Von Natalia Blinowa – 28. Juli 2026

Der sogenannte Internationale Strafgerichtshof war seit seiner Gründung eine sehr umstrittene Veranstaltung. Nun scheinen der Skandal um den Chefankläger und die offene Doppelmoral der Staaten des Westens das faktische Ende dieser Institution einzuläuten.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) wurde vor etwa 20 Jahren als Machtinstrument des Westens gegründet, wie seine Geschichte klar zeigt. In den letzten Jahren hat der IStGH seine Autorität eingebüßt, weil es allzu offensichtlich wurde, dass es dem Gerichtshof nicht um Rechtsprechung sondern um die Durchsetzung der politischen Ziele des Westens geht.
Das begann mit dem Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Putin, den der Gerichtshof gar nicht hätte ausstellen dürfen, weil weder die Ukraine noch Russland Mitglieder des Römischen Statuts sind, der Gerichtshof für den Krieg in der Ukraine also gar nicht zuständig ist. Hinzu kommt die brisante Entstehungsgeschichte des Haftbefehls selbst.
Seine Fortsetzung fand der moralische Niedergang der Autorität des IStGH mit der Ausstellung des Haftbefehls gegen den israelischen Premierminister Netanjahu und der Tatsache, dass die Staaten des Westens diesen Haftbefehl kurzerhand ignorieren, obwohl sie als Mitglieder des Römischen Statuts verpflichtet sind, ihn umzusetzen.
In letzter Zeit hat auch noch der Skandal um den Chefankläger des IStGH Schlagzeilen gemacht, dem sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden und der deswegen suspendiert wurde.
In der TASS ist ein Artikel erschienen, der die Gründe für den Niedergang des IStGH aufzeigt und den ich übersetzt habe. […]
Tag der Abrechnung für den Gerichtshof: Wer und was den IStGH lähmt
Natalia Blinowa erklärt, warum der Internationale Strafgerichtshof im Grunde ein Paria ist.
Am 24. Juli wurde der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) gleich mehrfach an seine eigene Sterblichkeit erinnert.
Die Versammlung der Vertragsstaaten des Römischen Statuts, die im UN-Hauptquartier in New York tagte, suspendierte Ankläger Karim Khan und befand ihn eines „schweren Fehlverhaltens und einer Verletzung seiner Pflichten“ sowie, um es deutlich zu sagen, der sexuellen Belästigung von Untergebenen für schuldig. Am selben Tag kündigte Venezuela seinen Austritt aus dem IStGH an. Anderthalb Wochen zuvor hatte Washington angekündigt, seine Kampagne gegen den Gerichtshof auszuweiten und seine Entschlossenheit erklärt, diplomatischen Druck auf die verbleibenden Mitgliedstaaten auszuüben.
Für eine Institution, die die Starken der Welt einst zum Inbegriff supranationaler Gerechtigkeit erheben wollten, ist die Situation tragikomisch geworden, denn für das Gericht, das Politiker, Militärs und Rebellen in Schuldige und Unschuldige einteilen sollte, ist der Tag der Abrechnung gekommen.
Jedoch lässt sich die Krise des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) nicht auf einen einzigen Skandal reduzieren.
Gerechtigkeit mit Ausnahmen
Der Gerichtshof, der der Welt globale Gerechtigkeit versprach, hat es nicht geschafft, weltweite Anerkennung zu erlangen.
Das Römische Statut, die Charta, die die Befugnisse des Gerichtshofs und die von ihm zu bestrafenden Verbrechen definiert, hat 125 Vertragsstaaten. Alle modernen Supermächte, also Russland, China und die USA, und eine Reihe weiterer einflussreicher Länder, darunter Indien und Israel, haben sich diesem System jedoch nicht angeschlossen. Der IStGH hat keine eigene Polizei und die Vollstreckung seiner Urteile hängt allein vom Willen der nationalen Regierungen ab. Das Ergebnis ist eine Konstruktion, die auf dem Papier global ist, in ihrer Zusammensetzung aber einem Club gleicht und ansonsten in allem freiwillig ist.
Anfang der 2000er-Jahre konnte man die Schwäche des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit seinem jungen Alter, er wurde 2002 gegründet, und der Komplexität der damals bearbeiteten Fälle erklären, die vorwiegend Bürgerkriege und Staatsstreiche in afrikanischen Ländern betrafen. Nachdem der IStGH jedoch versucht hatte, seine „globale“ rechtliche Logik auf die Staaten des kollektiven Westens auszudehnen, zeigte sich, dass diese „Globalität“ ihre Grenzen hat.