Von Martin Kreickenbaum
26. September 2015
Beim Flüchtlingsgipfel im Berliner Kanzleramt haben sich Vertreter der Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder auf weitere Verschärfungen im Asylrecht geeinigt. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen zwar zusätzliche Mittel zur Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge bereit, im Gegenzug werden aber weitere Staaten zu so genannten „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt und die Leistungen für Flüchtlinge stark eingeschränkt.