Von Thomas Röper – 6. Mai 2025
Israel hat verkündet, dass es den Gazastreifen einnehmen will und in deutschen Medien gibt es keine ernsthafte Kritik an diesem offenen Völkermord und der ethnischen Säuberung. Immerhin lässt Israel seit Monaten keine Hilfslieferungen mehr nach Gaza und die Menschen sterben außer an Bomben auch an Hunger und Durst.
In der Nacht auf Montag hat die israelische Regierung verkündet, sie wolle die vollständige militärische Kontrolle über den Gazastreifen übernehmen. Das verkündete Ziel ist es, die Hamas endgültig auszuschalten und die Freilassung der noch festgehaltenen Geiseln zu erzwingen. Für die Offensive wurden zehntausende Reservisten einberufen, die zum Teil reguläre Truppen ablösen sollen, die an der Nordgrenze oder im Westjordanland stationiert sind. Diese erfahrenen Einheiten sollen dann für die Offensive in den Gazastreifen verlegt werden.
Außerdem will die israelische Regierung auch die Verteilung humanitärer Hilfe „neu organisieren“. Die Formulierung ist ein Hohn, denn derzeit gibt es keine humanitäre Hilfe für Gaza, weil Israel sie komplett blockiert hat. Seit Israel die fast zweimonatige Waffenruhe am 18. März gebrochen hat, lässt das israelische Militär keine humanitären Hilfslieferungen mehr in den Gazastreifen, in dem etwa zwei Millionen Menschen leben. Es kommen also weder Nahrungsmittel noch Trinkwasser oder Medikamente durch. Nach Uno-Angaben hungern die Menschen dort und Krankenhäuser können Verwundete und Kranke nicht mehr versorgen.
Schon im März 2024 hat die UNO die ersten Hungertoten in Gaza gemeldet. Da die Lage inzwischen viel schlimmer geworden ist, kann man nur raten, wie viele Menschen bereits durch Hunger und Durst gestorben sind.
Ich spreche daher bewusst davon, dass Israel in Gaza einen Völkermord verübt, und zwar mit offener Unterstützung des Westens und speziell der deutschen Regierung. Dass Israels Vorgehen gemäß der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 schon lange die Tatbestände des Völkermordes erfüllt, ist schnell und für jeden verständlich erklärt, denn die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören …