Von Marcus Klöckner – 27. April 2026
Boris Pistorius äußerte sich am Wochenende zur Regel im neuen Wehrdienstgesetz, wonach sich Männer im Alter von 17 bis 45 Jahren bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung erteilen lassen müssen. Der Verteidigungsminister sprach davon, die Regelung sei „seit Beginn des Gesetzgebungsverfahrens niemandem aufgefallen“. „Weder mir oder meinem Haus noch dem Kabinett oder dem Parlament – und auch den Medien erst später. Wenn so ein Fehler auftritt, gilt es, so schnell wie möglich für Klarheit zu sorgen: Wir haben dies per Erlass und Allgemeinverfügung getan.“ Also, alles gut? Nein, das eigentliche Problem ist nicht gelöst. Die Regelung kann jederzeit scharfgestellt werden, sobald eine allgemeine Wehrpflicht wieder eingeführt wird – und im Spannungs- und Verteidigungsfall gilt sie ohnehin. Die Existenz der Regelung ist für eine freie Gesellschaft eine Zumutung (siehe zum Thema auch: Alles wieder ruhig um das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz).
Kein Mensch darf gegen seinen Willen gezwungen werden, einen anderen Menschen zu töten. Er darf auch nicht in eine Situation gebracht werden, in der er gezwungen ist, sich selbst töten zu lassen. Beides aber wird zur Realität, wenn ein Staat einen Menschen gegen seinen Willen in eine Uniform steckt und ihn zwingt, in einem Krieg an die Front zu gehen. Das ist meine feste Überzeung!
Warum ist es notwendig, diese Selbstverständlichkeit im Zusammenhang mit dem neuen Wehrdienstgesetz anzusprechen? Das eine hat doch nichts mit dem anderen zu tun. Oder doch?
Die Erfahrung lehrt: Der Schrecken muss von seinem Ende her gedacht werden. Das Parlament strebt Deutschlands Kriegstüchtigkeit an. Ohne Unterlass ist von einem möglichen Krieg zwischen Russland und der NATO die Rede. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hat gerade gesagt, an der Einführung der Wehrpflicht „führt kein Weg dran vorbei“