Von Peter Nowak – 1. April 2022
In einigen Bundesländern wird das öffentliche Verwenden des „Z“-Symbols verfolgt. Wird mit zweierlei Maß gemessen? – „Personen, die das verfassungsfeindliche Symbol ‚Z‘ in der Öffentlichkeit verwenden, können sich strafbar machen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden.“ Das erklärte der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer in einer Pressemeldung. Für Mäurer steht das Z-Symbol als „ein klares Unterstützungszeichen für den völkerrechtswidrigen Krieg gegen die Ukraine.“ Die deutsche Rechtsordnung stelle das Billigen von Angriffskriegen unter Strafe und deshalb sei das öffentliche Zeigen oder Verwenden des „Z“-Symbols in diesem Zusammenhang verboten und werde konsequent geahndet, so Mäurer. Nicht nur in Bremen auch in Berlin, Bayern und Niedersachsen soll das Zeigen des „Z“ verboten werden. In Nordrhein-Westfalen hingegen wird noch juristisch geprüft, ob ein Verbot überhaupt möglich ist.