Staatsanwaltschaft Hamburg deckt Scholz im Cum-Ex-Skandal

Von Thomas Röper – 6. Dezember 2023

Da die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig ist, hatte Bundeskanzler Scholz nicht viel zu befürchten, als in Verbindung mit dem Cum-Ex-Skandal Anzeige gegen ihn wegen uneidlicher Falschaussage erstattet wurde. Das Verfahren wurde erwartungsgemäß eingestellt.

Ex-Linkenpolitiker Fabio De Masi nervt die etablierten Parteien und vor allem Bundeskanzler Scholz und seine SPD, weil er in der sogenannten Warburg-Affäre wühlt. Seit Jahren beruft Scholz sich auf angebliche „Erinnerungslücken“ in Bezug auf mittlerweile nachgewiesene Treffen mit Vertretern der Hamburger Warburg-Bank. Scholz steht seit Jahren unter Verdacht als damaliger erster Bürgermeister Hamburgs der Bank aktiv geholfen zu haben, höhere Steuerrückforderungen in Millionenhöhe nicht zurückzahlen zu müssen.

De Masi stellte im August dieses Jahres in Hamburg Strafanzeige beim zuständigen Generalstaatsanwalt gegen Olaf Scholz persönlich. Der Vorwurf lautete „Verdacht auf uneidliche Falschaussage zur Warburg-Affäre“.

Rechtsstaat in Deutschland?

Aber man müsste naiv sein, wenn man glaubt, dass eine Strafanzeige gegen einen Regierungspolitiker in Deutschland eine Chance hat, denn die Staatsanwälte sind in Deutschland weisungsgebunden und müssen umsetzen, was der Justizminister ihnen anweist. Das geht auch vollkommen formlos, was weniger Spuren hinterlässt. Darüber habe ich oft berichtet, siehe zum Beispiel hier.

Das ist keine Verschwörungstheorie, darüber beschwert sich auch der Richterbund immer wieder. Am 8. November schrieb das Juristen-Portal Beck-aktuell zum Beispiel unter der Überschrift „Richterbund fordert Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister zu Ermittlungen“ (Links aus dem Original übernommen):

„Der Deutsche Richterbund gibt zu bedenken: „Allein der böse Anschein, dass Minister Ermittlungen aus dem Hintergrund in die eine oder andere Richtung lenken könnten und Staatsanwälte am Gängelband der Politik laufen, erschüttert das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung.“

Die Forderung des DRB nach einer Reform des Weisunsgrechts ist nicht neu. Der Verband, der die Interessen von Richtern und Staatsanwälten vertritt, hatte sie bereits 2020 und im Mai 2019 nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofs zur fehlenden Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Deutschland gestellt.“

Die aktuelle Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, „das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs“ anzupassen. Die FDP wollte „das sogenannte externe Weisungsrecht des Justizministers in Einzelfällen“ abschaffen. Aber natürlich nur in Einzelfällen, denn wer streicht schon seine eigene Straffreiheit aus dem Gesetz?

Der Grund für den Artikel bei Beck-aktuell war, dass die Regierung nun schon zwei Jahre im Amt ist, aber in dieser Sache noch nichts passiert ist. Beck-aktuell schreibt:

Wenngleich die Ampel im Koalitionsvertrag eine Gesetzesänderung angekündigt hat, sitzt der Bundesjustizminister das Thema seit zwei Jahren aus“, kritisiert der Richterbund. (…) In einem Bericht der EU-Kommission zu Deutschland heißt es: „Bezüglich der angekündigten Reform, mit der die Befugnis der Justizminister, Staatsanwälten in Einzelfällen Weisungen zu erteilen, neu geregelt werden soll, wurden bislang keine Schritte unternommen.“ Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums sagte: „Wir prüfen derzeit das weitere Vorgehen.“ Einen Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens konnte sie noch nicht nennen.

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