Haftbefehl gegen Netanjahu untergräbt deutsche Kriegspropaganda

Von Peter Schwarz – 23. Mai 2024

Der Antrag des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu und Joav Gallant zu erlassen, ist ein schwerer Schlag gegen die verlogene Kriegspropaganda der deutschen Regierung. Khan wirft dem israelischen Regierungschef und seinem Verteidigungsminister schwere Kriegsverbrechen gegen die palästinensische Bevölkerung vor.

Die Bundesregierung, die die Unterstützung Israels zur deutschen „Staatsräson“ erklärt hat, hat diese Verbrechen gerechtfertigt, Israel Waffen dafür geliefert und tut das auch weiterhin. Sie verleumdet jeden als Antisemiten, der die israelischen Kriegsverbrechen anprangert, und unterdrückt Proteste dagegen mit brutaler Gewalt.

Sowohl die israelische wie die US-Regierung, die die Autorität des Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkennen, haben die Haftbefehle aufs Übelste denunziert. Für die deutsche Regierung ist das ein Problem. Deutschland gehört zu den 123 Vertragsstaaten, die das Römische Statut des IStGH unterzeichnet haben. Es ist nach Japan der wichtigste Geldgeber des Gerichts.

Angesichts der bestialischen Verbrechen, die der deutsche Imperialismus im Zweiten Weltkrieg begangen hat, versucht er seine Rückkehr zu Militarismus und Großmachtpolitik mit einer Aura der Legalität zu bemänteln. Die Bundesregierung hat sich wiederholt auf den Strafgerichtshof berufen, um ihre Außenpolitik zu rechtfertigen. So begrüßte Bundesjustizminister Marco Buschmann noch vor einem Jahr einen internationalen Haftbefehl gegen Wladimir Putin und erklärte, man werde den russischen Präsidenten sofort festnehmen, falls er deutsches Territorium beträte.

Bestätigt das Gericht die Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant, was Juristen für wahrscheinlich halten, wäre Deutschland vertraglich verpflichtet, die beiden zu verhaften, sobald sie deutsches Staatsgebiet betreten. Natürlich würde es das niemals tun. Doch missachten Regierung und Justiz die Haftbefehle, wäre der „politische Schaden“ gravierend, wie der Stern konstatiert: „Mit dieser Weigerung würde Deutschland die Autorität des Gerichts derart untergraben, dass es vermutlich künftig keine größere Relevanz mehr hätte.“

Nicht nur die Autorität des Gerichts würde Schaden nehmen, sondern auch die ohnehin lädierte Glaubwürdigkeit der Bundesregierung. Schon jetzt wachsen die Protestcamps und der Widerstand gegen den Genozid in Gaza trotz Einschüchterung und Repression. Setzt sich die Bundesregierung offen über internationales Recht hinweg und missachtet einen Haftbefehl gegen einen von ihr unterstützten Regierungschef, während sie Haftbefehle gegen politische Gegner begrüßt, würde dies ihre verlogene Propaganda weiter untergraben.

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