Von Florian Warweg – 1. Oktober 2025
Es wird autoritärer und diffamatorischer in dieser Republik. Ein besonders eklatantes Beispiel für diese Tendenz war die aktuelle Regierungspressekonferenz. Von den NachDenkSeiten befragt, ob die Bundesregierung es für gerechtfertigt hält, dass für den von der EU mit sehr fragwürdigen „Belegen“ sanktionierten deutschen Journalisten und Staatsbürger Hüseyin Doğru neben Kontosperrung und Ausreise- auch ein allgemeines Arbeitsverbot gilt – reagierte das Auswärtige Amt in höchst manipulativer Weise. Es sprach dem Kollegen, zudem auf Grundlage mutmaßlich falscher Tatsachenbehauptungen, den Status als Journalist ab und rechtfertigte damit schwerste Eingriffe in dessen Grundrechte.
Hintergrund
Die Tageszeitung junge Welt hatte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) vor einiger Zeit angefragt, ob sie den von der EU, mutmaßlich auf Initiative der Bundesregierung, sanktionierten deutschen Journalisten und Staatsbürger sowie ehemaligen Chefredakteur von Red Media, Hüseyin Doğru, als Redakteur anstellen könnte. Daraufhin erklärte der Leiter des Referates für Sanktionsdurchsetzung im BMWE, Sven Sattler, dass in dem Fall das sogenannte Bereitstellungsverbot greift. Dies bedeutet, von der EU sanktionierten Personen dürfen „keinerlei wirtschaftliche Vorteile mehr zugute kommen“ – auch nicht im Austausch für Lohnarbeit. Weiter fügte der BMWE-Beamte gegenüber der jW hinzu:
„Ein Verstoß gegen das Bereitstellungsverbot stellt eine Straftat dar.“