Nach dem „Tusk-Putsch“: Die EU stellt Verfahren gegen Polen ein und gibt Gelder frei

Von Thomas Röper – 6. Mai 2024

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, sie werde das Verfahren gegen Polen einstellen, weil „kein klares Risiko mehr für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit“ bestehe. Diese Erklärung zeigt, was Recht und Gesetz und sogar Verfassungen in der EU noch wert sind: Rein gar nichts.

Die EU-Kommission will das seit sechs Jahren laufende Verfahren gegen Polen wegen angeblicher Verstöße gegen die Regeln der Rechtsstaatlichkeit einstellen. Es bestehe „kein klares Risiko mehr für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit“, erklärte die Kommission. „Der heutige Tag markiert den Beginn eines neuen Kapitels für Polen“, schrieb EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf X (vormals Twitter). Für Polen sei das ein „wichtiger Durchbruch“, schrieb von der Leyen und gratulierte der pro-europäischen Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk. Damit steht der Freigabe aller von der EU eingefrorenen Milliarden für Polen nichts mehr im Wege.

Ich habe im Januar in einem Artikel über den Regierungswechsel in Polen berichtet, den ich aufgrund der Verstöße der Regierung Tusk gegen polnische Gesetze und sogar die polnische Verfassung nur als „Tusk-Putsch“ bezeichnen kann. Als das polnische Verfassungsgericht die Methoden von Tusk als verfassungswidrig eingestuft hat, hat die Tusk-Regierung mit einem Kommuniqué reagiert, in dem es hieß, dass das Urteil der Verfassungsgerichts „keine rechtliche Bedeutung“ habe und das Gericht selbst „nicht unabhängig und unparteiisch“ sei. Mit anderen Worten: Gesetze und Verfassung interessieren die Tusk-Regierung nicht.

So funktioniert der Rechtsstaat nach Meinung des pro-europäischen Donald Tusk. Und diese Methoden haben die EU-Kommission nun dazu gebracht, Polen zu konstatieren, dass „kein klares Risiko mehr für einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit“ bestehe.

Die EU-Kommission hätte nicht offener zeigen können, dass es bei dem Verfahren gegen Polen (und auch gegen Ungarn) nie um Probleme mit dem Rechtsstaat ging, sondern nur um politischen Gehorsam. Die alte polnische und die aktuelle ungarische Regierung legen sich vor allem bei den Themen LGBT und Massenmigration quer – und für diesen politischen Ungehorsam wurden sie von der EU-Kommission bestraft.

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