Von Florian Warweg – 1. August 2025
Laut des von Finanzminister Lars Klingbeil vorgestellten Finanzplans für 2026 bis 2029 soll zukünftig ein Drittel aller Bundeseinnahmen in Ausgaben für das Militär fließen. Bei einem jährlichen Gesamthaushalt von rund 500 Milliarden Euro ist laut den Eckwerten des Haushaltsplans ab 2029 geplant, über 150 Milliarden jährlich in den Ausbau der Bundeswehr fließen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wollten die NachDenkSeiten wissen, wie Kanzler Merz und der Finanzminister konkret sicherstellen wollen, dass die Umsetzung des Fünf-Prozent-Ziels angesichts der bereits jetzt finanziell extrem angespannten Lage nicht gegen das in der Verfassung mit Ewigkeitsgarantie verankerte Sozialstaatsprinzip verstößt.
Hintergrund
Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes legt explizit fest, dass es sich bei der Bundesrepublik um einen „sozialen Bundesstaat“ handelt:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

Das heißt, der sogenannte Sozialstaatscharakter hat Verfassungsrang und sogar einen von „besonderer Ordnung“, der gemäß Artikel 79 Absatz 3 Ewigkeitscharakter besitzt. Ein Aspekt, den das Bundesverfassungsgericht bei seinem sogenannten „Lissabon-Urteil“ vom 30. Juni 2009 nochmal ausdrücklich betont hat („Ewigkeitsgarantie“).
Doch aus der von Klingbeil diese Woche vorgestellten sogenannten Eckpunkte-Planung bis 2029 geht hervor, dass bis 2029 das Rüstungsbudget auf jährlich über 150 Milliarden Euro anwachsen soll. Zum Vergleich: Die gesamten Bundeseinnahmen 2024 betrugen laut Bundesfinanzministerium 440 Milliarden Euro. Das hieße, über ein Drittel aller Jahreseinnahmen des Bundes würden in naher Zukunft Jahr für Jahr allein in militärische Aufrüstung fließen. Ein völlig absurdes Verhältnis …