Wie der „Spiegel“ ein Kriegsverbrechen der USA verharmlost

Von Thomas Röper – 24. Juni 2026

Am ersten Tag des Irankrieges haben die USA eine Schule bombardiert und mindestens 160 Menschen, zumeist Schülerinnen, getötet. Der Spiegel hat dieses Kriegsverbrechen in einem langen Artikel verharmlost.

Dass die deutschen Medien trotz ihrer Antipathie gegen Donald Trump nichts weiter als Lautsprecher der US-Regierungspropaganda bleiben, kann man fast täglich beobachten. Ein besonders deutliches Beispiel war der Irankrieg, bei dem deutsche Medien lange gebraucht haben, um zumindest kleinlaut in Nebensätzen zuzugeben, dass dieser Krieg völkerrechtswidrig war. Selbst bei diesem Krieg der USA, unter dessen Folgen auch Europa und Deutschland massiv leiden, fällt es den deutschen Medien sehr schwer, die USA auch nur ein wenig zu kritisieren.

Das gilt besonders für das brutale Kriegsverbrechen vom 28. Februar, dem ersten Tag des brutalen amerikanisch-israelischen Angriffskrieges gegen den Iran, als die USA in der Stadt Minab eine Schule dem Erdboden gleich gemacht und dabei mindestens 160 Menschen, fast alles Schülerinnen, getötet haben. Dazu hat der Spiegel nun einen sehr langen Artikel mit der vielversprechenden Überschrift „Luftschläge auf iranische Grundschule – Haben die Amerikaner in Minab ein Kriegsverbrechen begangen?“ veröffentlicht.

Der Artikel ist sehr lang und wird mit 24 Minuten Lesezeit angegeben. Wer sich nach der vielversprechenden Überschrift aber eine Antwort auf die Frage aus der Überschrift erhofft, ob dieser Angriff ein Kriegsverbrechen der USA war, der wird enttäuscht, denn dazu schreibt der Spiegel in dem langen Artikel nur Folgendes:

„Die Schwelle für Kriegsverbrechen liegt im humanitären Völkerrecht hoch. Ein Angriff auf ein ziviles Objekt gilt erst dann als Kriegsverbrechen, wenn er wissentlich erfolgt. »Die US-Armee müsste die Schule gezielt und in dem Wissen angegriffen haben, dass es sich um eine Schule handelt«, sagt die Oxford-Professorin für Globale Sicherheit Janina Dill. Ein Kriegsverbrechen setzt belegbaren Vorsatz voraus – genauer: das Wissen um den zivilen Status des Ziels. Dieser Nachweis ist schwer zu führen. Doch das bedeutet nicht, dass der Angriff rechtlich sauber war. Bei einem vorgeplanten Angriff auf ein Gebäude besteht in der Regel kein Zeitdruck. Umso gründlicher hätte geprüft werden müssen, ob die Informationen aktuell waren – und ob Hinweise auf eine zivile Nutzung übersehen wurden.“

Das zeigt anschaulich, wie parteiisch der Spiegel ist, denn so hohe Maßstäbe legt er beispielsweise in der Ukraine nicht an. Da ist für den Spiegel jede beschädigte Schule ein russisches Kriegsverbrechen, sogar dann, wenn dort gar keine russischen Geschosse eingeschlagen sind, sondern fehlgeleitete ukrainische Abwehrraketen, denn der Spiegel unterstellt Russland – im Gegensatz zu Israel und den USA – immer Vorsatz.

Aber man muss vor den Spiegel-Leuten den Hut ziehen, denn in Propaganda sind sie wahre Meister. Dieser Spiegel-Artikel ist sehr lang und auch sehr emotional und mit viel Empathie für die Opfer geschrieben, was dem unbedarften Leser natürlich eine gewisse Neutralität vorgaukeln soll, die es in dem Artikel jedoch nicht gibt.

Einleitend habe ich geschrieben, dass die deutschen Medien lange gebraucht haben, um zumindest kleinlaut in Nebensätzen zuzugeben, dass der Irankrieg völkerrechtswidrig war. Das gilt immer noch, denn in diesem Artikel schreibt der Spiegel dazu beispielsweise:

„Dass die USA und Israel mit ihren Luftschlägen gegen Iran gegen das Völkerrecht verstoßen haben, gilt vielen Juristinnen und Juristen als eindeutig.“

Die Worte „Krieg“ oder gar „Angriffskrieg“ sucht man hier vergeblich, stattdessen spricht der Spiegel verharmlosend von „Luftschlägen“, weil das besser klingt als „Bombardierung“ oder gar „Krieg“. Und dass der Krieg ein Verstoß gegen das Völkerrecht war, sagt der Spiegel nicht selbst, dazu fehlt den Autoren anscheinend der Mut, stattdessen zitieren sie lieber Juristen, um sich diese Aussage auf keinen Fall zu eigen zu machen.

Beim Ukraine-Krieg gibt es diese Zurückhaltung natürlich nicht.

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