Die Bundesregierung verteidigt ukrainische Angriffe tief ins russische Hinterland

Von Thomas Röper – 3. Juni 2026

Auf eine parlamentarische Anfrage hat die Bundesregierung geantwortet, sie sehe in Drohnenangriffen tief im russischen Hinterland keinen Bruch des Völkerrechts. Allerdings ist die Begründung mehr als entlarvend, denn sie zeigt einmal mehr, dass Deutschland formal und faktisch bereits Kriegspartei ist.

Die Berliner Zeitung hat unter der Überschrift „Ukraine-Krieg – Berlin verteidigt ukrainische Deep Strikes: „Direkte Konfrontation mit Russland droht““ über die Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage des Linken-Fraktionschefs Sören Pellmann berichtet, die vom Bundestag noch nicht veröffentlicht wurde, der Berliner Zeitung aber bereits vorliegt.

Demnach hat Pellmann die Bundesregierung gefragt, ob sie Kenntnis über den Einsatz von durch „Deutschland finanzierten ukrainischen Deep-Strike-Drohnen gegen zivile und militärische Ziele im Hinterland der Russischen Föderation“ habe und welche Schlussfolgerungen sie daraus „im Hinblick auf die Eskalationsgefahr des Ukraine-Krieges“ ziehe.

Darauf habe die Bundesregierung geantwortet, indem sie auf das „Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen“ verwiesen hat. Dieses sei „grundsätzlich nicht auf das eigene Territorium beschränkt“, aber dabei gälten „die Maßgaben des humanitären Völkerrechts“. Außerdem unterstütze die Bundesregierung die Ukraine „durch die Bereitstellung oder Finanzierung verschiedenster Rüstungsgüter“, wobei sie über einzelne Waffensysteme jedoch „grundsätzlich nicht“ informiere.

Was bedeutet das?

Sicher, die Ukraine kann sich auf ihr Selbstverteidigungsrecht berufen, wobei das auch die von der Ukraine angegriffenen Donbass-Republiken tun. Aber hier soll es nicht um die Schuldfrage des Krieges gehen, sondern wir wollen uns auf das Recht auf Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der UN-Charta konzentrieren.

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