Erneut Ausnahmen von der Europäischen Menschenrechtskonvention für die Ukraine

Von Jason Melanovski – 5. Mai 2024

Im Zuge der Vorbereitungen auf eine neue Massenmobilisierung hat die ukrainische Regierung laut der Online-Zeitung Kyiv Independent vor kurzem die bisher schon existierenden Ausnahmen von der Europäischen Menschenrechtskonvention aktualisiert.

Als Mitglied des Europarats ist die Ukraine theoretisch dazu verpflichtet, die Artikel der Menschenrechtskonvention einzuhalten. Allerdings hat sie von ihren imperialistischen Unterstützern in der EU grünes Licht erhalten, aufgrund des Kriegs bestimmte Artikel auszusetzen. Ihr jüngstes Gesuch hat die Ukraine am 4. April eingereicht, allerdings wurde es erst Ende April veröffentlicht.

Medienberichten zufolge betreffen die Ausnahmen Menschenrechtsartikel zur „Beschränkung der politischen Aktivitäten von Ausländern“, der „Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit“ und das „Recht auf wirksame Rechtsmittel“ sowie mehrere Artikel, die das Militär betreffen.

Einige der jüngsten Bestimmungen der Menschenrechtskonvention, um deren Aussetzung die Ukraine ersucht, betreffen die Befugnisse des Militärs, mit diktatorischen Vollmachten vorzugehen, um einen Teil der Hunderttausenden von getöteten ukrainischen Soldaten zu ersetzen.

Der Kyiv Independent schrieb: „Diese Maßnahmen umfassen neben anderen Beschränkungen die Beschlagnahme von Eigentum für den Bedarf des Staats, die Einhaltung der Ausgangssperre, das Verbot von friedlichen Massenveranstaltungen und das Verbot von Wohnsitzwechseln für Personen, die beim Militär oder in einem Sonderregister eingetragen sind.

Die Militärführung ist außerdem befugt, Eigentum, Fahrzeuge, Gepäck, Ladung, Büroräume und Wohnungen von Bürgern gemäß festgelegter Verfahren zu durchsuchen und die Sonderregelung für Bürger, Ausländer und Staatenlose sowie für die Bewegung von Fahrzeugen umzusetzen.“

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