Von Wolfgang Bittner – 7. November 2026

Das Versäumnis, zukunftsweisende, geordnete Verhältnisse zu schaffen
Vorbemerkung
Vor Kurzem ist die sogenannte Feindstaatenklausel der UN-Charta, die lange vergessen war, wieder ins Gespräch gekommen. Da ich mich mit dieser Thematik schon seit einigen Jahren beschäftigt habe, möchte ich in dem folgenden Artikel noch einmal darauf eingehen. Der erste Teil meiner Ausführungen wurde bereits im Januar 2024 veröffentlicht, zum Beispiel im Overton-Magazin am 18. Januar 2023 [1] sowie in meinem 2024 erschienenen Buch „Niemand soll hungern, ohne zu frieren“. Der zweite Teil ist ein Auszug aus meinem im Juli 2025 erschienenen Buch „Geopolitik im Überblick. Deutschland-USA-EU-Russland“, in dem ich unter anderem auf die Bedeutung der Feindstaatenklausel für die gegenwärtige sich immer mehr zuspitzende politische Situation eingegangen bin.
Nachdem nun vor einigen Tagen der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Michael von der Schulenburg meine Ausführungen und Erkenntnisse (leider ohne die Quelle zu nennen) unter dem Titel „Die Bedeutung der Feindstaatenklausel für Deutschland“ großenteils übernommen hat, werden diese erfreulicherweise eine weite Verbreitung finden, zumal von der Schulenburgs Artikel nicht nur in deutschen Internetforen, sondern auch in der führenden außenpolitischen Zeitschrift Russlands, „Russia in Global Affairs“ auf Russisch und Englisch veröffentlicht wurde. [2]
Die Feindstaatenklausel
Um nach den Erfahrungen zweier Weltkriege künftige Bedrohungen des Friedens zu verhindern, beschlossen 1945 – inspiriert von Immanuel Kants Schrift „Zum ewigen Frieden“ – 51 Staaten die Charta der Vereinten Nationen, die am 24. Oktober 1945 in Kraft trat [3]. Die BRD und die DDR traten der Charta 1973 bei, seit 1990 ist das vereinigte Deutschland als Bundesrepublik Deutschland Mitglied der Vereinten Nationen.
In der Charta wird ein Friedensgebot konstituiert, um „den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen“. Internationale Auseinandersetzungen oder „Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten“, sollen „durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts“ bereinigt oder beigelegt werden.
Kaum bekannt in der deutschen Öffentlichkeit ist, dass Deutschland nach der sogenannten Feindstaatenklausel in den Artikeln 53 und 107 der Charta gegenüber den Gegnern des Zweiten Weltkriegs immer noch ein Feindstaat ist (Artikel 77 ist überholt [4]).
Die Feindstaatenklausel besagt, dass Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden könnten, falls Deutschland erneut eine aggressive Politik verfolgen würde, was gegebenenfalls militärische Interventionen einschließt.
[Hier weiterlesen im Free-21-Magazin]