Gericht: Verwendung des Buchstabens „Z“ allein nicht rechtswidrig

Von der Telepolis-Redaktion – 17. Juni 2022

Amtsgericht in Bautzen lehnt Verfahren nach Corona-Demo ab. Auch in NRW waren Richter zurückhaltend. Ein Bäcker in Esslingen war da schon vorsichtiger. – Das Amtsgericht Bautzen hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen dem öffentlichen Zeigen des Buchstabens „Z“ auf einer Demonstration abgelehnt. Dies geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der auf der Website der rechtsextremen Gruppierung „Freie Sachsen“ veröffentlicht wurde. Rechtsanwalt Martin Kohlmann, der Vorsitzende der Gruppierung, hatte eine Demonstrationsteilnehmerin vor Gericht vertreten, die auf einer Demonstration im März eine Weste mit dem Symbol „Z“ getragen hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte strafrechtliche Konsequenzen angekündigt und sich auf den Paragrafen 140 Nr. 2 („Belohnung und Billigung von Straftaten“) des Strafgesetzbuches berufen. Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Beschluss des Gerichts innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen, so das Amtsgericht gegenüber der Telepolis-Redaktion.

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