Osnabrücker Erlass für Krieg gegen Russland

Von Johannes Stern – 2. Mai 2024

Der Osnabrücker Erlass, den Verteidigungminister Pistorius am Dienstag unterzeichnete und der am 1. Mai in Kraft trat, verfolgt ein zentrales Ziel: Deutschland trotz seiner Verbrechen in zwei Weltkriegen wieder kriegstüchtig zu machen und auf Krieg gegen Russland vorzubereiten.

Bereits Anfang des Jahres hatte Pistorius in mehreren Interviews erklärt, dass Deutschland in den „nächsten drei bis fünf Jahren“ bereit sein müsse, einen direkten Krieg gegen die Atommacht Russland zu führen. Der Erlass soll die Grundlagen dafür schaffen.

„Mit diesem Erlass richten wir die Spitzengliederung und die Führungsorganisation des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr weiter auf eine kriegstüchtige Bundeswehr der Zeitenwende aus“, heißt es in der von Pistorius unterzeichneten Verordnung. Zu den wichtigsten Elementen des Erlasses, gehört die Schaffung einer zentralen Führungsstruktur („Planung und operative Führung aus einer Hand“) und die Etablierung von Prozessen, die „sich maßgeblich an den Faktoren Schnelligkeit, Informationsüberlegenheit und Belastbarkeit orientieren“.

Dabei beruft der Generalinspekteur u.a. einen Militärischen Führungsrat (MFR) ein, „um gemeinsame Angelegenheiten der Streitkräfte von grundsätzlicher Bedeutung zu erörtern“ und „eine streitkräftegemeinsame militärische Willensbildung“ sicherzustellen.

Das bedeutet nichts weniger als die Rückkehr des Generalstabs, der nach der verbrecherischen Rolle der deutschen Militärführung in den beiden Weltkriegen verboten worden war. Nun wird er wieder etabliert und die zivile Kontrolle über die Armee beseitigt.

Der Erlass lässt keinen Zweifel daran, dass die herrschende Klasse entschieden hat, wieder umfassend Krieg zu führen und dabei massenhaft junge Menschen als Kanonenfutter für ihre imperialistischen Interessen zu verheizen.

So müsse die „Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte“ sichergestellt werden. Hierzu zähle auch die „Herstellung der Bereitschaft im Fall einer Aktivierung der Wehrpflicht, ob durch Erklärung des Verteidigungsfalls oder im Rahmen einer politischen Entscheidung im Grundbetrieb“.

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