Aktion gestartet wegen menschenverachtender EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen

Von Peter F. Mayer – 13. April 2026

2025 wurde Hüseyin Doğru, Gründer von red-Media, von der EU-Kommission sanktioniert – ohne jegliches Gerichtsverfahren. Für Brüssel gilt er als „russische hybride Bedrohung“. Doğru war der erste in der EU lebende Journalist, der unter dieses Sanktionsregime gestellt wurde.

Die Sanktionen der EU sind seit jeher illegal, da gemäß Völkerrecht Sanktionen einen Beschluss des UN-Sicherheitsrates erfordern. Die EU hat in den letzten beiden Sanktionsrunden mit Sanktionen gegen einzelne Personen und EU-Bürger noch einen weiteren Schritt in den legalen Abgrund gemacht. Diese Praxis verstößt gegen grundlegende europäische und internationale Rechtsgrundsätze, darunter:

  • Unschuldsvermutung
  • Recht auf ein faires Verfahren
  • Recht auf Anhörung vor der Bestrafung
  • Gewaltenteilung (Exekutive als Richter)
  • Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit des Rechts
  • Verhältnismäßigkeit
  • Wirksamer gerichtlicher Schutz
  • Meinungs- und politische Meinungsfreiheit
  • Schutz des Eigentums ohne ordentliches Verfahren

Diese Rechtsgüter, die die Institutionen der EU verletzen, werden garantiert durch:

  • Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union
  • Die Europäische Menschenrechtskonvention
  • Die Charta der Vereinten Nationen
  • Allgemeine Grundsätze des Völkerrechts

Menschenrechtsorganisationen starten Aktion 

Am 12. April 2026 haben nun die Menschenrechtsorganisation United for Freedom (UFF) und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL) gemeinsam eine Email-Aktion an die Bundeswirtschaftsministerin, den Bundesfinanzminister, den Deutschen Journalisten-Verband und an Amnesty International in Deutschland wegen der EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru gestartet.

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