Wie der „Spiegel“ über „Störungen“ der Wahlen in Russland desinformiert

Von Thomas Röper – 17. März 2024

In Russland wurden Menschen aufgehetzt, die Wahlen zu sabotieren. Das nutzen deutsche Medien wie der Spiegel zu Stimmungsmache. Die funktioniert aber nur, weil diese Medien das wichtigste verschweigen.

Vom Westen finanzierte Organisationen haben Menschen in Russland über soziale Medien aufgehetzt, die Wahlen zu sabotieren. Der Spiegel hat darüber in mehreren Artikeln berichtet. Als Beispiel werde ich aus dem Artikel mit der Überschrift „Flüssigkeit in Urnen – Weitere Störversuche bei Scheinwahl in Russland“ zitieren. Der Artikel begann mit folgender Einleitung:

„Bei der sogenannten Präsidentschaftswahl in Russland zeigt sich weiter Protest. Stimmzettel wurden Behörden zufolge unbrauchbar gemacht, in einigen Wahllokalen soll versucht worden sein, Feuer zu legen.“

Der Westen muss eine unglaubliche Angst vor Putin haben, dass er eine derartige Kampagne gegen die russischen Wahlen aufgefahren hat. Dabei sind die Wahlen in Russland weitaus transparenter als im Westen, denn in Russland kann man beispielsweise jedes Wahllokal online beobachten.

Ich will hier nicht auf den Unsinn eingehen, der derzeit in jedem Artikel westlicher Medien zu finden ist, dass in Russland angeblich keine Opposition zugelassen ist und so weiter. Auch dieser Spiegel-Artikel ist voll von den Lügen. Ich will hier nur auf die Störungen eingehen, die es in Russland gibt. Darüber schreibt der Spiegel:

„Bei der von Freitag bis Sonntag angesetzten sogenannten Präsidentenwahl in Russland ist es nach Behördenangaben zu mehreren Protestaktionen und Störversuchen gekommen. In 20 Fällen hätten Personen Flüssigkeiten in Wahlurnen geschüttet, um die Stimmzettel unbrauchbar zu machen, teilte die Kommissionsvorsitzende Ella Pamfilowa am Samstag mit. Außerdem habe es in Wahllokalen acht Brandstiftungsversuche gegeben.“

In dem Spiegel-Artikel wird es so dargestellt, als seien das legitime Aktionen, denn der Spiegel schreibt entrüstet:

„Die Behördenleiterin beschimpfte die Verantwortlichen als »Drecksäcke« und drohte ihnen mit Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren. Hinter den Störversuchen stünden ukrainische Geheimdienste sowie Drahtzieher in westlichen Staaten, erklärte Pamfilowa, ohne ihre Behauptungen zu belegen. Der Vizechef des Sicherheitsrats, Dmitri Medwedew, sprach von »Verrätern«, die Russlands »abartigen« Feinden Hilfe leisteten.“

Dass Wahlleiterin Pamfilowa von „Dreckssäcken“ gesprochen hat, halte ich für Unsinn. Leider kenne ich das Zitat, auf das der Spiegel sich beruft nicht, denn der Spiegel nennt für seine Behauptungen bekanntlich nie Quellen. Aber Pamfilowa ist eine sanfte Frau, die bestenfalls etwas wie „Verbrecher“ gesagt haben dürfte, was der Spiegel dann sehr frei übersetzt hat.

Dass Pamfilowa „mit Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren“ gesprochen hat, klingt für den Spiegel-Leser nach bösem russischen Unterdrückungsstaat. Der Witz ist jedoch, dass es in Deutschland nicht anders ist. Paragraf 107 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) trägt den Titel „Wahlbehinderung“ und lautet wie folgt:

„(1) Wer mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt eine Wahl oder die Feststellung ihres Ergebnisses verhindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.“

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