Dilettanten oder Lügner? Die fragwürdige Antwort des Auswärtigen Amts auf eine BSW-Anfrage

Von Florian Warweg – 12. April 2024

Der BSW-Abgeordnete Andrej Hunko hatte am 10. April im Rahmen einer Fragestunde im Deutschen Bundestag das Auswärtige Amt (AA) gefragt, auf welche konkrete Quelle sich der Sprecher des Auswärtigen Amts bei der Bundespressekonferenz am 3. April bezogen hatte, als dieser behauptet hatte, es gäbe seriöse Quellen, die bestreiten, dass es sich bei dem Ziel des israelischen Luftangriffs auf Damaskus um das iranische Konsulatsgebäude gehandelt habe. Als Antwort verwies das Außenministerium unter Leitung von Annalena Baerbock auf einen Artikel der britischen Nachrichtenagentur Reuters. Das Problem? In dem Artikel steht genau das Gegenteil von dem, was das AA in seiner Antwort an den Bundestag behauptet.

„Auf welche konkrete Quelle hat sich der Sprecher des Auswärtigen Amts bezogen, die bestreiten soll, dass es sich bei dem mutmaßlich israelischen Luftangriff in Damaskus um das iranische Konsulatsgebäude handelt (siehe dazu dpa-Meldung „Bundesregierung zurückhaltend bei Bewertung von Angriff in Damaskus“ am 3. April 2024), und betrachtet die Bundesregierung grundsätzlich Anschläge gegen diplomatische und konsularische Einrichtungen als Verstoß gegen das Völkerrecht?“

So lautete die vollständige Frage des BSW-Abgeordneten Hunko bei der Fragestunde im Bundestag am 10. April. Darauf antwortete das AA in Person der Grünen-Politikerin und seit Dezember 2021 Staatsministerin bei der Bundesministerin des Auswärtigen, Katja Keul, wie folgt:

„Der Sprecher des Auswärtigen Amts bezog sich auf öffentlich zugängliche Quellen, zum Beispiel auf die Nachrichtenagentur Reuters.

Mit Blick auf die Anwendung militärischer Gewalt gilt das grundsätzliche Gewaltverbot der VN-Charta. Diplomatische und konsularische Einrichtungen stehen daneben unter dem Schutz des Humanitären Völkerrechts, sie sind damit aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich keine militärischen Ziele (…).“

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