Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam – 22. September 2026
Eine parteipolitische Wachablösung ist kein Systemwechsel. Das Establishment verteidigt seine Fleischtöpfe mit Zähnen und Klauen.

Schallende Watschen der Wählerschaft wirken (vorerst) nicht. Kanzler Merz, vollmundig sich selbst überhöhend: „[…] Reformen sind das Mittel gegen das autoritäre Gift, das mit der Faszination des Autoritären immer tiefer in unsere Gesellschaft eindringt. Was jetzt zu tun ist, erfordert Rückgrat, Standhaftigkeit […]. Ich werde das aufbringen, als Parteivorsitzender der CDU und vor allem als Bundeskanzler unseres Landes.“[1] Dafür hat der Mann aktuell gerade mal noch 15 Prozent Zustimmungswert. 84 Prozent der Bevölkerung sind gegen seine Reformpolitik.[2] Das provoziert die Frage: Regiert Merz noch demokratisch – oder schon autoritär? Erweitert: Ist Deutschland eine Demokratie – oder doch nur ein Gemeinwesen, das alle äußeren Merkmale von Demokratie aufweist, ohne deren Kern zu besitzen?
Unmissverständlich war, wen Merz als autoritäre Giftspritze angriff, auch wenn er den Namen am Wahlsonntagabend nicht aussprach: die AfD, derzeit auf Höhenflug in der Wählergunst. Sein neidvoll-gehässiger Spruch über diese Partei dürfte sie zwar kalt lassen, dafür aber zum fortgesetzten Niveauverlust im politischen Meinungsstreit hierzulande erheblich beitragen. Die am Wahlsonntag sorgfältig vermiedene Debatte über ein Verbotsverfahren gegen die AfD wird nach kurzer Pause aufleben und weiter angeheizt werden. Der faschistoide Ungeist dahinter: „Willst du nicht mein Bruder sein, so schlag ich dir den Schädel ein.“[3]
Mit Blick auf die selbstgerechten Demonstranten, die derzeit allerorten nach einem Parteiverbot rufen[4], weil die AfD „gesichert rechtsextremistisch“[5] sei: Ob diese bedauernswerten Mitläufer „gesichert katholisch“ sind? Im Ernst: Die rechthaberische Propagandafloskel „gesichert …-extremistisch“ unsres parteipolitisch verseuchten Geheimdienstes ist bescheuert. Wer sie ohne Würgereiz schluckt, sollte sein weltanschauliches Fundament überprüfen. Falls er den Satz „Ich verachte Ihre Meinung, aber ich gäbe mein Leben dafür, dass Sie sie sagen dürfen“[6] für unzeitgemäßes Gelaber hält, mag er sich getrost für „gesichert undemokratisch“ halten.
Gesichert ist, dass Unionschristen, Sozis, Grüne und Linke derzeit mit viel Eifer und Fleiß Stellungnahmen, Studien und Gutachten zur Frage sammeln, ob die AfD genügend Gründe für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht liefert.[7] Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wüst hat ihn öffentlich gefordert.[8] Haben die, haben wir keine größeren Sorgen als das Gezeter einiger Wiedehopfe in der AfD?
Das mangelhafte Geschichtsbewusstsein der vermeintlich linken bzw. kritischen Aktivisten ist erschütternd. Parteiverbote und politische Verfolgung sind Relikte der Nazi-Zeit. Ein Schandmal, das auch die Bundesrepublik verunstaltet.
Der Ungeist ist längst aus der Flasche
Nur elf Jahre nach der Befreiung vom Nationalsozialismus, am 17. August 1956, wurde die KPD wieder verboten.[9] Diesmal von „wehrhaften Demokraten“. Weder das Gericht noch die veröffentlichte Meinung hielten den Kommunisten zugute, dass sie die Speerspitze des Widerstands gegen die Hitler-Diktatur gewesen waren und dafür einen hohen Blutzoll zahlten. 150 000 KPD-Mitglieder waren in „Schutzhaft“ genommen und in die Konzentrationslager verfrachtet, mindestens 20 000 ermordet worden[10]; ihr Vorsitzender, Ernst Thälmann, wurde nach elf Jahren qualvoller Einzelhaft auf direkten Befehl Hitlers im August 1944 in Buchenwald erschossen.[11]
Im „Schwur von Buchenwald“ hieß es: „Die endgültige Zerschmetterung des Nazismus ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ideal.“[12] Viel wurde nicht daraus. Schon der erste Bundeskanzler, Konrad Adenauer, umgab sich mit Nazis übelster Sorte; den Hans Globke, Mitwirkender an den Nürnberger Rassengesetzen[13], machte er gar zum Chef des Bundeskanzleramtes.[14] „Er ist das prominenteste Beispiel für die Kontinuität der Verwaltungseliten zwischen dem NS-Staat und der frühen Bundesrepublik Deutschland“.[15]
Ein eindrucksvolles Beispiel fürs Fortwirken der Nazi-Ideologie ist das KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichts.[16] Längst weiß man, wie es herbeigeführt wurde: mit politischem Druck aus dem Kanzleramt, mit üblen Manipulationen und unter Missachtung der Gewaltenteilung. „Es ist damals zwischen Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht taktisch und inhaltlich abgestimmt worden.“ [17] Die Folge: Wie zu Nazi-Zeiten wurden Kommunisten verfolgt, verächtlich gemacht, ins Gefängnis geworfen, ihrer beruflichen Existenz beraubt.[18] Das Unrechtsurteil ist bis heute nicht aufgehoben.[19]
Gesinnungsterroristen
Unter dem Alt-Nazi und späteren Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger wurde der antikommunistische Gesinnungsterror fortgesetzt und bekam mit den „Notstandsgesetzen“ eine weitere antidemokratische „Rechtsgrundlage.[20] Sie inspirierten auch beim Vorgehen gegen die 1968 gegründete Deutsche Kommunistische Partei, DKP.[21] Mit einem Verbotsverfahren in Karlsruhe hielt man sich erst gar nicht mehr auf. Unser „Rechtsstaat“ ging vielmehr gleich dazu über, 3,5 Millionen Bürger nach DKP-Mitgliedschaft oder -nähe auszuspionieren, Berufsverbote gegen sie zu verhängen, ihnen die Existenzgrundlage zu nehmen.[22]
Um Legendenbildungen vorzubeugen: Das wird bis heute so gemacht.[23] Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) 1995 urteilte, die Berufsverbote-Praxis verstoße gegen die Konvention für Grund- und Menschenrechte[24], wurde sie damals nicht beendet und keine generelle Entschädigung ihrer Opfer beschlossen[25]. Im Gegenteil: In den Bundesländern werden Berufsverbote neuerdings wieder verstärkt verfügt, zum Beispiel im rot-grün regierten Hamburg.[26]