Schon die Weitergabe von öffentlich zugänglichen Infos ist in Deutschland Spionage

Von Thomas Röper – 19. November 2022

Deutsche Medien melden, dass ein Reserveoffizier der Bundeswehr wegen Spionage für Russland zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Worum es dabei ging und warum das ein politisch motiviertes Urteil ist. – Der Spiegel berichtet in einem Artikel mit der Überschrift „Spionage für Russland – Gericht verhängt Bewährungsstrafe gegen Reserveoffizier der Bundeswehr“ über die Verurteilung des „russischen Spions“. Allerdings ist der Spiegel-Artikel recht kurz und er enthält kaum Angaben zu dem Fall. In der Einleitung des Artikels erfährt der Leser: „Ein 66-jähriger Ex-Reserveoffizier soll jahrelang Informationen an Russland weitergegeben haben – über Reservisten, EU-Sanktionen und den Cyberbereich. Nun wurde er zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.“ Das klingt natürlich nach einem handfesten Fall von Spionage, zumal man in dem Spiegel-Artikel auch erfährt: „Der inzwischen entlassene Mann aus Erkrath bei Düsseldorf habe dem russischen Geheimdienst GRU jahrelang Informationen geliefert – unter anderem über das Reservistenwesen der Bundeswehr, die Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen Russland und den Cyberbereich. Er sei getrieben gewesen von einer »extrem russlandfreundlichen Einstellung und dem Drang, sich bei russischen Militärangehörigen beliebt und wichtig zu machen«, sagte der Vorsitzende Richter. Dabei habe er in Kauf genommen, den Interessen der Bundesrepublik und der USA zu schaden.“ Informationen „über das Reservistenwesen der Bundeswehr“ und aus dem „Cyberbereich“ an ein anderes Land zu liefern, ist in der Tat Spionage, wenn es sich um geheime Informationen handelt. Dass der „Spion“ dabei bewusst in Kauf genommen hat, den Interessen der Bundesrepublik Deutschland und der USA zu schaden, ist in unseren Tagen ebenfalls unverzeihlich. Der Spiegel-Leser ist also zu recht erbost, wenn er so etwas liest. Worum es tatsächlich geht, erfährt der Spiegel-Leser erst im letzten Absatz des Artikels: […] „Der Verteidiger des Deutschen hatte einen Freispruch gefordert. Keine der weitergegebenen Informationen seien geheim gewesen, sondern alles öffentlich zugänglich. Die Versendung der Dokumente an einen russischen Militärattaché hatte der Angeklagte umfassend eingeräumt.“ Im Klartext: Das „Verbrechen“ des Verurteilten besteht darin, öffentlich zugänglich Informationen an einen Mitarbeiter der russischen Botschaft weitergegeben zu haben. Nichts von dem, was der Mann weitergegeben hat, war geheim! Es ist also – in den Augen dieses deutschen Gerichts – bereits strafbare Spionage, wenn Sie etwas im Netz finden und das per Mail an einen Mitarbeiter der russischen Botschaft weiterschicken. Und wenn Sie dann auch noch eine „extrem russlandfreundlichen Einstellung“ haben, stehen Sie mit einem Bein im Knast.

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