Willkür: Sanktionen gegen EU-Bürger?

Von Thomas Röper – 16. Mai 2025

Die unbestätigte Meldung von correctiv, dass Alina Lipp und Thomas Röper unter das 17. EU-Sanktionspaket fallen sollen, wäre eine Sensation, wenn sie sich bestätigt, denn damit wäre der Rechtsstaat endgültig Makulatur, weil Regierungen eigene Bürger ohne Gerichtsbeschluss enteignen würden.

Seit correctiv gemeldet hat, dass Alina Lipp und ich nächste Woche in das 17. EU-Sanktionspaket aufgenommen werden sollen, steht mein Telefon nicht still. Die Meldung ist natürlich noch nicht bestätigt, die Sanktionen sollen am 20. Mai bestätigt und damit Kraft gesetzt werden, weshalb auch erst am 20. Mai bekannt sein wird, ob das tatsächlich stimmt.

Sollte das stimmen, wäre das eine echte Sensation, denn nach meinem Kenntnisstand ist bisher noch kein einziger EU-Bürger von der EU sanktioniert worden. Und das aus gutem Grund, denn Sanktionen bedeuten, dass alle Vermögenswerte des Sanktionierten eingefroren werden, angefangen von Bankkonten bis hin zu Immobilien oder Firmenbeteiligungen. Eigene Staatsbürger nur aufgrund eines Regierungsbeschlusses de facto zu enteignen, ist jedoch juristisch eigentlich gar nicht möglich, dazu bräuchte es ein Vergehen, eine Anklage und ein rechtskräftiges Gerichtsurteil.

Wenn die Meldung also stimmt, wäre das der offiziell verkündete Übergang vom angeblichen Rechtsstaat zum willkürlichen Unterdrückungsstaat, in dem die Regierung einfach per Dekret alle Kritiker enteignen und bestrafen kann. Das ist keineswegs übertrieben, denn genau das scheinen die Sanktionen gegen Alina Lipp und mich zu bedeuten.

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