Von Lutz Hausstein – 15. April 2025
Das hehre Bild unserer Demokratie, welches in der Öffentlichkeit beständig gezeichnet wird und an das auch die Mehrheit der Menschen in diesem Land glaubt, ist doch Folgendes: Steht eine Entscheidung, in der Regel ein Gesetz, im Bundestag zur Abstimmung an, so diskutieren und beschließen die Abgeordneten dies im Bundestag als „freie und nur ihrem Gewissen unterworfene Vertreter“ des Volkes. Für jedermann nachzulesen in Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz. Also alles in Ordnung?, fragt sich Lutz Hausstein.
Doch Theorie und Praxis sind häufig zwei Dinge, die auch gern mal auseinanderklaffen. Denn ganz so frei in ihren Entscheidungen sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in der Realität dann doch nicht.