Zunächst abgelehnt, jetzt zugelassen: Neue Wendung im Verfahren gegen Bill Gates in Leeuwarden

Von uncut.news.ch – 16. Oktober 2026

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Das Zivilverfahren gegen Bill Gates im niederländischen Leeuwarden hat eine bemerkenswerte Wendung genommen. Nach zwei juristisch begründeten Einwänden des Rechtsanwalts Peter Stassen hat das Gericht Noord-Nederland am 14. Oktober entschieden, mehr als drei Stunden eidesstattlich abgegebener Sachverständigenaussagen doch noch als Beweismittel zuzulassen. Damit erhält das aussergewöhnliche Verfahren wenige Tage vor der nächsten Verhandlung eine neue Dynamik.

Sieben Kläger gegen Bill Gates und weitere prominente Beklagte

Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen sieben Menschen, die nach eigenen Angaben durch COVID-19-Impfungen schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben. Sie machen eine Reihe prominenter Persönlichkeiten und Institutionen persönlich haftbar, darunter Microsoft-Mitbegründer Bill Gates, Pfizer-Chef Albert Bourla, den ehemaligen niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte, den niederländischen Staat sowie dreizehn weitere Beklagte aus Politik, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft.

Bei der Klage handelt es sich nicht um eine Sammelklage, sondern um ein Zivilverfahren wegen einer behaupteten unerlaubten Handlung. Damit steht theoretisch auch das Privatvermögen der persönlich beklagten Personen auf dem Spiel.

Die Argumentation der Kläger geht weit über mögliche Impfschäden hinaus. Sie vertreten die Auffassung, COVID-19 sei keine tatsächliche Pandemie gewesen, sondern ein inszeniertes Projekt. Die mRNA-Impfstoffe bezeichnen sie in ihren Schriftsätzen als biologische Waffen.

Für den 22. Oktober ist in Leeuwarden die erste inhaltliche Verhandlung vorgesehen, bei der die Gegenseite formell Stellung nehmen muss.

Fiona Rose Diamond erläuterte den Kurswechsel des Gerichts in einem Beitrag auf X. […]

Gericht wollte Videoaussagen zunächst ausschliessen

Ein zentraler Streitpunkt war bislang die Frage, ob die vollständigen Videoaussagen der von den Klägern benannten Sachverständigen überhaupt Bestandteil der Gerichtsakten werden dürfen.

Das Gericht hatte ursprünglich entschieden, diese Aufzeichnungen nicht als Beweismittel zuzulassen. Rechtsanwalt Peter Stassen widersetzte sich dieser Entscheidung mit zwei juristischen Einwänden. Auf einen ersten formellen Einspruch folgte am 1. Oktober eine ergänzende Eingabe.

Stassen berief sich dabei ausdrücklich auf Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der das Recht auf ein faires Verfahren garantiert. Seine Argumentation: Wenn ein Gericht sich weigert, vorgelegte Beweismittel zur Kenntnis zu nehmen, werde damit ein grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip infrage gestellt.

Am 14. Oktober revidierte das Gericht seine ursprüngliche Entscheidung. Die eidesstattlichen Aussagen von vier Sachverständigen werden nun doch in die Gerichtsakten aufgenommen.

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