Von Maike Gosch – 20. Mai 2025
Am 16. Mai 2025 fand die Verhandlung im Berufungsverfahren der Politikwissenschaftlerin Dr. Ulrike Guérot vor dem Landesarbeitsgericht in Köln statt. Es geht in diesem Verfahren um die Kündigung von Dr. Guérot an der Universität Bonn wegen angeblicher Plagiatsvorwürfe bzw. wegen ihres angeblichen Verschweigens von Plagiaten in einem populären Sachbuch, das sie als „habilitationsgleiche Leistung“ im Rahmen ihres Berufungsverfahrens als Professorin an dieser Universität vorgelegt hatte. Das Arbeitsgericht Bonn hatte die Kündigungsschutzklage von Dr. Guérot gegen die Kündigung in erster Instanz abgewiesen. Was kam bei der Verhandlung heraus, und wie geht es jetzt für Dr. Guérot weiter?