Von Florian Warweg – 19. Januar 2026
Die Sanktionierung des Schweizer Militäranalysten Jacques Baud durch die EU, ein Schritt, den die deutsche Bundesregierung explizit unterstützte, hat dazu geführt, dass seine Bücher mitten im Weihnachtsgeschäft von seinem deutschen Verlag aus dem Handel genommen wurden, aus Sorge, gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot zu verstoßen. Jenes „Bereitstellungsverbot“ bedeutet, dass von der EU sanktionierten Personen keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugutekommen dürfen. Ebenso hatten zahlreiche deutsche Medien nach der Sanktionierung sämtliche Videos und Interviews mit ihm präventiv entfernt. Die NachDenkSeiten wollten vor diesem Hintergrund von der Bundesregierung wissen, ob sich Verlage und Medien tatsächlich mit der Veröffentlichung von Büchern und Interviews Bauds strafbar machen.
Hintergrund
Die Bundesregierung hatte am 15. Dezember im Rat der Europäischen Union zugestimmt, den Schweizer Militäranalysten und mehrmaligen Sachbuchbestsellerautor in Deutschland, Jacques Baud, auf die EU-Sanktionsliste zu setzen: Für den in Brüssel lebenden Analysten gilt seitdem ein umfassendes Einreiseverbot sowie Blockierung aller Konten und Finanztransfers im gesamten EU-Raum. Das heißt, er kann Belgien nicht verlassen und weder Zahlungen leisten noch erhalten: Keine Miete oder Versicherungen zahlen, keine Einkäufe tätigen. Ebenso ist jede Art von wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb der EU untersagt. Das betrifft im konkreten Fall auch die Einkünfte aus den Verkäufen seiner Bücher, darunter mehrere Bestseller.
Als einzige Begründung für diesen massiven Grundrechtseingriff wird ohne weitere Belege angeführt, er sei „regelmäßig Gast in prorussischen Fernseh- und Radioprogrammen“ und verbreite Theorien zur Entstehung des Ukrainekriegs, die die EU nicht teile: […]