Iran: Wenn Wissenschaft zum Sicherheitsrisiko wird

Von Nima Mina – 29. August 2026

Bild: Fars News Agency

Nach dem Krieg mit Israel will die Islamische Republik Iran härter gegen ausländische Infiltration vorgehen. Doch ein Gesetzentwurf im Parlament reicht weit über klassische Spionageabwehr hinaus. Er erfasst auch Wissenschaft, Medien und gesellschaftliche Kontakte mit dem Ausland – und stößt deshalb selbst innerhalb der politischen Führung auf Widerstand. Dahinter steht eine grundsätzlichere Frage: Wie weit darf ein Staat bei der Abwehr realer Sicherheitsgefahren gehen, ohne normale Beziehungen zur Außenwelt unter Verdacht zu stellen?

Der Krieg mit Israel hat der Islamischen Republik ein Sicherheitsproblem hinterlassen, das sich nicht einfach wegdiskutieren lässt. Gegnerische Nachrichtendienste konnten offenbar Personen und Strukturen erreichen, die für die Sicherheit des Landes von erheblicher Bedeutung waren. Dass die Islamische Republik seine Spionageabwehr überprüfen und nach den Ursachen dieser Sicherheitslücken suchen muss, bestreiten selbst Kritiker des jetzt diskutierten Gesetzentwurfs kaum.

Umstritten ist etwas anderes: gegen wen sich die Konsequenzen daraus richten.

Im Parlament wird derzeit über einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der „Infiltration durch Nachrichtendienste sowie ausländische Staaten oder Institutionen“ beraten. Was zunächst nach einer Verschärfung klassischer Spionageabwehr klingt, reicht in den veröffentlichten Fassungen erheblich weiter. Erfasst werden können unter anderem wissenschaftliche Kooperationen, Stipendien, Publikationen, Geldtransfers, die Weitergabe von Berichten und Statistiken sowie Tätigkeiten in Medien, Kultur und Zivilgesellschaft.[1]

Damit verschiebt sich eine entscheidende Grenze. Nicht mehr allein verdeckte Agententätigkeit oder die Weitergabe geschützter Informationen stehen zur Debatte. Auch legale Beziehungen zu ausländischen Einrichtungen können sicherheitspolitisch relevant werden.

Genau dagegen regt sich inzwischen Widerstand – und zwar keineswegs nur bei Gegnern der Islamischen Republik.

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