr Stellen im öffentlichen Leben installiert wird. Ob Bahncard, Paketabholung oder Restaurantbesuch – fast nichts mehr geht „ohne“. Und wo Handyverweigerer nicht gleich – wie Hunde – „draußen bleiben“ müssen, werden ihnen zumindest allerlei Hürden in den Weg gelegt. Dies ist gerade für ältere Menschen und für politisch Bewusste, die ihre Daten lieber für sich behalten möchten, verheerend. Dabei hatten wir uns als Gesellschaft einmal darauf geeinigt, dass niemand wegen spezifischer Eigenschaften diskriminiert und ausgegrenzt werden darf. Die Autorin fordert, die neue Digitaltyrannei mit einer Offline-Bewegung zu bekämpfen. Ein Beitrag zur Sonderausgabe „KI und Digitalisierung“.
Stellen Sie sich kurz ein Leben ohne Smartphone und ohne Bankkarten vor: Sie möchten in einen Bus einsteigen, fummeln ihr Münzgeld aus der Hose und der Fahrer sagt: „Wir akzeptieren nur Kartenzahlung.“ Die Parkuhr nimmt keine Münzen mehr. Ihre Eltern bekommen ein Paket und stehen hilflos vor der verschlossenen DHL-Paketstation. Sie sitzen im Restaurant, und anstatt auf eine Speisekarte, starren sie auf einen schwarzweiß gemusterten Aufkleber auf der Tischplatte. Ihr Kind geht montags in die Schule und hat keine Hausaufgaben gemacht, da diese erst sonntags per Whatsapp-Nachricht vom Lehrer versandt wurden.
Willkommen in der Welt der Offliner und Digitalvermeider. Für sie ist der Alltag zunehmend schwieriger zu managen, da viele Dienstleistungen des täglichen Bedarfs nur noch online zu buchen sind und die analogen Alternativmöglichkeiten zunehmend und bewusst erschwert werden.
Der Publizist Heribert Prantl forderte 2025 in einer Kolumne die Erweiterung des 3. Artikels des Grundgesetzes „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ um „das Recht auf ein analoges Leben“:
„Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben darf nicht unter Smartphone-Vorbehalt stehen; die Nutzung der öffentlichen Infrastruktur auch nicht.“ (1)
Für ihn bedeutet Inklusion Zugänglichkeit, die nicht nur ein bautechnisches, sondern auch ein gesellschaftspolitisches Prinzip sein sollte. Ähnliches forderte eine Petition des Vereins „Digitalcourage e.V.“, das „Recht auf Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen“ (2). Seit Mai 2024 wurden über 70.000 Unterschriften gesammelt, die im Mai 2026 an Abgeordnete der Regierung und der Opposition übergeben wurden (3).