Die groteske Debatte um die Nutzung der „eingefrorenen“ russischen Währungsreserven

Von Jens Berger – 2. Dezember 2025

Wenn der Spiegel unter der großspurigen Überschrift „Wie die Weltgemeinschaft um 300 Milliarden Euro ringt“ zu einem Erklärstück über die Hintergründe der eingefrorenen russischen Staatsgelder ansetzt, ist Obacht geboten. Der Text, der sich glücklicherweise hinter einer Bezahlschranke befindet, kommt in seiner Bewertung dann auch zu einem überraschenden Urteil: „Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Russland vor einem Gericht nach dem Krieg recht bekommt, soll es in der EU Garantien für Belgien geben, so der Plan.“ So, so. Dass Russland vor einem Gericht recht bekäme, ist also laut Spiegel „unwahrscheinlich“? Das sieht aber auch wirklich nur der Spiegel so.

Zugegeben, das Thema ist wirklich komplex und erschwerend kommt hinzu, dass es erstaunlicherweise weder echte Präzedenzfälle noch eindeutige internationale rechtliche Regeln gibt. Es ist für die Bewertung also wohl nötig, ein wenig weiter auszuholen.

Was ist genau geschehen?

Mit dem sechsten Sanktionspaket, das im Juni 2022 von der EU beschlossen wurde, ging die EU erstmals direkt gegen die russischen Devisenreserven vor. Wenn Zentralbanken von Nicht-Euro-Ländern Konten führen, die in Euro notiert sind oder Staatsanleihen in Euro verwahren, sind diese Konten in der Regel Teil des Eurosystems und werden von sogenannten Clearinggesellschaften verwahrt, die ihren Sitz in der Eurozone haben. Eine der größten Clearinggesellschaften der Welt ist das belgische Unternehmen Euroclear, das für seine Kunden Papiere im Wert von sagenhaften 37,5 Billionen Euro verwahrt – und das ist kein Übersetzungsfehler, es handelt sich wirklich um Billionen.

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