Kein Wort in den Medien: UNO-Menschenrechtsrat fordert Abschaffung einseitiger Sanktionen

Von Thomas Röper – 18. April 2023

Der UNO-Menschenrechtsrat hat die Abschaffung einseitiger Sanktionen gefordert und die deutschen Medien berichten gar nicht darüber. – Dass die deutschen „Qualitätsmedien“ ihre Leser nicht informieren, sondern einseitige Meinungsmache betreiben, ist nicht neu und wurde in diesen Tagen mal wieder bestätigt. Während die deutschen Medien breit über jede UNO-Resolution berichten, die ihnen gefällt – zum Beispiel, wenn es um eine Resolution gegen Russland geht – verschweigen sie es komplett, wenn in der UNO eine Resolution verabschiedet wird, die sich gegen die Politik des US-geführten Westens wendet. … So ist es am 3. April geschehen, denn an dem Tag haben die Blockfreien Staaten eine Resolution in den UNO-Menschenrechtsrat eingebracht, die den Titel „Die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf die Wahrung der Menschenrechte“ trug und alle Staaten aufforderte, „keine einseitigen Zwangsmaßnahmen mehr zu ergreifen, beizubehalten, durchzuführen oder einzuhalten”, da diese „gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen”. Der UNO-Menschenrechtsrat besteht aus 47 Mitgliedern und die Abstimmung über die Resolution fiel eindeutig aus: 33 Staaten haben dafür gestimmt, 13 dagegen und ein Staat (Mexiko) hat sich enthalten. Die 13 Staaten, die gegen die Resolution gestimmt haben, waren wenig verwunderlich NATO-Mitglieder und andere Satelliten-Staaten der USA, die weltweit führend bei der Verhängung einseitiger (und damit völkerrechtswidriger) Sanktionen sind. Bei den 13 Staaten handelte es sich um: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Georgien, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Rumänien, Tschechien, Ukraine, Großbritannien und die USA. Der Vollständigkeit halber sei auch erwähnt, welche Staaten für die Resolution gestimmt haben: Algerien, Argentinien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Chile, China, Costa Rica, Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Gambia, Honduras, Indien, Kamerun, Katar, Kasachstan, Kirgisistan, Kuba, Malawi, Malaysia, Malediven, Marokko, Nepal, Pakistan, Paraguay, Senegal, Somalia, Südafrika, Sudan, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam. In der Resolution hieß es, man sei „alarmiert über die unverhältnismäßigen und unterschiedslosen menschlichen Kosten einseitiger Sanktionen und ihre negativen Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung, insbesondere auf Frauen und Kinder, in den Zielstaaten“ sowie „zutiefst beunruhigt über die negativen Auswirkungen einseitiger Zwangsmaßnahmen auf das Recht auf Leben, das Recht eines Jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit und medizinischer Versorgung, das Recht auf Freiheit von Hunger und das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Nahrung, Bildung, Arbeit und Wohnung sowie das Recht auf Entwicklung und das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt.“ Außerdem wurde festgestellt, dass Sanktionen zu „schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte der betroffenen Bevölkerungsgruppen“ mit „besonderen Folgen für (…) ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen“ führen.

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