Was Assange bei Auslieferung droht: Mutmaßlicher WikiLeaks-Whistleblower Schulte zu 40 Jahren Haft verurteilt

Von Oscar Grenfell – 4. Februar 2024

In einem brutalen Akt staatlicher Rache wurde der mutmaßliche WikiLeaks-Whistleblower Joshua Schulte am Donnerstag wegen angeblicher Verstöße gegen das US-Spionagegesetz (Espionage Act) und Vergehen gegen die „nationale Sicherheit“ zu 40 Jahren Haft verurteilt. Der 35-Jährige wurde 2022 der Übermittlung von Dokumenten an WikiLeaks, die die Hacking- und globalen Spionageoperationen der Central Intelligence Agency (CIA) aufdeckten, für schuldig befunden.

Im Fall von Schulte zeigt sich eine Verschärfung des anhaltenden Krieges gegen den Journalismus und Whistleblower. Der Computerexperte wurde praktisch als Terrorist angeklagt und verurteilt. Seine Freiheitsstrafe ist vergleichbar mit der von Personen, die schwerster Verbrechen für schuldig befunden wurden.

Abgesehen von Motiven der Rache, die in Schultes Fall eine Rolle spielen, wird an ihm ein Exempel statuiert. Vor dem Hintergrund des von Israel verübten und von den USA unterstützten Völkermords im Gazastreifen, der Vorbereitungen für umfassendere Kriege und der Unterdrückung demokratischer Rechte ist seine Verurteilung eine Botschaft, dass jeder, der die Verbrechen des Militärs und der Geheimdienste aufdeckt, wie in Saudi-Arabien oder einer anderen von den USA unterstützten Diktatur behandelt werden wird.

In erster Linie ist das Urteil ein Hinweis darauf, was die amerikanische Regierung mit dem WikiLeaks-Herausgeber Julian Assange vorhat, dem die Auslieferung aus Großbritannien an die USA droht.

Das Urteil ist umso bemerkenswerter, als die Beweislage gegen Schulte, der seine Unschuld beteuert, hauchdünn ist. Die Zweifel an seiner Schuld waren so substanziell, dass sich die Geschworenen in einem ersten Prozess gegen Schulte im Jahr 2020 nicht auf die Anklagepunkte im Zusammenhang mit dem Espionage Act und der nationalen Sicherheit einigen konnten. Der Prozess wurde wegen schwerwiegender Verfahrensfehler zu einem sogenannten „Fehlprozess“ („mistrial“) erklärt.

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