Von Thomas Röper – 5. Januar 2026
Die offizielle Erklärung des Bundeskanzlers auf den US-Angriff auf Venezuela und die genauso illegale Entführung von Präsident Maduro ist zwar nicht überraschend, aber deshalb nicht weniger schockierend. Der Kanzler sagt in der sehr kurzen Erklärung unter anderem:
„Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex. Dazu nehmen wir uns Zeit. Grundsätzlich müssen im Umgang zwischen Staaten die Prinzipien des Völkerrechts gelten.“
Komplex ist daran gar nichts, es ist im Gegenteil vollkommen eindeutig, denn die UN-Charta, also die Basis des Völkerrechts, sagt in Artikel 2 Absatz 4 eindeutig:
„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
Der US-Angriff war zweifelsfrei eine „gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Anwendung von Gewalt“, für die sich auch in anderen Bestimmungen des Völkerrechts keinerlei Rechtfertigung finden lässt. Immerhin war das ein militärischer Angriff auf ein souveränes Land, der das offen genannte Ziel hatte, die politische Unabhängigkeit Venezuelas zu beenden und Venezuela unter die politische Kontrolle der USA zu stellen, denn Präsident Trump hat in seiner Pressekonferenz nach dem Angriff ganz offen gesagt, dass die USA die Entscheidungen über die politische Zukunft Venezuelas treffen würden.“