Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur ewigen Geheimhaltung

Von Gaby Weber – 5. August 2026

Bundesarchiv in Koblenz. Bild: BArch, B 198 Bild-2017-0202-006 / Nobel, Jürgen

Brave Erfüller von Kanzleramt & BND: Akten zum SS-Offizier Adolf Eichmann bleiben verschlossen.

Nach mehreren Wochen haben die Richter des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) das schriftliche Urteil von der Verhandlung am 4. Juni 2026 in Leipzig vorgelegt. Es ging um die Frage, ob der Bundesnachrichtendienst (BND) für alle Ewigkeit und ohne Begründung seine Akten zum SS-Offizier Adolf Eichmann geheim halten darf. Und die Richter beugten sich, wieder einmal, dem Willen des Kanzleramtes und des Geheimdienstes. Jawoll, er darf, auf ewig, ohne weitere Begründung und ohne Anhörung alles geheimhalten – obwohl im Bundesarchivgesetz (BArchG) ausdrücklich die maximale Schutzfrist von 60 Jahren genannt ist. Die jahrzehntelange Desinformation kann also weitergehen. So ist das in der Bundesrepublik: von Transparenz, Rechtstaatlichkeit und Pressefreiheit keine Rede mehr. Es zählt das „Wohl des Bundes”. Und worin das besteht, das bestimmt ganz alleine ein handverlesener Kreis von Robenträgern.

„Die Klage, über die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz gemäß § 50, Abs. 1, Nr. 4 VwGO entscheidet, (hat) keinen Erfolg. Sie ist zulässig aber unbegründet.“

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

VwGO steht für Verwaltungsgerichtsordnung und soll die Organisation der Verwaltungsgerichte regeln. Das Urteil muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, um das Ausmaß der politisch motivierten Auslegung abseits der herkömmlichen Auslegungsregeln zu erkennen. Ausnahmen zum archivrechtlichen Zugangsanspruch werden entgegen jeder Methodik weit interpretiert, andere Ausnahmen, wie die „Third Party Rule“ werden schlicht erfunden. Es gibt sie nicht im Gesetz. Fristen werden mit willkürlichen Argumenten auf Ewigkeit verlängert, um den archivrechtlichen Zugangsanspruch auf Dauer zu vereiteln. „Es ist nicht Aufgabe des BVerwG Rechtspolitik zu betreiben“, so Rechtsanwalt Christoph Partsch, der die Klage vertrat.

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