„Sofortige Freilassung von Julian Assange“ – Was wurde aus der Wahlkampf-Forderung von Frau Baerbock?

Von Florian Warweg – 08. Dezember 2023

Als Kanzlerkandidatin forderte Annalena Baerbock im September 2021 noch sehr explizit und öffentlich „die sofortige Freilassung von Julian Assange“. Doch seit Amtsantritt als Außenministerin am 8. Dezember 2021 hörte man von ihr in der Angelegenheit nicht mehr viel. Die NachDenkSeiten nahmen ihr zweijähriges „Amtsjubiläum“ zum Anlass, auf der BPK nachzufragen, was die oberste deutsche Diplomatin bisher an konkreten Schritten unternommen hat, um ihrer damaligen Forderung gegenüber den Wertepartnern in London und Washington Nachdruck zu verleihen. Auch wollten die NDS wissen, ob der Kanzler Olaf Scholz Julian Assange als politischen Gefangenen betrachtet.

„Aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende Freiheitsrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention im Umgang mit Julian Assange – allen voran gegen das Verbot von Folter (Art. 3), gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5), gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6) und gegen das Recht, keine Strafe ohne Gesetz zu erhalten (Art. 7) – schließen wir uns der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer an und fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange.“

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