Von Michael Hollister – 12. Juli 2026
Es gibt Kontrollen, die von einer Mehrheit abgelehnt wurden, aber trotzdem eingeführt wurden. Ein seltsamer Vorgang. Geschehen gerade jetzt im EU-Parlament … (cm)
Am 9. Juli 2026 stimmte eine Mehrheit des Europäischen Parlaments gegen die sogenannte Chatkontrolle – eine Ausnahmeregelung, die es Anbietern wie Google, Meta und Microsoft erlaubt, private Nachrichten automatisiert und ohne konkreten Verdacht auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu durchsuchen. 314 Abgeordnete lehnten die Ratsposition ab, 276 stimmten dafür, 30 enthielten sich. Demokratisch betrachtet war die Sache eindeutig: eine klare Mehrheit der abgegebenen Stimmen war dagegen.
Die Chatkontrolle trat trotzdem in Kraft. Bis April 2028, zwei volle Jahre.
Das ist kein Fehler und kein Irrtum. Es ist das Ergebnis eines Verfahrens, das genau so konstruiert war. Ein Verfahren, das die Beweislast umkehrte, das Timing auf den letzten Sitzungstag vor der Sommerpause legte und ein bereits zweimal abgelehntes Vorhaben durch die Mechanik einer absoluten Mehrheitsanforderung zum Gesetz machte – obwohl die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten dagegen stimmte.
Es war nicht das erste Mal. Am 26. März 2026 hatte das Parlament die Verlängerung der Übergangsregelung mit 311 zu 228 Stimmen abgelehnt. Schon im November 2023 hatte es im Kontext der dauerhaften CSA-Verordnung eine fraktionsübergreifende Absage an das anlasslose Scannen privater Kommunikation beschlossen – ein anderes Verfahren, aber dieselbe Grundsatzfrage. Dreimal Nein zum anlasslosen Scannen – und trotzdem Gesetz. Ein Vorgang, der Fragen aufwirft, die weit über die Chatkontrolle hinausreichen.
Wer verstehen will, wie Gesetze in der Europäischen Union zustande kommen, die das Parlament ausdrücklich nicht wollte, findet hier einen Präzedenzfall. Und wer verstehen will, wem diese Gesetze nützen, muss eine Frage stellen, die in der öffentlichen Debatte seltsam selten vorkommt: Warum setzen sich ausgerechnet die größten Datenkonzerne der Welt dafür ein, private Nachrichten auf eigene Kosten durchsuchen zu dürfen – wenn ihnen das angeblich keinen Nutzen bringt?
Konkret erlaubt die Chatkontrolle 1.0 den Betreibern von Messengern, E-Mail-Diensten und Cloud-Speichern, die Nachrichten, Bilder und Videos ihrer Nutzer automatisiert zu durchsuchen – ohne richterlichen Beschluss, ohne konkreten Verdacht, ohne dass der betroffene Nutzer jemals etwas davon erfährt. Das digitale Briefgeheimnis von 450 Millionen Europäern steht zur Disposition – und die offizielle Begründung lautet: Kinderschutz.
Dieser Artikel zeichnet nach, wie das Ergebnis zustande kam. Und er stellt die Fragen, die es aufwirft.