Von Hassan Al Khalaf – 25. Juli 2026
Zwei Jesidinnen, Überlebende eines Genozids, als Kinder vom IS versklavt und misshandelt, verklagten die Täter, ein in Deutschland lebendes Ehepaar. Das Urteil war längst überfällig. Während München die IS-Angehörigen schuldig sprach, müssen IDF-Soldaten in dieser sowie in anderen deutschen Städten keine rechtlichen Konsequenzen für ihre Kriegsverbrechen befürchten.
13. Juli 2026: Es ist ein historischer Tag für alle Jesiden, die aus ihrer Heimat im Irak fliehen mussten und in Deutschland ein neues Zuhause fanden, als der IS 2014 einen andauernden Völkermord an den Jesiden startete. Bei der Religionsgemeinschaft handelt es sich um eine eigenständige Ethnoreligion, die mehrheitlich im Irak und Syrien beheimatet war, bis die Terrormiliz begann, Massaker an ihnen zu verüben. Aktuell leben bis zu 250.000 Jesiden in Deutschland. Ein Großteil von jesidischen Frauen und Kindern kamen im Rahmen des Sonderkontingents des Bundeslandes Baden-Württemberg, aber auch anderer Städte nach Deutschland, wo ihnen Schutz vor dem IS und humanitäre Hilfe geboten werden.
Als der IS die traditionellen Siedlungsgebiete der Jesiden im Nordirak einnahm, stellten sie die kleine Gemeinde vor die Wahl, entweder zum Islam zu konvertieren oder getötet zu werden. Alle Männer, die sich weigerten, wurden erschossen oder enthauptet. Daraufhin warfen die Terroristen sie in Massengräber, die heute noch ausgegraben werden. Dabei galt jeder Junge als Mann, der schon Körperbehaarung aufwies, womit ein Großteil von pubertierenden Jungs systematisch ermordet wurde. Jungen, die für die Terrororganisation noch nicht als Männer galten, wurden aus ihren Familien entrissen mit dem Ziel, sie zu indoktrinieren und Kindersoldaten aus ihnen zu machen.
Einige Überlebende erzählen in ihren Büchern, dass ihre Brüder und Neffen nach der Gehirnwäsche nicht mehr wiederzuerkennen seien. Den Großteil der Überlebenden bilden Jesidinnen, die nach den Massakern an ihren Familien verschleppt und als Sklavinnen verkauft oder sogar verschenkt wurden. Nicht wie Menschen, sondern als Kriegsbeute wurden sie betrachtet. Ältere Frauen wurden ebenfalls getötet und in Massengräbern verscharrt, da die Terrormiliz keine Verwendung für sie war. Zahlreiche Frauen und Mädchen, manche von ihnen hatten gerade erst das Grundschulalter erreicht, wurden auf Sklavenmärkten IS-Kämpfern und Sympathisanten angeboten. Systematische Vergewaltigungen, Misshandlungen und körperliche Gewalt prägten das Kollektivbewusstsein der Überlebenden dieses Völkermordes. Dieser Genozid wurde 2023 im Bundestag als solcher anerkannt.
An diesen Gräueltaten beteiligten sich auch ein irakischer Migrant aus Deutschland sowie seine damals minderjährige Frau, die er kennenlernte, als er 2015 in den Irak zurückkehrte. Auf einem Basar in Mosul kaufte das Paar eines der versklavten Kinder, das sie später in München aufgrund von Vergewaltigung anklagen wird. Zu dem Zeitpunkt war das Mädchen fünf bis sechs Jahre alt. Die Angeklagte soll sich das Mädchen als Brautgabe gewünscht haben. Zwei Jahre später kauften sie sich ein zwölfjähriges Mädchen, das ebenfalls gegen ihren Willen verschleppt wurde. Beide Mädchen, inzwischen Frauen, berichteten von mehrfacher Vergewaltigung durch den Angeklagten, wozu seine Frau ihm Beihilfe geleistet habe, die beiden Opfer schminkte und zur Folter sogar ihre Hände mit heißem Wasser verbrannte. Ihnen wurde verboten, ihre Religion auszuüben, nicht mal ihre Muttersprache Kurdisch durften sie sprechen. Die Jüngere, heute 20 Jahre alt, verlernte infolge des Völkermordes ihre Muttersprache und kann sich nur durch Drittpersonen mit ihrer Mutter verständigen.