Von Justus Leicht – 15. Juli 2025
Kaum ein Krieg verstößt derart offensichtlich gegen das Völkerrecht wie der US-israelische Angriff auf den Iran im Juni dieses Jahres. Darin sind sich praktisch alle seriösen Völkerrechtler einig. Trotzdem haben die Regierung und erhebliche Teile der Leitmedien Deutschlands den Krieg offen unterstützt.
Dieselben Stimmen, die den Ukrainekrieg tagein, tagaus als „völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg“ denunzieren, bemühen sich noch nicht einmal, den eindeutigen Bruch internationalen Rechts durch Israel und die USA zu bemänteln. Stattdessen stützen sie sich auf Nazi-Juristen wie Carl Schmitt, um zu rechtfertigen, dass ein Krieg auch dann „legitim“ sei, wenn er gegen die Legalität verstößt.
Man kann diese offene Geringschätzung des Völkerrechts, die sich derzeit noch in Kriecherei vor der Trump-Regierung ausdrückt, nur vor dem Hintergrund der Aufrüstung Deutschlands und seinem Bestreben, „stärkste Militärmacht Europas zu werden“, verstehen. In Vorbereitung auf zukünftige Angriffskriege verabschiedet sich die herrschende Klasse Deutschlands vom Völkerrecht.
Der Iran, ein historisch unterdrücktes Land, wurde am 13. Juni erst von der Atommacht Israel und dann auch von den USA, dem militärisch mächtigsten Land der Welt, aus heiterem Himmel zwölf Tage lang mit Bomben und Raketen attackiert.
Der Angriffskrieg begann überraschend, nachdem der Iran von den USA gerade zu einer neuen Verhandlungsrunde geladen worden war und diese Einladung auch angenommen hatte. Hunderte Menschen – Wissenschaftler, andere Zivilisten und hochrangige Militärs sowie deren Angehörige – wurden dabei von den Angreifern hinterrücks getötet sowie Wohngebäude und zivile und militärische Infrastruktur zerstört.
Die USA bombardierten am 22. Juni mit den stärksten nicht-nuklearen Bomben, die jemals in Kampfhandlungen eingesetzt wurden, iranischer Atomanlagen. Dabei behauptete Präsident Trump nicht einmal, in Selbstverteidigung zu handeln. Zahlreiche Völkerrechtler haben seither bestätigt, dass es sich dabei um einen eindeutigen Bruch internationalen Rechts handelte.