Von Olli Garch – 29. August 2026
Jetzt greift der Staat sogar nach dem intimsten Rückzugsraum der Bürger: dem Arztzimmer! Dobrindts Geheimdienstreform soll das heimliche Betreten von Praxen sowie die Überwachung von Telefonen, E-Mails und vertraulichen Gesprächen ermöglichen – Rechte von Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten genießen dabei keinen Schutz mehr.
Innenminister Alexander Dobrindt will Verfassungsschutz (VS) und Bundesnachrichtendienst (BND) zu „echten Geheimdiensten“ ausbauen. Seine Pläne bedeuten einen Rückfall in totalitäre Zeiten – eben weil sie fast unbegrenzte Machtbefugnisse vorsehen. Die Dienste sollen nicht mehr nur Informationen beschaffen, sondern selbst zu Akteuren werden. Dazu gehört nunmehr sogar die dreiste Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht – infolge der vorgesehenen Befugnis, Gespräche in “nicht öffentlich zugänglichen Räumen” heimlich mitzuhören und aufzuzeichnen. Diese erstreckt sich nämlich auch auf Arztpraxen. Während Rechtsanwälte, Geistliche, Journalisten und Bundestagsabgeordnete weiterhin den grundsätzlichen sogenannten “absoluten Schutz” vor nachrichtendienstlicher Überwachung genießen sollen (zumindest einstweilen noch, bis der Linksstaat irgendwann absehbar auch hier Aufweichungen vornimmt!), gilt dieser Vertrauensschutze für Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und andere Heilberufe nur relativ. Zwar sollen ihre “Verschwiegenheitsinteressen” bei einer Entscheidung besonders berücksichtigt werden; eine Überwachung bleibt – nach einer innerbehördlichen “Abwägung” jedoch möglich.
Gegen diese alptraumhaften Entwicklungen schlagen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die deutsche Apothekerschaft nun Alarm. Die KBV hält diese Unterscheidung zwischen den Ärzteberufen und den übrigen Berufsgruppen mit besonderen Geheimschutz für verfassungsrechtlich nicht begründbar und verwies darauf, dass Gesundheitsdaten ebenso sensibel seien wie Informationen, die Menschen Rechtsanwälten oder Geistlichen anvertrauen. Nach Einschätzung der KBV könnten auf Grundlage des Entwurfs etwa Anamnesegespräche oder Therapiesitzungen aufgezeichnet werden und Nachrichtendienste heimlich Praxisräume betreten, um dort Abhörgeräte zu installieren. Das Vertrauen zwischen Patienten und medizinischem Personal sei jedoch eine elementare und ganz wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung. Patienten müssten daher sicher sein können, dass Angaben zu Erkrankungen, psychischen Problemen, Suchtverhalten oder persönlichen Lebensumständen vertraulich bleiben, hieß es weiter. Entstehe der Eindruck, der Staat könne mithören, könnten Betroffene wichtige Informationen zurückhalten oder ganz auf eine Behandlung verzichten.