„Deutschland … to the sea“

Von Hannes Hofbauer – 06. Juni 2024

„Deutschland … to the sea“. „From the river … den Deutschen“. Diktaturen zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie eine möglichst vollständige Kontrolle über den gesellschaftlichen Diskurs anstreben. Was gesagt, geschrieben oder hergezeigt werden darf, wird penibel festgelegt. Es muss der herrschaftlichen Erzählung entsprechen, ihr mindestens nicht in die Quere kommen, am besten ihr recht geben.

Die Bundesrepublik ist – im Verein mit den meisten EU-Staaten – auf dem Weg dorthin. Noch hakt es hier und dort mit der juristischen Abklärung, der – wie wir es in Österreich nennen – Ausjudifizierung. Nach Politik und Medien müssen sich die Gerichte erst an das neue autoritäre Selbstverständnis des Staates bzw. der Europäischen Union gewöhnen. Einen Straftatbestand der Verhetzung konnte man lange Jahrzehnte vor den Richterbänken kaum finden, obwohl er seit 1871 existiert. Es war die Europäische Kommission, die 2021 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte, um eine Verschärfung der Gesetzeslage zu erwirken. Der Vorwurf aus Brüssel: Berlin halte sich nicht an den „Rahmenbeschluss zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ vom November 2008, der die EU-Mitglieder auch verpflichtete, die Leugnung von Völkermord und Kriegsverbrechen in Gesetzesform zu gießen. Damals war das als juristische Absicherung und Fortsetzung des militärischen NATO-Angriffs auf Serbien gedacht. Es ging – und geht auch heute noch, wie die UN-Resolution vom 25. Mai 2024 belegt – um die Einschätzung der Gräuel von Srebrenica und damit indirekt um die Legitimität des NATO-Krieges. Dieser hatte ja keine UN-Rückendeckung und war damit völkerrechtswidrig.

Den EU-Rahmenbeschluss von 2008 nutzten in der Folge die Mitgliedsstaaten, um den Diskursraum zu verengen, um Sagbares juristisch von Unsagbarem zu trennen. Der Deutsche Bundestag verschärfte den § 130 StGB („Volksverhetzung“) nach der Mahnung aus Brüssel am 21. Oktober 2022. Seitdem ist „Hetze“ aus den Gerichtssälen nicht mehr wegzudenken. Zusammen mit „Hassrede“ bilden die beiden „Tatbestände“ – die ja im herkömmlichen Sinn keine „Tat“ sind – ein immer beliebter werdendes Instrument, um Meinungen, die die Herrschaft nicht hören, sehen oder lesen will, zu kriminalisieren.

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